Wer hat was von der Änderung bei Auspuffvergehen gehört?

Racing

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@nachtangst ...

kannst du mir das evtl. auch schriftlich belegen? gesetzestext usw...?
wird aber schwer werden nen entfernten eater als versehen zu verkaufen...?..


"ohjeeeeeee, hab garnicht gemerkt, dass ich den eater vom letzten schrauben usw noch im soziusheck liegen hab... aber ich mach ihn schnell wieder rein herr oberförster - hier ihre 25 euro - ade..."

und wenn du behauptest du wusstest nicht das in den endpott n dbkiller reingehört, wirst du logischerweise auch keinen dabei haben... und wenn du keinen dabei hast, können sie dir doch die weiterfahrt verbieten?

seit wann greift die gesetzesänderung/-lücke? wissen da auch alle grün-weissen/blau-silbernen bescheid und wenden es auch so an?
ist mir nämlich ganz neu, deine geschichte....

bist du im streifendienst, also auch im einsatz bei solchen aktionen und hast diese anwendung schon miterlebt?
 

GixxerZinni

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Letzte Woche hab ich auch Post bekommen.....

Geldbuße: 90€
Gebühr: 20€
Auslagen Verwaltung: 3,50€
-------
Summe 113,50€
und noch 3 Punkte dabei!

Nur weil der db Eater nicht drin war!

Grüße
 

Racing

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sag ich doch.. das mit den 25euro zählt nur wenn der topf zugelassen ist, nichts verändert wurde und er durch natürlichen verschleiss lauter geworden ist...

aber irgendwie blickts keiner.. nichmal die polente.... scheiss urban legends :hehehehehe:
 

nachtangst

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Also: ich zitiere hier mal den tb-katalog:
"Die Bußgeldbehörden sind berechtigt, bei Tatumständen, die die Handlung im Vergleich zum Regelfall als schwerwiegender kennzeichnen, im Einzelfall die Regelgeldbuße zu überschreiten. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Tatbestände des Abschnittes I des Bußgeldkatalogs vorsätzlich verwirklicht werden. Wird ein Tatbestand des Abschnitts I des Bußgeldkataloges vorsätzlich verwirklicht, so ist der dort genannte Regelsatz zu verdoppeln" Quelle: Tatbestandskatalog 2009

sprich, das verwarnungsgeld von eigentlich 25 Euro für einen auspuff ohne eater (tb-nr: 330006 ...sie haben das unvorschriftsmäßig ausgerüstete fahrzeug in betrieb genommen...) wird verdoppelt zu einem bußgeld von 50 Euro. und da bei bußgeldern immer eine verwaltungsgebühr erlassen wird, sind's am ende bei mir 73,50 gewesen. plus ein pünktchen.

eigentlich sollten die kollegen im streifendienst bzw. vom verkehrsdienst (so wars bei mir) mittlerweile wissen, dass es nach dem wegfall des §18 StVZO das erlöschen BE wie es früher einmal war, nicht mehr gibt. es wurden auffangtatbestände geschaffen.

die weiterfahrt kann dir nicht untersagt werden, da rein von einem zu lauten auspuff keine gefährdung ausgeht. allerdings sprech ich hier für stuttgart und umgebung. hab gehört, in bayern wird es anders gehandhabt, nur kann ich dazu nix sagen.

und wegen dem vorsatz werd ich den db-eater in zukunft auch gar nicht mehr mitnehmen. hab von mivv ne schöne karte im ec-karten format erhalten, wo nochmal die eg nummer sowie die motorradtypen drauf sind, für welche der pott zugelassen ist. und da steht nix vonwegen der db-eater muss drin sein bzw. dass da überhaupt mal einer drin war.

überhaupt kann ich aus eigener mitterweile über 13 jährigen erfahrung im streifendienst sagen, dass die wenigsten kollegen im streifendienst sich mit mopeds auskennen. ausser sie fahren selber. und dann ist es wie überall: kommt auf den menschen an, der euch kontrolliert, ob er euch mit einer mündlichen verwarnung fahren lässt oder euch zur kasse bittet.

ich persönlich finde, es gibt weitaus schlimmeres, als mopeds mit offenen tüten.
z.b. testfahrer einer bekannten schwäbischen sportwagenmanufaktur, die auf ihren testrunden im öffentlichen straßenverkehr bekanntermaßen regelmäßig zu schnell fahren (wir haben dort schon mit der laserpistole gemessen) und da wird immer ein auge zugedrückt. schlechte presse kann man sich dort scheinbar nicht leisten...

gruß
 

nachtangst

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@gixxerzinni

wo kommst du denn her?

dir haben sie eine wesentliche beeinträchtigung der verkehrssicherheit vorgeworfen (tb-nr. 330606, 90Euro + 3 Pkt.) worin bestand die denn?
allein durch einen zu lauten auspuff würde ich das anfechten wenn du ne rechtsschutz hast.

gruß
 

raifenknaifer

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nachtangst schrieb:
Also: ich zitiere hier mal den tb-katalog:
"Die Bußgeldbehörden sind berechtigt, bei Tatumständen, die die Handlung im Vergleich zum Regelfall als schwerwiegender kennzeichnen, im Einzelfall die Regelgeldbuße zu überschreiten. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Tatbestände des Abschnittes I des Bußgeldkatalogs vorsätzlich verwirklicht werden. Wird ein Tatbestand des Abschnitts I des Bußgeldkataloges vorsätzlich verwirklicht, so ist der dort genannte Regelsatz zu verdoppeln" Quelle: Tatbestandskatalog 2009

Wem fällt an dem vom Gesetzgeber gebastelten Text was auf?
Genau, alles wird so zurechtgeschustert das der Staatshilfsarbeiter nach eigenem Ermessen (Narrenfreiheit) entscheiden kann wie er zur "Bestrafung" beiträgt, so nach der Methode :

"Dein Gesicht passt mit nicht, Du bist mir ein zu zufriedenerer Mensch weil Du ein zu geiles Moped hast das ich zum einen nicht fahren kann, weil keine Kohle und ich eh zu blöd wäre damit umzugehen. Darum blutest Du jetzt, hier und heute die volle Strafe aus"!!!!


Alles Manipulation, Der Gesetzgeber verabschiedet Gesetze nur damit er eine Rechtfertigung vorweisen kann für eine Bestrafungsabsicht die viel tiefer geht und ganz andere Gründe hat, nämlich die volle Kontrolle am Menschen !!!


Ps : Nachtangst sagte da noch was wahres, es gibt weitaus schlimmeres als ach so kriminelle Motorradfahrer ! Ich könnte einen ganzen Sack voll aufzählen, angefangen von Gruppen die in selber Formation ältere Leute in U-Bahnen halbtod schlagen, bis hin zu Freaks die sich an kleinen Kindern vergreifen ! Keines dieser Delikte wird dermassen hart geahndet, verfolgt oder vorsorglich mittels Knebel § behandelt wie der Enthusiasmus des Gesetzgebers bei der Verfolgung von "Tätern" im Strassenverkehr !!!

EINE SCHANDE !!!!
 

Warmduscher

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nachtangst schrieb:
Also: ich zitiere hier mal den tb-katalog:
"Die Bußgeldbehörden sind berechtigt, bei Tatumständen, die die Handlung im Vergleich zum Regelfall als schwerwiegender kennzeichnen, im Einzelfall die Regelgeldbuße zu überschreiten. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Tatbestände des Abschnittes I des Bußgeldkatalogs vorsätzlich verwirklicht werden. Wird ein Tatbestand des Abschnitts I des Bußgeldkataloges vorsätzlich verwirklicht, so ist der dort genannte Regelsatz zu verdoppeln" Quelle: Tatbestandskatalog 2009

sprich, das verwarnungsgeld von eigentlich 25 Euro für einen auspuff ohne eater (tb-nr: 330006 ...sie haben das unvorschriftsmäßig ausgerüstete fahrzeug in betrieb genommen...) wird verdoppelt zu einem bußgeld von 50 Euro. und da bei bußgeldern immer eine verwaltungsgebühr erlassen wird, sind's am ende bei mir 73,50 gewesen. plus ein pünktchen.

eigentlich sollten die kollegen im streifendienst bzw. vom verkehrsdienst (so wars bei mir) mittlerweile wissen, dass es nach dem wegfall des §18 StVZO das erlöschen BE wie es früher einmal war, nicht mehr gibt. es wurden auffangtatbestände geschaffen.

die weiterfahrt kann dir nicht untersagt werden, da rein von einem zu lauten auspuff keine gefährdung ausgeht. allerdings sprech ich hier für stuttgart und umgebung. hab gehört, in bayern wird es anders gehandhabt, nur kann ich dazu nix sagen.

und wegen dem vorsatz werd ich den db-eater in zukunft auch gar nicht mehr mitnehmen. hab von mivv ne schöne karte im ec-karten format erhalten, wo nochmal die eg nummer sowie die motorradtypen drauf sind, für welche der pott zugelassen ist. und da steht nix vonwegen der db-eater muss drin sein bzw. dass da überhaupt mal einer drin war.

überhaupt kann ich aus eigener mitterweile über 13 jährigen erfahrung im streifendienst sagen, dass die wenigsten kollegen im streifendienst sich mit mopeds auskennen. ausser sie fahren selber. und dann ist es wie überall: kommt auf den menschen an, der euch kontrolliert, ob er euch mit einer mündlichen verwarnung fahren lässt oder euch zur kasse bittet.

ich persönlich finde, es gibt weitaus schlimmeres, als mopeds mit offenen tüten.
z.b. testfahrer einer bekannten schwäbischen sportwagenmanufaktur, die auf ihren testrunden im öffentlichen straßenverkehr bekanntermaßen regelmäßig zu schnell fahren (wir haben dort schon mit der laserpistole gemessen) und da wird immer ein auge zugedrückt. schlechte presse kann man sich dort scheinbar nicht leisten...

gruß

welchen mivv hast du drauf? war die karte bei den pötten direkt dabei? was machst du mit den löchern? die fallen ja meist am ehesten auf.
 

nachtangst

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hab den gp carbon drauf. die karte war in der verpackung bei der montageanleitung dabei und war bereits laminiert.

das verräterische loch wo die niete drin war ist natürlich noch da, aber wie bereits erwähnt, kennen sich die meisten kollegen im streifendienst nicht so dolle mit mopeds aus, als das ihnen das loch irgendwas verrät.

und sollte sich doch einer auskennen, dann zahl ich eben die 25 Euro und gebe mich unwissend bzgl. des db-eaters. immer noch besser als 50 bzw. 90 euro und punkte. abgesehen davon bin ich die letzten 12 jahre in denen ich meinen lappen habe vielleicht gerade 6-7 mal kontrolliert worden.

gruß
 

Warmduscher

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nachtangst schrieb:
hab den gp carbon drauf. die karte war in der verpackung bei der montageanleitung dabei und war bereits laminiert.

das verräterische loch wo die niete drin war ist natürlich noch da, aber wie bereits erwähnt, kennen sich die meisten kollegen im streifendienst nicht so dolle mit mopeds aus, als das ihnen das loch irgendwas verrät.

und sollte sich doch einer auskennen, dann zahl ich eben die 25 Euro und gebe mich unwissend bzgl. des db-eaters. immer noch besser als 50 bzw. 90 euro und punkte. abgesehen davon bin ich die letzten 12 jahre in denen ich meinen lappen habe vielleicht gerade 6-7 mal kontrolliert worden.

gruß

Ok den habe ich auch...

Naja, ich wurde jetzt einmal kontrolliert und der eine hätte es garnicht gerafft...der andere nur über die Löcher...wenn dann hätten sie mir 15€abgeknüpft meinte er...aber selbst darauf haben sie verzichtet...ich bin nach Robert de Niro das nächste Talent :)
 

raifenknaifer

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Dann bohrt man eben im gleichen Abstand lauter Löcher in das Rohr, dann sieht es so aus wie wenn es so hingehört :thumbup:
 

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raifenknaifer schrieb:
Dann bohrt man eben im gleichen Abstand lauter Löcher in das Rohr, dann sieht es so aus wie wenn es so hingehört :thumbup:

hehe ja das hab ich auch vor :D
Und ich werd mir auch noch einen anderen DB-Killer bei der Arbeit bauen der einen etwas größeren Durchmesser hat..Wird auch was bringen..
 

raifenknaifer

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Freak1978 schrieb:
raifenknaifer schrieb:
Dann bohrt man eben im gleichen Abstand lauter Löcher in das Rohr, dann sieht es so aus wie wenn es so hingehört :thumbup:

hehe ja das hab ich auch vor :D
Und ich werd mir auch noch einen anderen DB-Killer bei der Arbeit bauen der einen etwas größeren Durchmesser hat..Wird auch was bringen..


Jawolllllll :thumbup:
 

Alletklar

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Ich habe zwar heute einen Clown gefrühstückt, aber alle K7-K9 Fahrer können einen DB-Killer rausnehmen und einfach sagen, dass sie den einen heute eben grade verloren haben. So stimmt der Klang und es koscht nur 25 Eus. :devilish: :p
 

GixxerZinni

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nachtangst schrieb:
@gixxerzinni

wo kommst du denn her?

dir haben sie eine wesentliche beeinträchtigung der verkehrssicherheit vorgeworfen (tb-nr. 330606, 90Euro + 3 Pkt.) worin bestand die denn?
allein durch einen zu lauten auspuff würde ich das anfechten wenn du ne rechtsschutz hast.

gruß


ich komm aus dem Saarland!

genau das haben die mir vorgeworfen......"Auspuffschalldämpfe im Endtopf demontiert! Erhöhte Geräuchentwicklung"
Mit anfechten wirds nix mehr, ich hab schon bezahlt!
Ich war mitm Freund unterwegs.......er wurde gemessen mit der Pistole und muss den Lappen abgeben, ich hatte Glück...... War auch meine erste Kontrolle mim Bike un war froh das die Beamten nicht noch mehr streß gemacht haben!
 

doohenne

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In der aktuellen Motorrad (21) auf Seite 6 steht ein Beitrag,daß eine Gesetzesvorlage vorliegt,wo es um eine erhebliche Verteuerung geht.
90 Euro + 3 Punkte wenn der Fahrer nicht mit dem Halter identisch ist.
135 Euro + 3 Punkte für den Halter extra.
Die Strafen können verdoppelt werden,sobald vorsätzliches Handeln unterstellt wird.

Europaweit bemüht man sich wohl im Kampf gegen laute Motorräder und es wird an einem neuen Meßverfahren,welches das Fahrgeräusch von Motorrädern im fließenden Verkehr gezielt und sicher dokumentieren soll.
Auch die Prüfverfahren für Nachrüstanlagen sollen aufwändiger werden,was die Anlagen zwangsläufig teurer macht!

Dann macht mal alles fein teurer sag ich dazu.Kaufen wir halt noch weniger von dem Zeug und für den Aufschwung könnt ihr dann selber sorgen ... raffgierige Mistbrut! :x :fist:
 

raifenknaifer

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GixxerZinni schrieb:
Letzte Woche hab ich auch Post bekommen.....

Geldbuße: 90€
Gebühr: 20€
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und noch 3 Punkte dabei!

Nur weil der db Eater nicht drin war!

Grüße


wundere ich mich doch, wo doch wegen der EU-richtlinie da eine "lücke" herrschen sollte und bis vor 1-2 jahren zumindest da maximal 25,.e gezockt werden konnten.
hat sich das nun definitiv auch wieder geändert? dieses EU richtliniending besagte das es unterschiedliche DB normen in EU gäbe und man somit auch keine gesonderten straftaten vorwerfen könne !
elenden abzocker !!!!!!!!!
 

ecki945

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raifenknaifer schrieb:
wundere ich mich doch, wo doch wegen der EU-richtlinie da eine "lücke" herrschen sollte und bis vor 1-2 jahren zumindest da maximal 25,.e gezockt werden konnten.

Um welche EU-Richtlinie soll es sich denn da handeln? Hast du genaue Fakten, oder ist das, was du von dir gibst, hören-sagen?

Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, daß es da keine Lücke geben kann. Fahren ohne DB-Eater == fahren ohne BE. Punkt. Strafe gerechtfertigt.
 

raifenknaifer

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ecki945 schrieb:
raifenknaifer schrieb:
wundere ich mich doch, wo doch wegen der EU-richtlinie da eine "lücke" herrschen sollte und bis vor 1-2 jahren zumindest da maximal 25,.e gezockt werden konnten.

Um welche EU-Richtlinie soll es sich denn da handeln? Hast du genaue Fakten, oder ist das, was du von dir gibst, hören-sagen?

Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, daß es da keine Lücke geben kann. Fahren ohne DB-Eater == fahren ohne BE. Punkt. Strafe gerechtfertigt.

hi,
nein , ich hatte mal sogar ne website auf der das nachweislich "versichert" wurde, von wegen KEINE punkte mehr. leider ist das schon ca.2 jahre her als ich mich zuletzt damit beschäftigt habe, sorry.
aber gehöret habe ich das parallell auch von anderen bikern die sehr belesen waren.
 

Buster

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es gibt immer, auch nach der neuen FZV einen a-typischen Fall, bei dem der Fahrer mit Endtopf ohne DB-Killer weiterhin 3 Punkte und ne satte Geldstrafe bekommt, leider. Es gibt zwar auch einen finanziell weniger einschneidenden Satz, aber der "passt" hier nicht. Bei einer Harley ist das mit ihren manigfaltigen Ausnahmeregelungen usw. nicht so einfach wie bei unseren Joghurtbechern.....seeeeehhhhr schaaaaadeeeee...... :roll:

raifenknaifer schrieb:
ecki945 schrieb:
raifenknaifer schrieb:
wundere ich mich doch, wo doch wegen der EU-richtlinie da eine "lücke" herrschen sollte und bis vor 1-2 jahren zumindest da maximal 25,.e gezockt werden konnten.

Um welche EU-Richtlinie soll es sich denn da handeln? Hast du genaue Fakten, oder ist das, was du von dir gibst, hören-sagen?

Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, daß es da keine Lücke geben kann. Fahren ohne DB-Eater == fahren ohne BE. Punkt. Strafe gerechtfertigt.

hi,
nein , ich hatte mal sogar ne website auf der das nachweislich "versichert" wurde, von wegen KEINE punkte mehr. leider ist das schon ca.2 jahre her als ich mich zuletzt damit beschäftigt habe, sorry.
aber gehöret habe ich das parallell auch von anderen bikern die sehr belesen waren.
 
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