Tattoolady
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Im gesetz steht, das bei Selbstanzeige keine Straffreiheit gibt wenn der Betrag die 50.000 übersteigt.
(2) Straffreiheit tritt nicht ein, wenn
die nach § 370 Absatz 1 verkürzte Steuer oder der für sich oder einen anderen erlangte nicht gerechtfertigte Steuervorteil einen Betrag von 50 000 Euro je Tat übersteigt.
(2) Straffreiheit tritt nicht ein, wenn
die nach § 370 Absatz 1 verkürzte Steuer oder der für sich oder einen anderen erlangte nicht gerechtfertigte Steuervorteil einen Betrag von 50 000 Euro je Tat übersteigt.