ABE / Teilegutachten / Technischer Bericht / EG-Betriebserl.

Bön

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So, nach der ganzen Bastelei im Winter hab ich jetzt hier so ein Packen Papier vor mir liegen und auf jedem Zettel steht ne andere Überschrift drauf :?: Es gibt diverse Möglichkeiten, Tuningteile und Umbauten am Fahrzeug genehmigen zu lassen.

Was ist da eigentlich was? Wo sind die Unterschiede und was ist zu beachten?

:idea: Hab mal ein wenig gestöbert und gegoogelt und dabei schon folgendes gefunden:

:arrow: Die Einzelabnahme

Spezielle, meist sehr aufwendige Umbauten wie beispielsweise die Implantation eines größeren Motors müssen per Einzelabnahme vom TÜV genehmigt werden. Die Kosten können je nach Umfang und Art der Abnahme (z.B. Abgasgutachten) variieren, im Einzelfall aber mehrere Tausend € betragen.

:arrow: Das TÜV-Teilegutachten

Nach dem Anbau wird beim TÜV der korrekte Anbau der Teile und die Einhaltung der damit eventuell verbundenen Auflagen kontrolliert.

:arrow: Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

Die ABE wird meist bei problemlos zu montierenden Teilen mitgeliefert. Damit können diese Teile auf dem in der ABE freigegebenen Fahrzeugtyp montiert werden und müssen danach nicht beim TÜV vorgeführt werden. Allerdings müssen die ABE-Papiere stets mitgeführt werden.
Hierbei gibt es aber auch Ausnahmen die Trotz ABE beim TÜV vorgeführt werden müssen. Es müssen die Auflagen einer ABE beachtet werden, dort steht auch ob man zum TÜV muss oder nicht.

:arrow: Die Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)

Teile wie beispielsweise Scheinwerfer müssen eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) besitzen. Jede ABG ist nur für bestimmte Modelle gültig, weshalb vor dem Kauf genaue Informationen eingeholt werden sollten, ob die Teile auch für Ihr Auto/Motorrad zugelassen sind.
Meistens muß das Fahrzeug nach dem Umbau beim TÜV vorgeführt werden und die Änderung in die Papiere eingetragen werden.

:arrow: Die EG-Betriebserlaubnis

Die EG-Betriebserlaubnis entspricht weitgehend der ABE, ist aber für den gesamten EU-Raum gültig. Bei Teilen, die mit EG-Betriebserlaubnis verkauft werden, muß das Fahrzeug nicht beim TÜV vorgeführt werden, die EG-Betriebserlaubnis muß aber stets mitgeführt werden.

:arrow: e-Prüfzeichen bei Beleuchtungen

Beleuchtungseinrichtungen müssen grundsätzlich ein Prüfzeichen tragen. Ältere, geprüfte Leuchten sind mit der "Prüfschlange" gekennzeichnet, neuere mit einem E-Zeichen. Sie müssen nur in Ausnahmefällen in die Papiere eingetragen werden (z.B. Lenkerendenblinker von Hella).
Auch bei selbstimportierten Fahrzeugen muß ein Prüfzeichen darauf hindeuten, das die geforderte Funktion "in etwa" gegeben ist (z.B. SAE-Zeichen). Eintragen lassen!

:arrow: Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Reifen

Möchte man einen anderen Reifen fahren als in den Papieren eingetragen, muss man sich beim Motorrad- oder Reifenfachhandel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung besorgen. Liegt diese vor, so befindet sich das Motorrad in einem vorschriftsmäßigen Zustand, die Betriebserlaubnis ist nicht erloschen, die Prüfplakette zur HU kann deswegen nicht verweigert werden, die Reifen müssen nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen und das Kraftrad muß nicht vorgeführt werden. Beim Mitführen der Bescheinigung darf der Führer des Kraftrades bei einer Verkehrskontrolle keine Beeinträchtigung durch die Polizei erfahren.


So, das war´s was ich gefunden habe. Ich hab jetzt hier noch nen Zettel der sich "Technischer Bericht" nennet. Kann mir da jemand weiterhelfen was das ist? Bei nem Teilegutachten muß ich ja eigentlich zum TÜV, muss der das dann eintragen oder ist das damit hinfällig?

Für Anmerkungen/Ergänzungen bin ich hier jederzeit dankbar!

-Björn
 

look4free

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Re: ABE / Teilegutachten / Technischer Bericht / EG-Betriebs

Bön schrieb:
So, das war´s was ich gefunden habe. Ich hab jetzt hier noch nen Zettel der sich "Technischer Bericht" nennet. Kann mir da jemand weiterhelfen was das ist? Bei nem Teilegutachten muß ich ja eigentlich zum TÜV, muss der das dann eintragen oder ist das damit hinfällig?

frag doch einfach ;)

ein technischer bericht ist nach meiner kenntnis die auszufüllende bestätigung über den korrekten/fachmännischen verbau des aufgeführten teils (also von der werkstatt zu unterzeichnen). soll den prüfern dahingehend die arbeit erleichtern, dass "pfusch am bau" auszuschließen ist. ist bei teilegutachten ein kann aber kein muss, bei einer (a)be aber sehr wohl auszufüllen/zu unterzeichen, da die sheriffs das sonst anzweifeln können...

zu deinen leuchten mit e-nummer gibt es eine interessante wendung:

Erschlichenes Prüfsiegel
- Nicht zulässige Leuchten zum Nachrüsten im Markt -

Zubehör-, Ersatz- und Nachrüstleuchten (u.a. mit LED-Technik) finden zunehmend Verwendung in Fahrzeugen aller Art. Diesen Trend greifen Hersteller von Nachrüst-, Zubehör- und Ersatzleuchten auf – zum Teil mit fatalen Ergebnissen.
Die Leuchten haben z. B. das Typprüfzeichen E11 (Großbritannien) und das zu Unrecht.
Wie kann so etwas geschehen?
Der Genehmigungsablauf: Der Leuchtenhersteller (in diesem Fall aus Taiwan) hat die Leuchten einem Prüfungsinstitut zur lichttechnischen Vermessung vorzulegen. Dieses Institut (in diesem Fall auch aus Taiwan) bestätigt die Zulassungsfähigkeit der Leuchte und legt die
Prüfungsergebnisse der Zulassungsbehörde eines Landes im Geltungsbereich der ECE-Regelungen vor (in diesem Fall Großbritannien). Diese Behörde erteilt auf Basis der
Prüfungsergebnisse die ECE-Typprüfung und vergibt die landesbezogene Typprüfnummer (E 11 für Großbritannien). Damit ist der Verkauf dieser Leuchten in Europa gestattet.

Bei stichprobenartigen Überprüfungen der nun im Handel befindlichen Leuchten wurde festgestellt, dass sowohl die photometrischen Messwerte als auch die Anforderungen an Hitze- und Schwingungsfestigkeit nicht gegeben waren und somit offensichtlich von den Werten der in Großbritannien genehmigten Leuchten abweichen. Ein weiteres gravierendes Manko: die Leuchtdioden sind einzeln austauschbar. Das ist nach ECE-Regelung R37 nicht gestattet.

Inzwischen hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg die Kollegen in Großbritannien auf den Sachverhalt hingewiesen. Diese haben bestätigt, dass die inzwischen im Handel befindlichen Leuchten aus den oben genannten Gründen nicht den Vorschriften entsprechen. Daher kann das KBA den Verkauf dieser Leuchten so lange untersagen, bis der Hersteller entsprechende Veränderungen vorgenommen hat und die Behörde in Großbritannien diese als den Regeln entsprechend bestätigt.

Für den Auto-/Motorradfahrer gilt: Finger weg von diesen illegalen Leuchten, wo Hersteller oder Importeur fraglich sind und das E-Zeichen angezweifelt werden kann!

Denn Sie riskieren, diese Leuchten wieder ausbauen zu müssen, wenn Sie das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung vorstellen oder von der Polizei angehalten werden. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Auf Nummer Sicher geht nur, wer der Qualität bekannter Markenhersteller vertraut.
 

Bön

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Re: ABE / Teilegutachten / Technischer Bericht / EG-Betriebs

look4free schrieb:
frag doch einfach ;)

ein technischer bericht ist nach meiner kenntnis die auszufüllende bestätigung über den korrekten/fachmännischen verbau des aufgeführten teils (also von der werkstatt zu unterzeichnen). soll den prüfern dahingehend die arbeit erleichtern, dass "pfusch am bau" auszuschließen ist. ist bei teilegutachten ein kann aber kein muss, bei einer (a)be aber sehr wohl auszufüllen/zu unterzeichen, da die sheriffs das sonst anzweifeln können...

hab ich doch gemacht? :wink:

Also der technische Bericht war bei meinen B&G-Sturzpads dabei, da ist allerdings kein Feld zum unterschreiben oder für den Stempel d. Werkstatt?! Da steht nur unter allgemeines "die Betriebserlaubnis erschicht nicht"... :?: Ist das also sowas wie ne ABE nur ne Negativ-Bescheinigung?
 

look4free

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Re: ABE / Teilegutachten / Technischer Bericht / EG-Betriebs

Bön schrieb:
hab ich doch gemacht? :wink:

Also der technische Bericht war bei meinen B&G-Sturzpads dabei, da ist allerdings kein Feld zum unterschreiben oder für den Stempel d. Werkstatt?! Da steht nur unter allgemeines "die Betriebserlaubnis erschicht nicht"... :?: Ist das also sowas wie ne ABE nur ne Negativ-Bescheinigung?

mhh, also dann ist das was anderes. ich kenne solche zettel wie du hast nur von domstreben und unterfahrschutz beim auto. ist nur für den halter der hinweis, dass diese teile nichts mit der be des fahrzeugs zu tun haben (also weder eintragung noch papiere benötigen)... die zettel die ich meine lagen z.b. bei meinen stahlflexbremsleitungen bei (inkl. abe) da steht halt sinngemäß, dass der verbauer (werkstatt) die anbauteile nach technischem sachverstand ordnungsgemäß montiert hat. hilft halt bei einer kontrolle und bei der eintragung in die papiere schaut kein prüfer genau hin (obwohl ja bei abe nicht nötig)... ich sag nur soviel: welcher biker hat schon eine mappe voll (a)be's dabei, dann lieber einen fz mit anhang ;)
 
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