Wo bekomme ich Infos her?

Grisu1

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Hallo!
Mich haben sie vor zwei Wochen gelasert :devilish: selber schuld. Denke das ich den Schein los bin!
Nur ich würde ihn gerne jetzt sofort abgeben, da ich momentan auf der Schule sitze und dann Prüfung habe, da ist es mir sogar fast recht nicht fahren zu dürfen :? da ist dann die versuchung nicht so groß *gg*
Nur wie die Bürogratie nunmal ist, viel zu langsam!
Deswegen wo bekome ich jetzt selber Infos her damit es schneller läuft!
Gruß
 

Grisu1

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@BlackCannonBall_R1

Danke für die Info, so hatte ich es aber nicht gemeint.
Sondern wo bekomme ich speziell für mich schneller die Infos her,anstelle auf die Post zu warten, damit ich, wenn überhaupt, denn Führerschein abgeben darf :cry:

Oder geht das, das ich einfach vorsorglich den Lappen abgebe, weil dabei bin ich da bin ich mir sicher. Und wie oben beschrieben wäre es jetzt am besten und nicht erst in 2 Wochen wenn die "Büroaffen" (kein Angriff auf Forumsmitglieder) in die pötte kommen.
Weil das Geschäft findet es bestimmt super wenn ich erster 2 Monate Urlaub hatte wegen der Schule und dann nochmal 4-8 Wochen ohne Führerschein.
 
A

Anonymous

Guest
also lappen vorher abgeben iss nicht.

du kannst nicht vor erlass eines verwaltungsaktes oder urteils die strafe antreten. das ist nicht drin, da noch nciht klar ist, ob du einen behördlichen eingriff überhaupt zu erwaqrten hast.

hier in diesem thread kanns du ein paar sachen nachlesen.

btw. mein knollen ist auch immer noch nicht da.. nun schon über zwei monate her.. :/
 

Grisu1

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@bad head

Danke!
Nun ja wenn es so ist werde ich wohl oder übel warten und sehen wie es wird!
Aber wegen deinen zwei Monaten, gibt es da nicht was das nach zwei Monaten der Tat, der Brief da sein muß. Ansonsten verfällt es doch, da gibt es doch sowas oder ähnliches!

Ansonsten fahrt anständig! Bei mir hat es momentan zumindest was gebracht! Werde aber mein so schnell fahr einlagen auf die Rennstrecke verlegen, ist billiger! :D
 

look4free

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post abwarten! kurz vor fristablauf einspruch einlegen (durch anwalt) und kurz vor gerichtstermin (falls es dazu kommen sollte) einspruch zurück ziehen. wenn man glück hat, ist die bußgeldstelle / das rp so viel ausgelastet, dass sie bestimmte fristen nicht einhalten und man ist aus dem schneider... so zumindest kein fahrverbot sondern nur punkte und strafe... :roll:

NIE NACHFRAGEN - BIN ICH DANN UND DANN DA UND DA ZU SCHNELL GEFAHREN? DOOFER FEHLER WENN MAN DADURCH IDENTIFIZIERT WIRD!!!

:D
 
A

Anonymous

Guest
die frist beträgt nach meiner kenntnis 3 monate.. wenn man bis dahin keinen bußgeldbescheid hat, ist man aus dem schneoder.. nach meinung meines rechtsanwaltes in 6% der fälle der fall, weil sies verschlampen, in weiteren 6% weil sie sich nicht sicher sind, dass sie es durch bekommen.. in der summe also 12 % chance, in den ersten 3 monaten nix zu bekommen.. viel glück ;)
 

UBO

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dann hab ich also glück gehabt und gehöre zu den je 6 %.
bin am 4.2. auf der bab mit büchse geblitz worden. der 14 tage später eingetroffene anhörbogen zeigte einen sehr schlechten bildausschnitt des fahrers. also hab ich das schreiben unbeantwortet gelassen und bislang ist nichts mehr gekommen und ich denke das ding ist gegessen, da mehr als 3 monate rum sind.

@bad head
das gleiche wünsche ich dir auch....daumendrück....
 

TL_alex

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TL 1000 R
Hallo,

mir ist so das wenn ert mal der Schriftverkehr angelaufen ist die 3 monate Verfallfrist dann nicht mehr gültig sind.
 
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