ABM-Bremsscheiben - kann ich NICHT empfehlen !!!

ROTHE RACING #66

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Servus,

von 2004 bis 2006 habe ich drei Satz ABM-Bremsscheiben auf meiner GSX-R 1000 gefahren, welche sich alle verzogen haben.

2 Satz PEAK-Bremsscheiben wurden anstandslos ausgetauscht, der letzte Satz Guss-Scheiben jedoch nicht mehr.

:!: Ihr wollt wissen "Warum? und wie ABM darauf reagiert hat" :?:

Meinen Erfahrungsbericht über ABM-Bremsscheiben könnt ihr hier auf der Titelseite meiner HP lesen. Ja ich bin sauer! :x

Ach ja, ich fahre ab 2007 LUCAS-Bremsscheiben.

http://www.ROTHE-RACING.de

Gruß
ROTHE RACING #66
Stephan
 

Bender

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Es ist sicher nicht besonders erbaulich und auch nicht sehr vertrauensbildend, wenn sich gleich mehrere Sätze Bremsscheiben verziehen. Man sollte aber auch bedenken, dass sich Garantie- und Gewährleistungsansprüche nicht verlängern, wenn Teile ausgetauscht oder Fehler behoben werden. So gesehen ist die Ablehnung weiterer Ansprüche juristisch gesehen wohl in Ordnung. Ob das allerdings klug ist, mag eine andere Frage sein.
 

AVIDPJ

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Katana 1000 Black Arrow BMW K1300 SSchnitzer
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Schwarz wie die Nacht
Bei manchen anderen Herstellern sind Gewährleistungsansprüche
aus dem Rennsportbetrieb sogar explizit ausgeschlossen.

Die ABM Peak scheinen anfällig gegen die falschen Beläge zu sein
(Vor allem Lucas SRQ sind unverträglich - hatten wir hier im Forum schon letztes Jahr!)
Ich fahre Sie selbst auf beiden Bikes mit SV oder EBC allerdings bin ich auch kein Extremracer und im Vergleich zu Dir viel weniger auf der Rennstrecke.

Viel Glück und hoffentlich haste die als Privatmann gekauft und hast Rechtsschutz :idea: ;)
 

Bender

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Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Rechtsschutz einspringen würde, wenn die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist. Und falls doch, kann ich mir kaum vorstellen, dass man da weitere Ansprüche konstruieren könnte.
 
G

Gelöschtes Mitglied 10077

Guest
Bender schrieb:
Man sollte aber auch bedenken, dass sich Garantie- und Gewährleistungsansprüche nicht verlängern, wenn Teile ausgetauscht oder Fehler behoben werden. So gesehen ist die Ablehnung weiterer Ansprüche juristisch gesehen wohl in Ordnung.

Das seh ich allerdings anders.;)

Laut seiner Angaben hat er die verzogenen Scheiben am 24.11.2004 beanstandet.
Wenn die Firma bis heute nicht in der Lage ist ihm einwandfreie Bremsscheiben zu liefern ist das doch Schuld von ABM und nicht von Ihm.

Ich meine wenn er am 24.11.04 die am 18.06.04 gekaufen Bremsscheiben reklamiert hat ist das Fristgrecht geschehen.

Kann doch nicht sein das ihm einfach solange irgendwelcher Mist geliefert wird bis die Garantie abgelaufen ist.

Kann er nicht nach der dritten erfolglosen Reklamtion vom Kaufvertrag zurücktreten und sein Geld zurück verlangen?


Bei manchen anderen Herstellern sind Gewährleistungsansprüche
aus dem Rennsportbetrieb sogar explizit ausgeschlossen.

Ausschließen können die erstmal viel.
Ob das dem Gesetzt entspricht ist wieder ner ganz andere Sache!
 

sonicphil

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ich verstehe einerseits den ärger andererseits aber auch dass eine forderung nach zusätzlichen entschädigungen vom hersteller abgelehnt wird.

und ich bin mir ziemlich sicher, dass am eine rennsportliche verwendung als grund fuer ein erlöschen der gewährleistung oder garantie anführen kann. fuer die garantie 100%.

-christian
 
G

Gelöschtes Mitglied 8013

Guest
@ROTHE RACING #66: Habe Deinen Bericht gelesen. Ist schon eine Tragödie wie das abgelaufen ist. Waren die Scheiben von vorneherein oder erst nach dem Fahren verzogen? Probleme mit ABM Bremsscheiben habe ich auch schon an anderer Stelle mitbekommen.
 

Bender

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@ Wildsau

Die Lieferung der bestellten Bremsscheiben war am 30.06.2004. Falls die gesetzliche Gewährleistungsfrist zu diesem Zeitpunkt bereits 2 Jahre betragen hat (ich bin mir über den Termin der entsprechenden Gesetzänderung gerade nicht sicher), wäre die Gewährleistungsfrist am 29.06.2006 beendet gewesen. Die letzte Reklamation vom 14.10.2006 bezieht sich noch immer auf die Bestellung vom 18.06.2004 und die Lieferung vom 30.06.2004. Die Ersatzlieferungen in der Zwichenzeit haben keinen neuen Vertrag begründet.

Die letzte Reklamation liegt damit außerhalb der Gewährleistungsfrist. Man darf auch nicht übersehen, dass die Bremsschaiben nicht verzogen geliefert wurden, sondern sich im Betrieb verzogen haben. Die angegebenen Zeiträume und die Schilderung selbst lassen darauf schließen, dass es sich dabei jeweils nicht um den erstmaligen Gebrauch gehandelt hat. Eine gewisse Zeit anstandsloser Nutzung lese ich da schon heraus. Da soll es mich nicht wundern, wenn der Verkäufer das ebenfalls tut, denn der muss nicht neutral sein.
 
G

Gelöschtes Mitglied 10077

Guest
Bender schrieb:
@ Wildsau

Die ersatzlieferungen in der Zwichenzeit haben keinen neuen Vertrag begründet.

Kann ich irgendwie nicht nachvollziehen.

Dann brauch der Hersteller sich ja bloß zwei Jahre winden bzw. Schrott als Ersatz liefern und ist dann raus aus der Sache.
 

bad head

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nicht übel nehmen, aber die von dir gestellten forderungen hätte ich auch nicht akzeptiert.

dann schriebst du, alles wurde telefonisch und per email mit abm besprochen. ich wünsche dir viel spass beim beweis. weder telefon noch email sind zur beweissicherung geeignet. dafür gibt es die post und das institut des einschreibens.

warum sich die scheiben verzogen haben, lässt sich aus deinem bericht leider nicht ablesen. ich gebe zu, dass ich über die möglichen gründe dafür auch nicht vollständig informiert bin, ich gehe aber davon aus, dass nicht nur produktionsfehler dafür verantwortlich sein können. also wird im zweifel abm ein gutachten erstellen, welches gegen dich gehen könnte. ob du die gussscheiben noch hast, weiss ich nicht genau, wenn du sie zu abm geschickt hast, dann wirst du "deine" wohl auch bei einer gerichtsverhandlung nicht als beweismaterial wiedersehen. ich als hersteller würde sie jedenfalls verschwinden lassen.

dass deine forderungen in meinen augen überzogen sind, sagte ich bereits. die aufforderung von abm, die "schmähschrift" von deiner website zu entfernen würde ich darüber hinaus auch nicht auf die leichte schulter nehmen. insbesondere deshalb, weil du deine website als e.k. (eingetragener kaufmann) betreibst, somit sind wir im gewerblichen bereich. ich gehe also davon aus, dass du auch die bremsscheiben "gewerblich" verwandt hast. damit bist du, auch wenn sie fehler enthalten sollten, den agb der firmal abm in jedem falle unterworfen. solltest du nur eine privatrechtsschutzversicherung haben, dann zahlt die auch nicht, da es hier wohl um gewerbliche aktivitäten geht.

viele dinge, die in der sache gegen dich sprechen.

ich verstehe deinen ärger und deinen zorn. das forum zu instrumentalisieren finde ich nicht so nett. eine lösung kann ich dir leider auch nicht anbieten. und wie gesagt, ich versteh dich und das hier soll kein angriff auf dich sein. in diesem sinne..


@kai
das thema abmahnung scheint kein ende mehr zu nehmen. ich hab keine ahnung wie es sich damit verhält, wenn hier ein link zu einer möglicherweise mit einer abmahnung belegten seite gepostet wird. ich mag mich auch nicht damit auseinander setzen. aber den hinweis wollt ich schon geben.

es wird immer schlimmer. bald darf man vermutlich garnichts mehr schreiben oder sagen :(
 

Bender

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@ Wildsau
Ob Du das verstehst oder nicht, ändert nichts an der Sache selbst. Dass der Händler nicht zwei Jahre lang schrottigen Ersatz liefern kann, stimmt dennoch. Wandlung oder Geld zurück sind nach angemessenen Fristsetzungen für die Mängelbeseitigung durchaus möglich. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist aber eben nicht mehr.

Bei der Rückabwicklung eines Kaufvertrages ist eine Nutzungsentschädigung nicht ungewöhnlich. Das dürfte besonders bei Artikeln einleuchten, die durch Gebrauch an Wert verlieren oder gar messbar verschleißen. Wie hoch mag wohl der Wertverlust einer Bremsscheibe in zwei Jahren sein?

@ bad head
In diesem Fall ist der "Störer" (sorry, aber die Wortwahl habe ich juristischen Quellen entnommen) wohl zweifelsfrei identifizierbar. Damit wäre eine Abmahnung in unsere Richtung vermutlich schwer haltbar.
 

Maxiumus75

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Hallo!
Das ist wohl eher etwas für ein Jurist.

Erstmal sollte geklärt werden, ob die Gewährleistungsfrist überhaupt noch gilt.
Wenn genau 2 Jahre mit intakten Bremsen gefahren wurde, ist die Gewährleistung erloschen. Das heißt, durch die Reklamation der defekten Scheiben wird die Gewährleistung ersteinmal eingefrohren, bis zur Lieferung der neuen Scheibe.
Deswegen sollte man zuerstmal nachrechnen, ob überhaupt noch die gesetzliche Gewährleistung "greift".

Ich weiß es nicht mehr ganz genau, aber soweit ich mich erinnere, gilt die Gewährleistung nur bei beschädigter gelieferter Ware. Und das erste halbe Jahr hat der Hersteller die Beweispflicht, das die Ware 1a geliefert wurde, danach muß der Käufer beweisen das die Scheiben defekt waren.
Garantieübernahme des Herstellers sind freiwillig, Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben und sind in der Handhabung völlig unterschiedlich.
Ich glaube nicht, das sich die Gewährleistung auf "verziehende" Bremsscheiben erstreckt, die bei Auslieferung in Ordnung sind. Das ist schon eher eine Garantie und somit freiwillige Sache.

Verschleißteile werden sowieso juristisch anders gehandhabt, wie Teile die nicht einem mechanischem Verschleiß unterliegen.

Ärger hin oder her, mit dem nötigen Verhandlungsgeschick kann man immer etwas machen. Sich allerdings zur "Entschädigung" ein paar Extras raussuchen (Fußrasten) ist wohl eher ungeeignet.

Grüße Markus!
 

Bender

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Maximus75 schrieb:
Ich glaube nicht, das sich die Gewährleistung auf "verziehende" Bremsscheiben erstreckt, die bei Auslieferung in Ordnung sind. Das ist schon eher eine Garantie und somit freiwillige Sache.

Verschleißteile werden sowieso juristisch anders gehandhabt, wie Teile die nicht einem mechanischem Verschleiß unterliegen.
Gewährleistung besteht sicher nicht auf den Verschleiß, sehr wohl aber auf die einwandfreie Nutzbarkeit bei sachgemäßer Nutzung. Bremsscheiben, die sich also bei sachgemäßer Nutzung verziehen, fallen darunter, denn Verziehen und Verschleiß ist nicht dasselbe.

Richtig ist, dass in den ersten sechs Monaten der Verkäufer die Mängelfreiheit bei Auslieferung bzw. die unsachgemäße Nutzung durch den Käufer nachweisen muss und dass sich die Beweislast anschließend umkehrt.
 

Maxiumus75

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Sachgemäße Nutzung auf der Renstrecke ist so ein Thema. Verziehen und Verschleiß macht vor dem Richter kein Unterschied, das wird per Gutachten geprüft, ob hier ein Verschleiß oder ein Mangel vorliegt.
Es geht darum, das die Scheiben halt Verschleißteile sind und bei Lieferung einwandfrei waren. Ob die Nutzung sachgerecht auf der Renstrecke ist oder Überbelastung wurden müßte hier wohl geklärt werden.

Außerdem sollte man erstmal beide Seiten hören. Es ist bestimmt nicht normal, das sich Bremsscheiben auf einem Motorrad derart und so oft verziehen. Eventuell stimmt etwas mit der Bremsanlage selber nicht.
 

Bender

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Maximus75 schrieb:
Verziehen und Verschleiß macht vor dem Richter kein Unterschied, das wird per Gutachten geprüft, ob hier ein Verschleiß oder ein Mangel vorliegt.
Da ein Gutachter Verziehen und Verschleiß sehr wohl auseinander halten kann, dürfte das auch vor einem Richter einen Unterschied machen. Verschleiß ist normal und gehört einfach dazu. Es wird eben Material abgetragen und das liegt in der Natur der Sache.

Übermäßiger Verschleiß wäre noch eine Sache, die man u. U. reklamieren könnte. Dabei dürfte die Unterscheidung zum Verziehen recht einfach gelingen. Schwerer würde es wohl weden, hier ein Normalmaß festzulegen um daran den übermäßigen Verschleiß zu messen. Aber hier geht es noch immer um verzogene Bremsscheiben.
 

King Kenny

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Modell: GSX-R 1000 K9 mit TC Farbe: Weiss
Maximus sagte es auch schon richtig, man sollte auch die andere Seite hören

Wenn er z.B. bei dem Fahren auf der Rennstrecke die Bremshebel gezogen läßt obwohl das Fahrzeug steht dann verformt sich jede Bremsscheibe.

Das Thema hier noch weiter zu behandeln ergibt sowiso keinen Sinn mehr da wie schon erwähnt sich ABM nicht äußern kann und außerdem Recht haben und es zu bekommen ist auch noch ein anderes Thema


PS. er hat sein Brief von seiner HP entfernt
 
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