zu deiner info: wäre ein unfall passiert, hättest du eine min.50% teilschuld bekommen. begründung siehe hier:
http://www.adac.de/images/bf_Reissversc ... -12570.pdf
da du dich nach §7stvo nicht daran gehalten hast und er sich zügig eingeordnet hat, stehst du im fall eines schaden im regen. er kann ja behaupten, dass er dich nicht gesehen hat und seine erhöhte (von überhöht ganz zu schweigen) geschwindigkeit kannst du ihm nicht beweisen. dann hast du ganz pech!
http://www.adac.de/images/bf_Reissversc ... -12570.pdf
da du dich nach §7stvo nicht daran gehalten hast und er sich zügig eingeordnet hat, stehst du im fall eines schaden im regen. er kann ja behaupten, dass er dich nicht gesehen hat und seine erhöhte (von überhöht ganz zu schweigen) geschwindigkeit kannst du ihm nicht beweisen. dann hast du ganz pech!