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Gelöschtes Mitglied 1373
Guest
Lest das dazu:
Winterreifen für Motorräder sind nicht zwingend erforderlich! :idea:
Nicht nur Autofahrer, sondern auch wir Freunde der motorisierten zweirädrigen Fortbewegung müssen in den Wintermonaten darauf achten, dass ihre Bereifung an die jeweilige Wettersituation angepasst ist. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein „kleines“ oder „großes“ Zweirad handelt.
Seit 2006 müssen Kraftfahrzeuge bei winterlichem Wetter mit „geeigneter Bereifung“ unterwegs sein. Dies war dem Oldenburger Oberlandesgericht jedoch zu schwammig, sodass die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kürze wahrscheinlich geändert wird. Konkret geht es um die bislang unklaren Formulierungen hinsichtlich der Wetterverhältnisse und des Reifentyps.
Ein Entwurf des Bundesverkehrsministeriums für den künftigen Wortlaut des § 2, Abs. 3a der StVO lautet: „Bei Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Aufbau für die genannten winterlichen Wetterverhältnisse ausgelegt ist (Winterreifen).“ Diese Aussage umfasst zunächst auch alle motorisierten Zweiräder, vom Mofa bis zum Supersportler. Ob es für den jeweiligen Zweiradtyp überhaupt eine Art „Winterreifen“ gibt, sei dahingestellt.
Es sei wichtig zu unterscheiden, dass nicht die Rede von einer generellen Winterreifenpflicht besteht, warnt das Institut für Zweiradsicherheit e.V. (ifz). Gehören die Wetterverhältnisse nicht in das oben beschriebene Raster, ist die „herkömmliche“ Bereifung ausreichend.
Quelle: Motorradwallpaper. de, Eintrag vom 10.11.2010
Winterreifen für Motorräder sind nicht zwingend erforderlich! :idea:
Nicht nur Autofahrer, sondern auch wir Freunde der motorisierten zweirädrigen Fortbewegung müssen in den Wintermonaten darauf achten, dass ihre Bereifung an die jeweilige Wettersituation angepasst ist. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein „kleines“ oder „großes“ Zweirad handelt.
Seit 2006 müssen Kraftfahrzeuge bei winterlichem Wetter mit „geeigneter Bereifung“ unterwegs sein. Dies war dem Oldenburger Oberlandesgericht jedoch zu schwammig, sodass die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kürze wahrscheinlich geändert wird. Konkret geht es um die bislang unklaren Formulierungen hinsichtlich der Wetterverhältnisse und des Reifentyps.
Ein Entwurf des Bundesverkehrsministeriums für den künftigen Wortlaut des § 2, Abs. 3a der StVO lautet: „Bei Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Aufbau für die genannten winterlichen Wetterverhältnisse ausgelegt ist (Winterreifen).“ Diese Aussage umfasst zunächst auch alle motorisierten Zweiräder, vom Mofa bis zum Supersportler. Ob es für den jeweiligen Zweiradtyp überhaupt eine Art „Winterreifen“ gibt, sei dahingestellt.
Es sei wichtig zu unterscheiden, dass nicht die Rede von einer generellen Winterreifenpflicht besteht, warnt das Institut für Zweiradsicherheit e.V. (ifz). Gehören die Wetterverhältnisse nicht in das oben beschriebene Raster, ist die „herkömmliche“ Bereifung ausreichend.
Quelle: Motorradwallpaper. de, Eintrag vom 10.11.2010