Ein kontroverses Thema, durchaus.
Vorab möchte ich kurz einmal darauf hinweisen, dass jegliche Diskussion und Spekulation auf mögliche oder vorhandene Verkehrsordnungen und Gesetze hier rein hypothetischer Natur ist..
Durch unser Schreiben miteinander wird sich zunächst erstmal nichts ändern, oder zum zunächst eventuell vermeintlich besseren wenden.
Entsprechend achtet darauf, dass sich euer Gemüt und die Schreibweise nicht zu sehr erhitzt.
Was die Thematik "Rechts überholen" angeht:
Das Thema lautete "Drängeln! lohnt nicht mehr." Und hat auch eigentlich nichts mit der Richtgeschwindigkeit und dem Überholen gemein.
In den vorherigen Posts wurde das Thema des plötzlich auftretenden Verkehrshindernisses in Form von Spurwechslern angesprochen, welche unvermittelt den Fahrstreifen wechseln.
Kritischen Lesern zitiere ich hier nun den § 4 (I) der Straßenverkehrsordnung und rufe ihnen den Inhalt erneut ins Gedächtnis:
§4 Abstand
(1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.
Auch Paragraph 3 der StVO
oder Paragraph 18 derselbigen...
wäre eventuell einem erneuten Studium ganz sinnig, damit sich die Diskussion hier nicht ausschließlich aus gefährlichem Halbwissen und einer gesunden Portion Stammtischpolemik zusammensetzt.
Wer sich den § 4 (I) StVO genau ansieht, wird feststellen, dass sich ja eigentlich nicht viel geändert hat. Eigentlich gar nichts...
Das das Bußgeld für diese Ordnungswidrigkeit höher gesetzt wurde, war nur eine Frage der Zeit.
Denn "zu geringer Abstand" wird zusehends als Bagatelldelikt angesehen.
Interessanterweise hat sich damals übrigens niemand beschwert, ... ausser die korrekt krasse Fraktion.., schwöre!! ... dass das Bußgeld für die Missbräuchliche Benutzung von Nebelscheinwerfern von 10 DM auf 10 Euro verteuert wurde.
Von vielen Änderungen werden nur sehr wenige wirklich wahrgenommen..., oder zumeist gar nicht registriert, wenn man nicht selbst unmittelbar in irgendeinerlei Weise betroffen ist.
Und um zum Abschluss noch mal eine gewagte These aufzustellen, so mag ich annehmen, dass es im Zweifelsfall ein nicht allzu großes Problem sein wird, wenn ein ziviler Streifenwagen hinter euch ist, und ihr mit 230 im Tiefflug aufgrund eines plötzlich auftretendden Verkehrshindernisses auf den rechten Fahrstreifen ausweichen müsst, und so am Hindernis rechts vorbeifahrt.. SOLANGE!! ihr dann nicht eure Fahrt ununterbrochen fortsetzt, sondern euch wieder zurückfallen lasst und dann das vorherige Hindernis links überholt.
Ich nehme an, dass das eigentliche Problem was ihr habt, gar kein Problem ist, denn es war seid jeher verboten:
"Mit 250 auf der Bahn an einen notorischen Linksfahrer, der mit 170km/h fährt, angeflogen zu kommen, und anstatt abzubremsen und zu warten, einfach presto mit 260km/h über die Mittelspur oder den rechten Fahrstreifen an ihm vorbeifliegen..."
Ist nicht, war nicht und wird nie sein. Punktum.
Schlaft schön
Vorab möchte ich kurz einmal darauf hinweisen, dass jegliche Diskussion und Spekulation auf mögliche oder vorhandene Verkehrsordnungen und Gesetze hier rein hypothetischer Natur ist..
Durch unser Schreiben miteinander wird sich zunächst erstmal nichts ändern, oder zum zunächst eventuell vermeintlich besseren wenden.
Entsprechend achtet darauf, dass sich euer Gemüt und die Schreibweise nicht zu sehr erhitzt.
Mich selbst schrieb:Nun aber kurz zum komischerweise hauptsächlich gewordenen Thema.
Ich muss mir eingestehen, dass ich bis jetzt noch keinen PKW gefahren bin, welcher unter 60PS motorisiert war... Also kann ich nicht für die 45PS Fraktion sprechen..
Ich hatte 2 Opel Kadett E (Ich hab aus zweien einen fahrenden zusammengebaut Beide für damals 100 DM gekauft ), einen Ford Escort Cabrio XR3i, einen Opel Astra G Caravan, einen Opel Ascona B (76er Baujahr ) und zuletzt einen Fiesta XR2i mit 130PS...
Manchmal fahre ich einen Morgan +8 oder den E Type von meinem Dad, oder bekomme auch mal den Audi A6 mit dem kleinen Hubraum von 4.2ltr und Foffo in jeder Lebenslage...
Aber egal, welche Motorisierung ich habe..., ich kann, wenn ich es will, JEDEN PKW, LKW oder MOFAFAHRER mit mehr als Kriechgeschwindigkeit überholen, wenn ich es will...
Mein Vater ist ein ehemaliger Rennfahrer (so erzählt er von sich und ist damals wohl auch mit Nikki und Stuck an den Start gegangen...), und er brachte mir eine einzige Sache bei, was das Überholen angeht:
"SCHWUNG holen...!"
Ein wenig zurückfallen lassen, Schwung holen und mit Karacho am Hindernis vorbeifahren... Funktioniert tatsächlich! Man ist geneigt es nicht zu glauben, wenn man es nicht ausprobiert
Was die Thematik "Rechts überholen" angeht:
Das Thema lautete "Drängeln! lohnt nicht mehr." Und hat auch eigentlich nichts mit der Richtgeschwindigkeit und dem Überholen gemein.
In den vorherigen Posts wurde das Thema des plötzlich auftretenden Verkehrshindernisses in Form von Spurwechslern angesprochen, welche unvermittelt den Fahrstreifen wechseln.
Kritischen Lesern zitiere ich hier nun den § 4 (I) der Straßenverkehrsordnung und rufe ihnen den Inhalt erneut ins Gedächtnis:
§4 Abstand
(1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.
Auch Paragraph 3 der StVO
oder Paragraph 18 derselbigen...
wäre eventuell einem erneuten Studium ganz sinnig, damit sich die Diskussion hier nicht ausschließlich aus gefährlichem Halbwissen und einer gesunden Portion Stammtischpolemik zusammensetzt.
Wer sich den § 4 (I) StVO genau ansieht, wird feststellen, dass sich ja eigentlich nicht viel geändert hat. Eigentlich gar nichts...
Das das Bußgeld für diese Ordnungswidrigkeit höher gesetzt wurde, war nur eine Frage der Zeit.
Denn "zu geringer Abstand" wird zusehends als Bagatelldelikt angesehen.
Interessanterweise hat sich damals übrigens niemand beschwert, ... ausser die korrekt krasse Fraktion.., schwöre!! ... dass das Bußgeld für die Missbräuchliche Benutzung von Nebelscheinwerfern von 10 DM auf 10 Euro verteuert wurde.
Von vielen Änderungen werden nur sehr wenige wirklich wahrgenommen..., oder zumeist gar nicht registriert, wenn man nicht selbst unmittelbar in irgendeinerlei Weise betroffen ist.
Und um zum Abschluss noch mal eine gewagte These aufzustellen, so mag ich annehmen, dass es im Zweifelsfall ein nicht allzu großes Problem sein wird, wenn ein ziviler Streifenwagen hinter euch ist, und ihr mit 230 im Tiefflug aufgrund eines plötzlich auftretendden Verkehrshindernisses auf den rechten Fahrstreifen ausweichen müsst, und so am Hindernis rechts vorbeifahrt.. SOLANGE!! ihr dann nicht eure Fahrt ununterbrochen fortsetzt, sondern euch wieder zurückfallen lasst und dann das vorherige Hindernis links überholt.
Ich nehme an, dass das eigentliche Problem was ihr habt, gar kein Problem ist, denn es war seid jeher verboten:
"Mit 250 auf der Bahn an einen notorischen Linksfahrer, der mit 170km/h fährt, angeflogen zu kommen, und anstatt abzubremsen und zu warten, einfach presto mit 260km/h über die Mittelspur oder den rechten Fahrstreifen an ihm vorbeifliegen..."
Ist nicht, war nicht und wird nie sein. Punktum.
Schlaft schön