Icebear666
Forenmitglied
Landgericht Detmold, 9 O 86/15
Eine Schadensersatzforderung kann, beim einem Sturz als Folge einer rutschigen Fahrbahn, gegen das Land bestehen. Hierzu muss nachgewiesen werden, dass es bereits mehrfach zu Unfällen an der selben Stelle gekommen ist und es versäumt worden ist, die Fahrbahn zu sanieren. Diese Unfälle müssen natürlich der Behörde gemeldet worden sein z.B durch die Polizei, sie muss also Kenntnis über den Zustand der Fahrbahn haben.
In diesem Fall wurde dem Motorradfahrer eine Mitschuld von 25% gegeben, auf Grund der allgemeinen Betriebsgefahr bei nasser Fahrbahn. Heißt in meiner Welt, ich darf bei Regen kein Moped fahren, ansonsten riskier ich immer eine Teilschuld?!
Vollständiges Urteil hier.
Eine Schadensersatzforderung kann, beim einem Sturz als Folge einer rutschigen Fahrbahn, gegen das Land bestehen. Hierzu muss nachgewiesen werden, dass es bereits mehrfach zu Unfällen an der selben Stelle gekommen ist und es versäumt worden ist, die Fahrbahn zu sanieren. Diese Unfälle müssen natürlich der Behörde gemeldet worden sein z.B durch die Polizei, sie muss also Kenntnis über den Zustand der Fahrbahn haben.
In diesem Fall wurde dem Motorradfahrer eine Mitschuld von 25% gegeben, auf Grund der allgemeinen Betriebsgefahr bei nasser Fahrbahn. Heißt in meiner Welt, ich darf bei Regen kein Moped fahren, ansonsten riskier ich immer eine Teilschuld?!
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