Schau mal hier rein:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_19.php
Abs. 2 Nr. 3:
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die...