Wer hat was von der Änderung bei Auspuffvergehen gehört?

Mogwai

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Re:

Goliath schrieb:
Ich werd mich heute nachmittag mal schlau machen..

Bezüglich dem deutschen Recht, ala. 18/19 StvZO:
Wenn ich mich recht erinner, habe ich auf einem Seminar vor einem 3/4 Jahr mal gehört, dass EU-Recht Deutsches Recht sticht.
Einer der Gründe, warum unter anderem schon in anderen EU-Ländern geprüfte Zubehörteile in Deutschland verbaut werden dürfen.

Diesen Sachverhalt hat mir PVM kürzlich bestätigt, die ärgern sich deswegen nämlich grad mitm TÜV rum, weil der für die schicken 6-Speichen Felgen u.a. Reifenfreigaben etc. will, damits ne Genehmigung für die Verwendung im öffentlichen Verkehr in Deutschland gibt.

Wenn aber irgendein Anbieter ausm europäischen Ausland sone Felgen nun mit "EU-geprüft"-Siegel verkaufen würde, wärs nach EU-Recht kein Problem die in Deutschland auf der Straße zu verwenden. Bloß will der TÜV des noch ned ganz kapieren und ich muss deshalb weiter warten, bis ich die Felgen legal auf der Straße fahren darf :cry: :letitallout:

Lt. PVM gibts in diesem Zusammenhang schon einige anhängige Klageverfahren bei der EU, weil so manches was der TÜV will, eben nicht mit EU-Recht vereinbar is... Letzten Endes gehts am TÜV doch nur ums Diridari, weil son Genehmigungsverfahren ja ordentlich Kohle ins Haus bringt. Super Sache das... =D> :crazy:

Ausbaden dürfen des "Kompetenzgerangel" :boxing: dann wieder Endverbraucher und Freund und Helfer. :physassult: :fatalfridge: Da beneide ich weder die eine noch die andere Fraktion... :drinking:
 

schiffko

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Hi Jungs,

also nochmal ne Frage, der Para.18 STVZO ist ja weggefallen, jedoch gibt es ja noch den Para.19 Abs. (2) STVZO hier, der Besagt die BE kann entzogen werden bei Aenderung oder Verschlechterung des Geraeusch bzw. Abgasverhalten!

Also kann die Rennleitung dir bei einer Kontrolle die Knaudel stilllegen, wenn du ohne DB Killer unterwegs bist, oder hab ich da wieder was falsch verstanden?
-klar nach ermessen, aber es kann durchaus sein wenn se wollen!
 

Mogwai

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Hier gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, d.h. wenn Du z.B. aus Hamburg kommst und nen Ausflug nach München machst und da Dein Auspuff zu laut is, gehts auch mit ner Mängelrüge, Weiterfahrt untersagen steht in keinem Verhältnis zu dem Mangel. Aktuelle Aktenzeichen zu Urteilen hab ich grad ned parat, aber frag doch mal Frau Google zum Thema "Kesselberg - Motorräder beschlagnahmt" oder so, da gibts sicher den ein oder anderen Link, wo das Urteil mit Aktenzeichen genannt wird.

Tenor war damals (ging mein ich bis vors OLG), dass die Zwangsstilllegung unverhältnismäßig zum Verstoß ist, ein Autofahrer mit nem undichten oder zu lauten Auspuff muss ja seine Karre auch ned stehenlassen.
 

TelefonicaMovistar

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Es geht halt darum, dass ich noch in der Probezeit bin und keinen Bock habe, wegen sowas den Lappen wieder abzugeben...oder MPU oder so en Kram...
 

ecki945

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TelefonicaMovistar schrieb:
wegen sowas den Lappen wieder abzugeben...oder MPU oder so en Kram...
Als Wiederholungstäter könnte dich die Sache noch etwas teurer kommen :klugscheisser

PS: Bei einer auf 34PS kastrierten 600er bringt ein Racing Auspuff sowieso keine Leistung :hh:
 

pierre86

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das neue Gesetz wirde noch nicht im Bundesanzeoger veröffentlicht, daher ist es auch noch nicht rechtskräftig.

Noch kann ein Anwalt es auf die 25€ biegen, wenn die Gandamerie mehr einfordert
 

gsxr1000k5lkm

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Seit dem 01.08.2012 ist das Thema rechtlich geklärt. :richter

Die Betriebserlaubnis ist erloschen, sobald ein nicht genehmigtes oder eingetragenes Anbauteil verwendet wird, oder Teile wie die Auspuffklappe deaktiviert werden.

Für den Fahrer gibt es zwei Punkte + Geldstrafe, der Halter ist mit einem Punkt + Geldstrafe dabei.

Ob es bei ein und derselben Person kombiniert wird, ist allerdings noch unklar.
 

kartho

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Ich habe was von einem Kollegen gehört. Wenn man ohne DB-Eater fährt kostet es wohl 25 Euronen, keine Punkte und stillegen können die das Mopped wohl auch nicht. Aber wenn man was von seinem Kollegen hört, ist das auch oft mal zweifelhaft. Habt ihr vielleicht dasselbe gehört??????
 

gsxr1000k5lkm

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War bis zum 01.08.2012 so, da wurde es nach Lust und Laune des Beamten vor Ort ausgelegt, aufgrund der schwammigen Regelung. Seit dem gilt, Zahlen und Punkte!!!
 

mic1000

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Wieviele Punkte gibts denn und und welche Betrag muss man anlegen,wenn man ohne Db-Eater angehalten wird?


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Lippe GSXR

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Und auf keinen Fall den Eater aufeinmal aus der Tasche ziehen, dann können sie dir
noch Vorsatz unterjubeln. Verloren und gut ist. Wenn der Schnittlauch nett ist, lässt
er dich dann sogar nachhause fahren, wenn schlecht drauf, bleibt das Mopped stehen.
So läuft das hier im Harz.
 

gsxr1000k5lkm

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mic1000 schrieb:
Wieviele Punkte gibts denn und und welche Betrag muss man anlegen,wenn man ohne Db-Eater angehalten wird?


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2 Punkte für den Fahrer, 1 Punkt für den Halter, ob es kombiniert wird, wenn es ein und dieselbe Person ist geht aus dem Bundesgesetzblatt nicht hervor. Geldstrafe beginnt bei 130€ plus Verwaltungsgebühr.
 

gsxr1000k5lkm

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Und wenn du den dB-Eater "zufällig" doch dabei hast, wird es, wie schon geschrieben Vorsatz. Damit verdoppelt sich die Geldstrafe automatisch....

Esel reck dich, Esel streck dich.... und immer schön das weiße Leinentuch unterlegen :harharhar :harharhar
 

Dr. Drehzahl

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Ohne fahren ist schon selber Schuld :klugscheisser
 

mic1000

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So ein Mist...Ab und zu,bei schönem Wetter und kurzen Röcken ,war es schon mal schön,ohne Eater und auf einem Rad ,durch die Stadt zu Rollen :)


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Maddin:)

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Scheisse ey, da muß es doch irgendeinen § geben der uns da deckelt.....
Scheiss DB Killer, wer erfindet erst so ne Hammer Anlage um sie dann leise machen zu müssen. Das ist doch eine Beleidigung.
Ich meine mit 60 durchs Dorf und dann auch noch leise. Laaaaaannnnnnnggggwwwweeeeeeillig.
Ich meine wenn da Kinder rumrennen oder Pferde etc...... dann drückt man die Kupplung klar. Aber mal ein ganz wenig sound beim Moped fahren.,,,, mein jott ..
 
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