Bei allem Verständnis für die Anwohner in den entsprechenden Gebieten, verstehe ich die Rechtssprechung bzw. das System nicht.
Es geht mir besonders um die Streckensperrungen.
Wie kann eine Strecke für ein legales Verkehrsmittel, welches für diese Straße eigentlich uneingeschränkt geeignet ist, gesperrt werden, wenn bei ordnungsmäßiger Verwendung keine Gefahr von diesem Verkehrsmittel ausgeht? Es wird ja immer wieder gesagt und bestätigt, dass es eine kleine Minderheit ist, die für den ganzen Unmut, die Unfällt und Belästigungen geht, die sich NICHT im legalen Bereich im Straßenverkehr bewegen.
Natürlich gibt es Streckensperrungen oder Einschränkungen, sowie es Tempolimits an entsprechenden Gefahrenpunkten gibt. Eine Strecke wird aber z.B nur komplett für eine Fahrzeugklasse (z.B. LKW über 7,5t) gesperrt, da man davon ausgeht, dass bei ordnungsgemäßer Nutzung dieser Fahrzeugklasse auf der entsprechenden Strecke eine Gefahr ausgeht!
Aber eine Streckensperrung für alle 2-Räder, wie so oft gefordert, entspricht dieser Sachlage doch gar nicht. Wieso ist dies dann trotzdem möglich? Ist vielleicht ein Anwalt hier unter uns?
Und wo hat es vergleichbares, wie es mit der Biker-Farm versucht wird, schon einmal gegeben (2-Räder Beteiligung ausgenommen)?
Ich kann mich nicht daran erinnern, dass man D&W mit Schließung gedroht bzw. es sogar versucht hätte, weil dort auch regelmäßig 4-Rad Tuner Spinner die ganze Umgebung terrorisiert haben, es auch Unfälle und illegale Rennen usw. gab. Dort hat man meines Wissens schwerpunktmäßig mit Kontrollen versucht, Herr der Lage zu werden.
Nach meinem bisherigen Verständnis gibt es in unserem Rechtsstaat Bereiche, wo Justiz nicht (vorsorglich) einschreiten kann, solange nicht eine Gefährdung direkt und unmittelbar (von allen, hier 2-Radfahrern) vorliegt.
Es ist leider wohl aber so, dass man grundsätzlich Motorradfahrern eher das Negative/Unvernünftige (ggf. in einigen Bereichen zu Recht) unterstellt und es durchaus möglich ist, Kollektivbestrafungen zu erlassen. Wo ich grad "Kollektivbestrafung" erwähne, hatte im Beitrag der Polizist genau das ja ausgeschlossen bei der Bußgeldzahlung! Komisch, dass man dann anders Urteilt, wenn es um den Schutz vor möglichen zu lauten, weil illegalen/illegal fahrenden Motorrädern und FahrerInnen geht.
Das geht mir absolut auf den Zeiger! Ich frage mich ernsthaft, ob das Vorgehen wirklich mit geltenden Gesetzen vereinbar ist?
Und halbernst: an der KÖ verlangt man auch nicht nach Sperrung, wenn am Wochenende die Ferraries, Lambos & Co. mit weit über 90 db an den Cafes vorbeizischen :devil:
Gruß
Sascha