Da in letzter Zeit wieder vermehrt die Frage wegen ABE etc. auftaucht... die E-Nummer reicht vollkommen.
Hier der offizielle Gesetzestext:
EWG-Betriebserlaubnis EG/ABE
Für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit nach der Richtlinie 78/1015/EWG, Anhang II
Laut § 19 Abs. 2, Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (STVZO), in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Anlage mit Genehmigungszeichen ("E" Nummer) gekennzeichnet ist.
Anhand der Nummer kann die Rennleitung prüfen ob der Auspuff für das Motorrad zugelassen ist, oder eben nicht - der Fahrer muss nichts mitführen.