Die neue FS-Novelle 2o13 / Klasse A2:
Ab dem Jahre 2013 wird der Führerschein in Kreditkartenformat EU-weit die derzeit über hundert in Umlauf
befindlichen Führerscheine in den Mitgliedstaaten ersetzen.
Die alten Führerscheine werden nach und nach, spätestens aber Ende 2032, aus dem Verkehr gezogen.
Dem Führerscheintourismus wird hiermit ein Riegel vorgeschoben: Wenn einem Lenker in der Heimat die Lenkberechtigung
aus welchen Gründen auch immer entzogen wurde, wird es künftig keine Möglichkeit mehr geben, sich in einem anderen
EU-Staat einen Führerschein zu beschaffen. Der Aufbau des geplanten Informationssystems über die ausgestellten und
eingezogenen Führerscheine wird sicher nicht von heute auf morgen funktionieren.
Einsteiger und Aufsteiger von dem alten A 1 Führerschein dürfen Motorräder mit bis zu 35 kW (48 PS)
und einem Leistungsgewicht bis 0,2 kW/kg fahren. 1.kW = 1,36 PS
d.h. bei max. 48.PS muß das jeweilige Bike min. <175.Kg wiegen..
(siehe auch Unten)
Jetzt könnt`s Rechnen..
Viel. kann man dann im Zubehörhandel "Zusatzgewicht(e)" kaufen, um ein bestimmtes
Bike zugelassen zu bekommen..
Anhänger: Mit einem ab dem 19. Januar 2013 erworbenen Führerschein der Klasse A dürfen an Motorrädern
und Trikes keine Anhänger mitgeführt werden. :rofl:
Trikes: Für Trikes ist eine Mindestalter von 21 Jahren sowie ein Motorrad-Führerschein der Klasse A erforderlich.
Alle neu ausgestellten Führerscheine ab 2013 werden jetzt auf längstens 15 Jahre befristet, nach Ablauf werden diese
aber ohne ärztliche Untersuchung erneuert. Bis 2033 sind auch bisher unbefristet gültige Dokumente gegen die neuen
Führerscheine einzutauschen.
Es gibt eine neue Klasse AM ab 16 Jahre: zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
bis 45 km/h, 50 Kubik bzw. vier kW. Diese Fahrzeuge fielen bisher noch in die Klassen M und S.
Die Klasse A1wird auch geändert: 125er Fahrzeuge werden jetzt zusätzlich im Leistungsgewicht begrenzt (0,1 kW/kg),
dafür entfällt die 80-km/h-Begrenzung. Für den Aufstieg in die Klasse A2 muss nur eine praktische Prüfung (40 min Dauer )
abgelegt werden.
Beim stufenweisen Zugang der Klasse A wird das Sammeln von Erfahrung auf kleineren Motorrädern gefördert, bevor man auf
größere umsteigt. Statt bisher zwei Motorradklassen wird es künftig drei geben, die je nach Alter leistungsmäßig gestaffelt sind.
Die mögliche Einführung einer Schulung als Alternative zu Prüfungen beim Aufstieg sowie die Erhöhung des Alters für
den direkten
Zugang zu den leistungsstärksten Motorrädern auf 24 Jahre ist ebenfalls in der Richtlinie enthalten.
A1: Leichtkrafträder mit einem Hubraum von max. 125 cm³, Leistung max. 11 kW (15 PS) Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg
(entspricht mind. 110 Kilogramm bei 15PS), Einstiegsalter: 16 Jahre
A2: Krafträder mit einer Leistung von max. 35 kW (48 PS), Leistungsgewicht max. 0,2 kg/kW (48PS entspricht mind. 175 kg
Fahrzeuggewicht).
Eine Drosselung ist nur zulässig, wenn die Leistung der Ausgangsversion nicht mehr als doppelt so hoch ist
(bei 35 kW nicht mehr als 70 kW). Einstiegsalter: 18 Jahre
A: Mindestalter 24 Jahre oder mind. 2 Jahre Erfahrung auf A2.
Gruß Doc M. .. :wink: