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Abgasuntersuchung für Krafträder (AUK)

Goliath

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Abgasuntersuchung für Krafträder (AUK) - Autor: Goliath

Krafträder, die nach dem 1. Januar 1989 erstmals zugelassen wurden, müssen seit April 2006 alle zwei Jahre zur AUK, die wiederum seit Januar 2010 Teil der Hauptuntersuchung ist. Der Gesetzgeber schreibt als Maximum für den CO-Ausstoß (Kohlenmonoxid) bei Krafträdern ohne Katalysator 4,5 Volumen-Prozent und bei Modellen mit geregeltem Katalysator 0,3 Volumen-Prozent vor. Allerdings können die Fahrzeughersteller EIGENE GRENZWERTE festlegen. Motorräder, die technisch in Ordnung sind, sollten keine...

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