gizmo
Forenmitglied
Ab April 2006 gelten zwei neue Verkehrzeichen.
Mit stilisierten Abbildungen zeigen sie eine Tunneleinfahrt sowie eine Haltebucht.
Bei der Fahrt durch den Tunnel muß das Abblendlicht eingeschaltet werden. Zudem ist das Wenden verboten.
An den ausgeschliderten Buchten darf nur in Notfällen oder bei einer Fahrzeugpanne gehalten werden.
(Quelle: Auto am Sonntag 02.04.2006)
Mit stilisierten Abbildungen zeigen sie eine Tunneleinfahrt sowie eine Haltebucht.
Bei der Fahrt durch den Tunnel muß das Abblendlicht eingeschaltet werden. Zudem ist das Wenden verboten.
An den ausgeschliderten Buchten darf nur in Notfällen oder bei einer Fahrzeugpanne gehalten werden.
(Quelle: Auto am Sonntag 02.04.2006)