aus aktuellem anlass: :x
sobald man seit dem 1.mai diesen jahres mit weniger als 40% des mindestabstands hinter dem vordermann her fährt und "drängelt", kann man auch gleich rechts überholen. faustformel war 1/2 tachogeschwindigkeit als abstand zum vordermann...
warum? der abstand damit es nicht kracht (bremsweg=geschwindigkeit²/100) zusätzlich zur reaktionszeit ~ 1 sec...
aber das mit dem rechtsüberholen war mir neu. 8)
wenn man erwischt wird, sind die strafen fürs rechtsüberholen deutlich geringer (vor allem ohne fahrverbot) :shock: wer es noch sparsamer haben möchte, kann gleich auf dem stand-/seitenstreifen fahren, um schneller voran zu kommen. diese strafe ist vernachlässigbar gering :shock: :shock: (alles in relation zum drängeln)... da fragt man sich, wer solche gesetze erlässt :roll:
ach ja - nachzulesen hier (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) vielleicht etwas viele KnowledgeBase für ein ministerium?! :twisted:
sobald man seit dem 1.mai diesen jahres mit weniger als 40% des mindestabstands hinter dem vordermann her fährt und "drängelt", kann man auch gleich rechts überholen. faustformel war 1/2 tachogeschwindigkeit als abstand zum vordermann...
warum? der abstand damit es nicht kracht (bremsweg=geschwindigkeit²/100) zusätzlich zur reaktionszeit ~ 1 sec...
aber das mit dem rechtsüberholen war mir neu. 8)
wenn man erwischt wird, sind die strafen fürs rechtsüberholen deutlich geringer (vor allem ohne fahrverbot) :shock: wer es noch sparsamer haben möchte, kann gleich auf dem stand-/seitenstreifen fahren, um schneller voran zu kommen. diese strafe ist vernachlässigbar gering :shock: :shock: (alles in relation zum drängeln)... da fragt man sich, wer solche gesetze erlässt :roll:
ach ja - nachzulesen hier (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) vielleicht etwas viele KnowledgeBase für ein ministerium?! :twisted: