kTe
Forenmitglied
Guck doch mal beim Wetterdienst welche Windstärke war.
i.d.R gilt es als Kaskoschaden, wenn Windstärke 8 überschritten war.
Meine (alte) Maschine war übrigens auch nach rechts umgekippt. Auf ebener Fläche kippen die eher nach rechts um, als nach links über den Ständer gehebelt zu werden.
i.d.R gilt es als Kaskoschaden, wenn Windstärke 8 überschritten war.
Meine (alte) Maschine war übrigens auch nach rechts umgekippt. Auf ebener Fläche kippen die eher nach rechts um, als nach links über den Ständer gehebelt zu werden.