Hi Kneubi,
.. so weit ich weiß, müßen KRÄDER in Österreich & der Schweiz elektronisch gedrosselt werden..
über die ECU, da ist/war dann ein neues Steuergerät
(ECU) fällig....
Eine mechanische Drosselung über Gasanschlag, &/oder Distanzbuchsen/Lochscheiben im Ansaugtrakt
wie bei Uns in der BRD ist nicht zuläßig....
Jetzt aber x ne blöde Frage, Dein "altes/offenes" Steuergerät haste schon zurückbekommen, oder haben
die das mittlerweile drauf, das gedrosselte Maping auf die Serien-ECU aufzuspielen...
(dann wären die 95o.- CHF schon recht arg.., für ein paar Mausklicks & ne Kopie..)
Für`s tauschen der ECU..
Hierzu muß die Sitzbank runter, der Haltegummi vom Steuergerät entfernt werden & 2.Stecker ab- & wieder
an-gesteckt werden..
(das dauert <1.min.)
Oder mußte dann, in 2.Jahren
(oder wenn`s halt dann soweit ist) wieder knapp nen Tausi
be-rappen..
..das Dir der
e dann dein "altes Steuergerät" wieder ansteckt.. :thinking:
Für die jew. Zulassungsbehörde (& Versicherung) muß der
e eben den fachgerechten Einbau bestätigen,
das die Leistung jetzt die jew. Höchstgrenze net überschreitet (34/48.PS)..
Ich würd da schon noch x hin & nachfragen, ob Du eben für den Haufen G€ld€r jetzt ne neue ECU bekommen
hast, & wenn Ja, wo den dann Deine "Alte" hingekommen ist & das Du die gern wieder hättest..
Du schreibst du hättest nen "Shifter" drunter, was für nen Shifter, nen Quickshifter im Schaltgestänge..?
(dies hat keinen Einfluß auf die Leistung, oder macht ne "Mehrarbeit" erforderlich..)
Ein geändertes Ritzel
(Kleiner?) in Verbindung mit nem gedrosseltem Steuergerät/Bike schon eher, könnt mir
vorstellen das dies
(rechtlich) unzuläßig ist...:dontknow:
(das Bike fährt zwar in der Endgeschwindigkeit (noch) langsamer, aber hat einen stärkeren Abzug/Beschleunigung..
& das "Übersetzungsverhältnis" ist ja Bestandteil der (Zulassungs-)Papiere..)
Bei ner kleineren Übersetzung dreht der Motor (bei selber Geschwindigkeit) höher, was sich auf die Abgas- &
Lärm-vorschriften auswirkt...
Bei nem größeren Ritzel, sinkt zwar der Abzug, es wird aber (theor.) ne höhere Endgeschwindigkeit erreicht..
Beides m.M. nach bedenklich, k.A. wie hier die Rechtslage in der Schweiz ist, aber sicher
(erfahrungsgemäß)
recht streng..? Viel. können Unsere andern Schwitzer-Foraner ja hierzu was sagen...