Meine Damen und Herren,
da ihr nach 3 Seiten immer noch zu keinem Übereinkommen gekommen seid, hier mal Fakten:
Lenker und Fußrastenanlagen MÜSSEN eingetragen werden, auch wenn man ein ABE hat. In Wien benötigt man dafür eine Einbaubestätigung von einer Werkstatt, in Kärnten (wo ich das...