Bußgeld nach Mängelkarte???

jerk

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HI,

bin letztens angehalten worden und hatte nicht das passende Teilegutachten dabei. Also hat die Rennleitung mir ne Mängelkarte gegeben und ich sollte das innerhalb von 1 Woche vom TÜV abnehemen lassen. Von einem Bußgeld war nie die Rede gewesen. Da habe ich mir das nun alles eintragen lassen ohne irgendwelche Probleme und jetzt flattert mir da noch nen gesalzenes Bußgeld aufn Tisch. Meine Frage ist nun ob es sich bei sowas lohnt jetzt Einspruch einzulegen oder ob ich in den sauren Apfel beissen soll und bezahle. Wäre nett wenn mir jemand dazu etwas sagen könnte....
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Matte

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Wäre schon gut etwas mehr zu wissen, um das beurteilen zu können. Um welche Teile handelte es sich. Wie war die Kontrolle abgelaufen usw..
Matte
 

jerk

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Also ich war unterwegs vielleicht auch nen bissle zu schnell und die waren nen bissle angesäuert mich deswegen nicht belangen zu können. Nun zu den Fakten:
Habe die Fussrastenanlage von RaiRoTec und hatte das Teilegutachten nicht dabei. War so auf dem indirektem Weg zum TÜV um die Abnahme zu machen. Dabei haben sie mich rausgefischt und mir wegen erlöschen der BE ne Mängelkarte ausgestellt. In dem Wisch den ich dabei hatte war meine Gix net mit aufgeführt sondern nur die 750er. Aber den passenden Wisch mit Teilegutachten für die 1000er war vorhanden nur nicht am Mann. Und nun wollen die kanpp 70€ haben und das zieht wohl noch nen paar Pünkltchen mit sich. Das will ich allerdings umgehen.
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Wollte nun morgen Einspruch einlegen da der Vorwurf net ganz den Tatsachen entspricht. hab ich da ne geringe Chance?????
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Dake für die gegebenen Antworten...
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Katja-Fan

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intererssante Sache:

du hattes das Schreiben mit in dem die 750´er aufgeführt ist aber nicht die 1000´er und die erzählen was von Erlöschen BE? Der gesunde Menschenverstand sollte einem eigentlich sagen das die Belastung für eine Rastenanlage an der Kilo nur geringfügig größer sein kann (eigentlich wahrscheinlich nicht mal das, da die Beschleunigungswerte bei 750´er und 1000´er nicht die Leistung sondern die Physik begrenzt). Ich würde mal lang und ausführlich erläutern wie sich das für dich dargestellt hat und ggf einen Anwalt dazu befragen.

ach ja, 3 Pünktchen würden das dann schon werden
 

sino

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@ Jerk

Sofort dagegen angehen !!!
Bei dem Sachverhalt haben die Kein Chance weil du innerhalb der 1 woche den Mangel behoben hast!!


@ Katja -fan,

Daß ist wohl die Sorte Polizist die wir hier nicht so sehr mögen!!Wenn Sie mit der Geschwindigkeit nicht draufhauen können dann eben mit der Kleinigkeit!!!
Na wir wissen ja daß du nicht zu dieser Sorte gehörst!! Wo wohnst du noch Mal? Wenn ich umziehen muß nur dahin wo du wohnst!!
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Bikergruß Sino
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speed7

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Zum Zeitpunhkt der Kontrolle war es nicht eingetragen. Die Fahrt zum Tüv kann man anführen, dass geht. Wenn nichts von 1000er da steht, aber 750er interessiert die Rennelitung nicht. Habe das Gleiche mit Metzeler rennsport hinter mir. Wer soll denn die Mänghelkarte abstempeln? Was steht denn da drauf? Pölizeistelle, aaS oder Werkstatt? Das waäre auch noch ein Schlupfloch!

Gruß

Stefan
 

power1

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speed7 hat es schon richtig geschrieben. bei der kontrolle war es NICHT eingetragen, damit ist die be erloschen und es kostet halt. den mängelbericht kriegst du immmer. nur wenn du nachweisen kannst, das du auf den direkten weg zum eintragen warst, hast du eine chance, aber ich nehme an du warst erst ein paar tage später dort.

gruß

[ 11. August 2003: Beitrag editiert von: power ]</p>
 

cosmo kramer

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hallo

ich weiss nich ob ich wegen 70 euro eispruch einlegen würde.wenn du einspruch einlegst werden die polizisten nochmal angehört und sind über dich verärgert! fühlen sich in ihrer ehre verletzt! und wenn se dich aufm kiecker haben, kriegen se dich später wegen irgend etwas anderem welches dann meist schlimmer ist. es gibt so interne nachrichten die deinem nummernschild zugeordnet werden! einige der grünen männchen sind da ganz heiss drauf denjenigen nachzustellen.
also ich persöhnlich möchte keinen der grünen männchen gegen mich haben!!
Also mein Tip: Bezahl die 70 euro und dann is gut! und punkte gibt es so weit ich weiss erst ab 80 euro (kann mich aber auch irren

aber is deine entscheidung!
 

sino

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@ Cosmo kramer

Wegen solche Leute die so wie du denken werden die schlechten von der Polizei immer noch schlimmer!! Wenn ich im Recht bin interresiert es mich nicht ob Sie mich auf'm Kieker haben,sollen Sie weitermachen da geht es ganz schnell mit Name nehmen und sofort anzeigen! Ich muß aber im Recht sein wenn ich was falsches am Moped habe dann bin ich in Unrecht daß heißt LEISE sein!!

Eine geschichte die ich erlebt habe:
Ich fahre in einer 30 er zone mit dem Schulschild rein.Zwei spurig aber überholen ist verboten,vorne rechts fährt einer mit 30 km/h und ich links der vordere Mann hält lagsam an als er fast am stehen war bei ca.2-5 km/h bin ich an dem vorbei hinter mir auch einer..Sofort kamen die von der Grünentracht und meinten ich hätte bei überhollverbot überhollt ich natürlich zum hinter mann und habe ihn gesagt daß es nicht so war und derjenige könntest du sein er sagte"für so ein lapalie will ich mit der Polizei kein ärger haben
und ich konnte nix machen daß habe ich bis heute nicht vergessen und mußte zahlen obwohl ich einen fast stehenden Wagen langsam überhollt habe!!
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Diese Bullen sollen in der hölle brennen!!
Sehr ungerecht...

Bikergruß Sino
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[ 11. August 2003: Beitrag editiert von: sino ]</p>
 

Katja-Fan

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@ Sino: also dahin zu ziehen wo ich wohne bringt nix, 1. ist das über 300 km von dort entfernt wo ich arbeite und 2. habe ich mit Verkehrsdelikten absolut nix zu tun (außer als Betroffener
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)
 

jerk

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@ all!

Also ich habe jetzt spontan mal Einspruch eingelegt und werd euch aufm laufenden halten wat da jetzt so nachkommt. Thx für die Antworten die haben mich in meiner Entscheidung unterstützt....
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Und falls die mich jetzt aufm Kiecker haben ist es halt so. Werd denen in KR keinerlei Anhaltspunkte mehr liefern um mich rauszuwinken. Soweit zumindest mein guter Vorsatz....
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A

Anonymous

Guest
Hi!

Wenn sie einen wirklich in ihrer Anscheisskartei haben, kann man ja sein Nummernschild verlieren und dann braucht man ja ein neues. Kostet leider ein paar Euro bei Strassenverkehrsamt - aber vielleicht gibt's dann auch gerade ein xx-I1
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Aber wer wird schon Polizist, der nicht einen ausgepraegten Hang hat, seinen Mitbuergern Lektionen zu erteilen. Das liegt in der Sache der Natur. Also, freiwillig wuerde ich nicht der gruenen Rennleitung beitreten.
Naja, habe in der Familie selbst Mitglieder jener Ordnungshueter. Sind notgedrungen in die Ueberwachungsfraktion gewechselt. Die sind aber gegen Motorradfahrer sehr freundlich gesinnt. Fahren selbst nicht unbedingt so einwandfreie Teile und sind anderen gegenueber tolerant, solange es nicht wirklich bedenklich ist; z.B. krawallaute Racingtueten oder Reifen, wo Karkassen hell herausschimmern.

/HAS
/HAS
 

cosmo kramer

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hi

sicherlich liegt es an der schwere der tat bzw an der höhe des zu zahlenden geldes! wenn ich 300 oder 600 teuros bezahlen soll und ich weiss das ich im recht bin dann lege ich natürlich einspruch ein! wenn es aber um 50 oder 80 euro geht und es nicht eindeutig ist ob ich im recht bin dann zahle ich die paar euros um unnötigen ärger zu vermeiden!
und sino jetzt erzähl mir mal bitte was das mit m zeugenstatus(vielleicht nicht das richtige wort) zu tun hat?

naja muss ja jeder selber wissen!!

bis dann
 

Ravio

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Ich habe das gleiche vor langer Zeit auch erlebt.
Es ging da um einen Metzler ME 1 für die ich ebenfalls ein Teilegutachten hatte. Hab am Abend noch eine Runde gedreht und wollte am nächsten Tag zum Tüv und die Reifen eintragen lassen. Die haben mich abgegriffen und waren in keinster Weise kompromißbereit. Ich hab denen sogar angeboten, das Gutachten noch am gleichen Abend auf der Wache vorbei zu bringen. Keine Chance! Im Gegensatz zu Dir, wollten die mir auch noch Punkte aufbrummen. Ich hab den dann einen Brief geschrieben, in dem sinngemäß in etwa folgendes stand: Die Teile wurden anstandslos vom Tüv eingetragen und somit handelt es sich ja wohl letzlich nur um ein theoretisches Vergehen. Die Verkehrssicherheit war zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Da Sie aber nach wie vor anderer Meinung in dieser Sache sind, möchte ich Sie folgendes fragen. Wie kann es sein, das sie mich mit einem Fahrzeug, das Ihrer Meinung nach nicht mehr Verkehrssicher ist und bei dem Die BE erloschen ist, noch über 15 km nach Hause fahren lassen? Ende vom Lied: Bußgeld mußte ich bezahlen aber die 3 Punkte wurden mir erlassen.

[ 12. August 2003: Beitrag editiert von: Ravio ]</p>
 

Bender

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<blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr>Original erstellt von Ravio:
<strong>...Wie kann es sein, das sie mich mit einem Fahrzeug, das Ihrer Meinung nach nicht mehr Verkehrssicher ist und bei dem Die BE erloschen ist, noch über 15 km nach Hause fahren lassen...</strong><hr></blockquote>Mit Logik an die Wand manövriert. Da hatten sie keine Wahl.
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Gruß
 

Katja-Fan

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Erlöschen der BE stellt für sich alleine noch keine Gefährdung der Allgemeinheit dar, somit brauchten sie dein Moped auch nicht Sicherstellen und du durftest die 15 km weiterfahren. Ob eine Gefährdung vorliegt oder nicht, liegt in den meisten Fällen im Ermessen der Beamten.
 

ZX7R

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Aber wie schon gesagt, wenn Du mit Deinem Einspruch durch kommst ( was ich glaube )

Werden Sie Dich auf den Kicker haben und dann geht es richtig los..

Ich kann da in Lied von Singen und habe gelernt das M A U L zu halten....
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Der Klügere gibt nach, hat schon etwas an sich....
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Ravio

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Na ja, so pauschal kann man das aber wohl auch nicht festlegen. Es kommt doch auch darauf an, wie sicherheitsrelevant das Bauteil für den Fahrbetrieb ist, das die BE zum erlöschen bringt. Ein Auspuff oder eine Rastenanlage sollten bei der Beurteilung einen anderen Stellenwert haben als wie zb. Reifen oder Bremsen. Wenn ich als Polizist argumentiere, das mir die Reifen nicht ganz geheuer sind, dann handel ich doch grob fahrlässig, wenn ich jemand damit weiterfahren lasse. Im Prinzip hat der Polizist überhaupt nicht die Möglichkeit und die Qualifikation zu beurteilen, ob der Reifen x,y,z für Maschine a,b,c geeignet ist oder nicht.
Wie sollte er auch, dafür werden ja extra aufwendige und komplexe Gutachten erstellt, die dies klären sollen. Man muß sich halt nur mal die Mühe machen und das Gutachten einsehen, wenn denn eins vorhanden ist. Ist man dazu nicht bereit( aus welchen Gründen auch immer) und stellt fest, das die aufgezogenen Reifen nicht eingetragen sind, dann müßte das bei verantwortungsvollem Handeln doch die Sicherstellung zur Folge haben.
So sehe ich das jedenfalls! An meinem Beispiel sieht man aber, das man da oft der Willkür der Beamten ausgesetzt ist.
@Katja Fan
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, gehörst Du ja auch zu der Fraktion. Vielleicht kannst Du mir ja mal folgendes Phänomen erklären!? Ich habe in 18 Jahren genau 2 nette Polizisten getroffen. Entweder liegt es an mir, oder grundsätzlich an den Vorurteilen gegenüber den Motorradfahrern. Mir ist jedenfalls aufgefallen, das exakt die gleichen Polizisten, bei attraktiven jungen Frauen mit figurbetonter Kleidung wie umgewandelt reagieren. Liegt es am Ende vielleicht nur an meinem Outfit? Aber mit Minirock und Stöckel kommt beim Hanging-Off auch nicht so richtig Freude auf.
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Katja-Fan

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hmm, was soll ich sagen, sind halt alles nur Menschen die da in der Uniform stecken. Und Menschen "mögen" andere Menschen oder auch nicht. Und wenn ich die Wahl habe zwischen einem krawallmachendem Raser, der mir auch noch unnütz Schreibkram machen könnte, und einer 25-jährigen Göttin in High-Heels, Mini und Top habe, tscha, sorry, aber du störst
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