auspuffhalter eintragen?

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hallo!

muss man einen anderen auspuffhalter (entfall der soziusfußraste) und anderen kennzeichenhalter eintragen lassen oder sonst irgendetwas beachten?

danke, gruß

flydeep
 

look4free

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es kann sein, dass bei entfall der hintern fußrasten der eintrag mit sozius und haltegriff entfällt (ist auch so bei rennhöcker) - also nur noch fahrer und mehr nicht...

die kennzeichenhalterung ist def.nicht eintragungspflichtig / auch wenn ein riesen schwanz dran hängt - nur der reflektor darf nicht fehlen
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ok, danke!

bei ebay gibt es nämlich günstige auspuffhalter mit dem R von GSX-R rausgelasert!

gruß

flydeep
 

smf

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Hi!

Die Kennzeichenhalterung ist nach Auskunft der hiesigen Dekra bei Änderung der Beleuchtungseinrichtung oder der beleuchteten Fläche (also so gut wie immer) eintragungspflichtig. Insbesondere muß das Schild vollständig ausgeleuchtet werden (StVO: "bei Dunkelheit aus 25 Metern Entfernung gut lesbar") und es dürfen bei in die Schlußleuchte integrierter Nummernschildbeleuchtung keine direkten Weißlichtanteile nach hinten strahlen.

Vielleicht am besten vorher nochmal bei der zuständigen Behörde nachfragen - ich hab's damals gemacht und den Umbau gelassen...
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Gruß, smf
 

look4free

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@smf
wer fährt denn schon zur dekra? die spinner haben bei uns den passenden ruf. zwar ist der tüv hessen auch nicht besser, aber ich lasse nichts auf den tüv nord kommen. wie man was auslegt ist nun mal sache des prüfers und nicht des halters oder der polizei. und wenn dieser prüfer feststellt, dass bei der änderung des halters nichts wesentliches verändert wurde und das kennzeichen noch ausreichend beleuchtet wird, muss man sich darauf verlassen. ich hatte auch bei noch keiner kontrolle ein problem mit dem kennzeichenhalter und der ist immerhin eigenbau
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aber es geht hier wohl primär um den auspuffhalter mit wegfall der hinteren rasten... nur zur info: selbst eine huv ist nicht eintragungspflichtig (laut tüv-nord in hmü)…
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