Eigene Videoaufnahmen, als Polizeibeweis !?!?!?

jonnyduck

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Hey Leute,

habe vor mir demnächst eine Halteplatte (http://www.motocam.com) zu kaufen um damit selbstverständlicherweise Videoaufnahmen auf meinem Bike zu machen.

Jetzt hatte ich aber leider des öfteren das Glück, von unseren Waldmeistern angehalten zu werden (Verkehrskontrolle, zu schnell, zu laut, etc.) und möchte deshalb mal in Erfahrung bringen, wie es ausschaut, wenn die mich tatsächlich mal anhalten mit der Kamera auf dem Tank und sagen ich wäre zu schnell, zu laut unterwegs gewesen.

Und nun zur Frage: KANN DIESES VON MIR AUFGENOMMENE VIDEO, ALS BEWEIS GEGEN MICH VERWENDET WERDEN ?????? :?

Wäre nett von Euch zu hören, oder eigene Erfahrungen zu schreiben !

Gruß JONNYDUCK 8)
 

SAiMeN

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Glaube nicht, dass die dein Video vor Ort einfach mal so beschlagnahmen können, und wenn das nicht gemacht werden darf, dann musst halt zuhause das Video schnell "verloren" gehen lassen :D
 

Sir

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Wenn du unterm Autofahren beim telefonieren erwischt wirst können sie zur Beweissicherung das Handy sicherstellen. So können sie feststellen ob du zu der Zeit telefoniert hast.
Dürfte wohl dann bei der Kamera auch so sein.
Nimm bloß mit halber Geschwindigkeit auf und lass es daheim normal ablaufen :D :D :D
 

shark750

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das ist mal na sehr interesante frage, hab mich schon informiert ob es camcorder gibt mit einer art notaus-löschung per knopfdruck, hab aber keinen gefunden, gibts wahrscheinlich auch nicht.

man kann natürlich auch versuchen den speicher schnell rauszunehmen und runter zu schlucken :D .
 

look4free

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über was ihr euch so alles gedanken macht :shock:

zur info: jedes beweismittel kann vor ort sichergestellt werden. beispiel: unfall-daten-schreiber (uds) wird wenn es den sheriffs bekannt ist, sofort ausgebaut. bei video-/filmmaterial gilt das gleiche - selbst als "zuschauer". wir waren mal in einer gruppe (familienausflug) und haben durch zufall einen unfall gefilmt. der film wurde uns vor ort weggenommen und den gab es erst monate später zurück... nur zur info :)

kann ja auch von vorteil sein, aber in eurem bezug seht ihr wieder nur das negative - warum nur? ;)
 

BePPo

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beweise kann man jederzeit sicherstellen/beschlagnahmen....

n handy würde ich aber nicht sicherstellen, ist nicht verhältnismäßig.

ich denke es muss jeder für sich entscheiden ob zu laut oder zu schnell..

laut rettet meienr meinung nach leben...also laut...
 

Bön

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look4free schrieb:
zur info: jedes beweismittel kann vor ort sichergestellt werden. beispiel: unfall-daten-schreiber (uds) wird wenn es den sheriffs bekannt ist, sofort ausgebaut. bei video-/filmmaterial gilt das gleiche - selbst als "zuschauer". wir waren mal in einer gruppe (familienausflug) und haben durch zufall einen unfall gefilmt. der film wurde uns vor ort weggenommen und den gab es erst monate später zurück... nur zur info :)

Beschlagnahmen kann man viel, es ist nur die Frage wie beweißkräftig das ist. Der Tacho den Du filmen würdest, ist nicht geeicht (es sei denn, Du hättest ihn eichen lassen :lol: ) und das Mikro, dass den Ton aufnimmt genausowenig...
 

André M

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Naja dann ziehen se dir 30% ab weil nicht geeicht und du bist trotzdem noch mit 150 auf der Landstrasse unterwegs gewesen... toller Trick ;)

würde sagen wenn dann stell das Ding so ein das man den Tacho nicht sieht oder kauf dir nen Digitalen reiss den Chip raus und zerbrech den!


Mfg. André
 

jonnyduck

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TESTOBJEKT: Kamerahalter

.... werde mir mal so einen Kamerahalter kaufen ... und wohl doch für Euch ausprobieren müssen was im Schlimmst-Fall passiert 8)

Melde mich dann wieder .... kann aber ein paar Wochen dauern, denn bei diesem Wetter fährt doch keine S.., oder !??!?!

Gruß JONNYDUCK :D
 

Jerry

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die kassieren die ein !! da kannste einen drauf lassen, wenn du die sau abgegeben hast verwenden die das Video material gegen dich! War bei meinem Kollegen auch !! Der war mit dem Auto unterwegs und ein Freund hat gefilmt!
 

shark750

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und wie sieht es aus wenn man filmt aber der tacho nicht im bild ist, dass heist die rennleitung müsste die geschwindigkeit schätzen zb, durch zeit geteilt durch die anzahl der strassenpfosten am strassenrand.
 
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