EU Motorrad vs. deutsches Modell

mobby83

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Hallo,

ich habe Heute gehört, dass die EU-Modelle in Deutschland keine Garantie haben sollen, dabei wird dies immer als eines der Hauptargumente gebracht, wenn es um den Verkauf dieser geht.

Weiß jemand ob dies der Wahrheit entspricht (bitte keine Mutmaßung!) oder ob mich der entsprechende Händler nur verunsichern wollte!?

Der gleiche Händler meinte auch, dass eine neue GSX-R 750 K7 für ihn ca 9500eur im Einkauf kostet - ist das realistisch? Ich finde es schon fast zu hoch, vor allem wenn man die Preise der EU-Modelle im Hinterkopf hat.

Gibt es generell Unterschiede zwischen einem EU-Modell und einem Deutschen? Laut Werbeversprechen, sollte dies ja nicht der Fall sein :?:

Gruß, Mobby
 

gummi1

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hi
schon einmal die suchfunktion getestet ;)
ich werde alt ; war einer schneller als ich .
 

BT012SS†

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oder ob mich der entsprechende Händler nur verunsichern wollte!?
Quatsch, wie kommste denn da drauf? Der will dir nur eine verkaufen :blah5: :blah5: :blah5:
 

mobby83

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der o.g. alte Fred ist echt viel zu alt - seit her hat sich die Welt doch weiter gedreht!

Sicher wollen die alle verkaufen, aber ich will mein Geld nicht Jedem geben *tztztz* - es stellt sich halt die Frage warum ich mehr für das gleiche Produkt und Leistung zahlen soll...

Wäre schön wenn Jemand noch was mit einer belegten Antwort hätte (am besten ne Quelle nennen) Google ist echt keine große Hilfe :-(
...allgemein finde ich das Thema nicht -> die Frage ist doch klar gestellt: Hab ich mit einer EU-Maschine auch Garantieansprüche in Deutschland (nicht nur beim Verkäufer) wie beim einem deutschen Modell.
 

mobby83

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So... ich habe die Antwort selber gefunden (in nem anderem Forum :oops: )

Hab ich von nem Händler auf Ebay aus seinen AGBs kopiert:



"Garantie :

die Garantiezeit bei allen Fahrzeugen mit Strassenzulassung ab 125 ccm beträgt europaweit 2 Jahre ab Zulassung gemäß den Bedingungen des Herstellers . Alle Fahrzeuge werden mit Kundendienst Scheckheft ausgeliefert . Sie können Kundendienst,Reparaturen und Garantiearbeiten bei Ihrem Servicepartner vor Ort durchführen lassen . Ihr Service Partner muß kein Vertragshändler sein . Ein Motorradmeisterbetrieb ist notwendig . Die Abrechnung eines Garantiefalls erfolgt zwischen uns und ihrem Service Partner vor Ort "



Die Import-Modelle sind nicht von Suzuki-Deutschland importiert worden, also werden die dir auch keine Garantie auf das Fahrzeug geben. Warum auch?

Wer's besser weiß, soll mich bitte berichtigen!
 

mobby83

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Ich setz noch einen Drauf...

dieses Mal nicht als
"Also das ist so:



Kein Suzuki Europa Service Heft, keine Suzuki Europa Garantie, kein offizielles Fahrzeug ganz einfach.



Nur der offiziellen Importeur Suzuki Europe gibt nur auf seine Fahrezuge 2 Jahre Garantie bei jeden offiziellen Suzuki Händler.



Werkstattgarantie heißt, der Verkäufer gibt eine hauseigene Garantie. Man kann nicht zum Suzuki Händler da das Fahrzeug nicht bei Suzuki im System erfasst ist.





Warum? Der Hersteller Suzuki produziert nun mal die meisten Fahrzeuge nicht innerhalb der EU. Ein VW Passat aus Emden oder ein Seat aus Spanien hat EU weite Garantie, da EU Recht greift, weil innerhalb EU hergestellt.



Nur diese Fahrzeuge bekommen übrigens die Typenschlüsselnummern vom KBA, da nur Suzuki Europa ein Recht darauf hat diese Typenschlüsselnummern als Hersteller bzw offizieller Importeur zu verwenden. Einen Reimport kann man sofort erkennen wenn unter Typ und Ausführung nur 0000 steht. Der hat auch, wie oben schon gesagt, kein Suzuki Service Heft.





Der größte Nachteil bei Reimporten, neben der Garantie:



Jedes Bauteil mit ABE, zB. Auspuff, Scheibe, oder Gepäcksystem,... , müssen per Einzelabnahme eingetragen werden. ABE's stützen sich nun mal auf Typenschlüsselnummern.



Wenn da jetzt eine 0000 steht und nicht eine zB.7102, dann fährt man ohne Betriebserlaubnis rum !!

Der Supergau ist dann wenn was passiert, so mit Personenschäden, Scherzensgeld,..... dann gute Nacht. Polizeikontrolle ist da noch das kleinere Übel."
 

BT012SS†

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Frag mal bei Suzuki in Bensheim nach, die werden es dir sagen können.

Ich hab einige Graufahrzeuge in der Kundschaft, eigenes Garantieheft (von der verkaufenden Firma) eigene Serviceintervalle, bei Garantieansprüchen muß das Fahrzeug zum besagten Verkäufer.
Wichtig ist alleine das abgestempelte Garantieheft in Verbindung mit der Inspektions-Rechnung um dann den Anspruch stellen zu können.

Aber auch hier sagt der eine so und andere wieder anders.

Die Gleichstellungsverordnung, welche auch die "freien Werkstätten" zu Teilelieferungen vom Importeur berechtigt, zur Ausführung der Garantie-Inspektion berechtigt und mich eigentlich zu allem berechtigt zieht in Deutschland noch lange nicht.
 

BT012SS†

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Warst du ja etwas schneller als ich.
Na ja, beim Schreiben hier darfst du das auch :D

Da gibt es aber noch einen Punkt:

Die Abrechnung eines Garantiefalls erfolgt zwischen uns und ihrem Service Partner vor Ort "

Glaubst du im Ernst das dein Händler vor Ort einen "Garantiefall" beseitigt, an den ausliefernden Händler die Rechnung schickt und dann auf sein Geld wartet?
Ich nicht mehr, habe zu oft Monate auf meine Kohle gewartet.
Seitdem geht der Kunde in Vorkasse und holt sich die Euronen selbst beim Verkäufer zurück. Wenn er es so nicht will soll er sich einen anderen suchen.

Ist zwar traurig aber wahr.

Ich würde nur eine Graue kaufen wenn der Typ bei mir vor Ort sitzt.
Alles andere gibt nur Theater.
 

Lutze66

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leider traut sich Suzuki (Motorrad) wohl nicht die Garantiebedingungen ins Netz zu stellen. Da Garantie ja eine freiwillige Leistung des Herstellers ist bestimmt dieser auch die Bedingungen. Bei Pkw sieht es normalerweise so aus das in der EG importierte Fahrzeuge auch europaweite Garantie haben. Bei Motorrädern sollte es normalerweise genauso sein. Zumindest bei Honda trifft dies auch zu. Ich kann mir fast nicht vorstellen das dies bei Suzuki anders sein sollte. Um das rauszufinden müsste nur mal einer der anwesenden Suzukikäufer sein Garantieheftchen in die Hand nehmen und nachlesen.
Kaufe ich also eine Honda als Reimport innerhalb Europa , da gehören sogar einige Anliegerstaaten außerhalb Europa dazu bekomme ich überall in Europa Garantieleistungen. Vorraussetzung ist wie bei Pkw oder auch einem gekauften Suzukimotorrad innerhalb Deutschland das ich das Garantieheft besitze und die Auslieferung des verkaufenden Vertragshändlers dokumentiert abgestempelt ist. Normal hat man diese Unterlagen.
Jetzt ist es möglich das aber dem Importeur diese Unterlagen nicht mitgegeben werden mag bei UGT der Fall sein da der verkaufende Händler dann wirklich nix mehr mit dem Moped zu tun hat wirds für den Importeur vermutlich nochmal etwas billiger. In dem Fall ist dann auch nix mit Garantieabwicklung über Suzuki.
Bei Lieferung mit abgestempelten Originalgarantieheft muss dann auch jeder deutsche Händler die Garantie abwickeln. Sollte Suzuki diese europaweite Garantie nicht gewähren wäre das doch recht traurig und ein Grund dieses Motorrad nicht zu kaufen vor allem für die die auch gern mal größere Touren ins Ausland machen.
 

frühbremser1000

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die vermeindlich eingesparten euronen bei einer "importierten" stehn für mich mal net in relation zu dem vermutlichen ärger, den man bei einem garantiefall hat,
für mich iss das alles zu " grau "
 

molle

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ich denke auch, es sollen die Händler vor ORT belohnt werden, das die den Aufwand betreiben. Also ganz klar: "deutsches Modell"

gruß molle
 

BT012SS†

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Auszug aus den Suzuki Garantierichtlinien:

Zitat:

Inter-Europa-Garantie

Ihr straßenzugelassenes Suzuki Motorrad ist auch in dem europaweit geltenden Garantie-System enthalten. Dieses besondere System bildet die Gemeinschaft folgender Länder:

Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Portugal, Schweden, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Östereich, Schweiz und Spanien.

Die Grundlage zur Anerkennung und Anwendung dieser zusätzlichen Vereinbarung, beinhaltet die zuvor genannte Produktgarantie, deren Voraussetzungen in dem beschriebenen Umfang vorliegen müssen und im Schadensfalle durch den Anspruchsteller nachzuweisen sind.
Generell müssen alle zugelassenen Motorräder innerhalb der genannten Länder verkauft und bei dem dort zuständigen Importeur registriert sein.

Bei der Inter-Europa-Garantie beginnt die Garantiezeit ab Tag der Zulassung und endet nach 2 Jahren.

Bei einer Auslandsreise in die aufgeführten Länder können Garantieleistungen durch einen dort anerkannten Suzuki-Händler durchgeführt werden.


Zitat Ende.

Für mich heißt das folgendes, alle Suzuki-Fahrzeuge aus den oben genannten Ländern die mit Garantieheft ausgeliefert und beim Importeur des jeweiligen Landes registriert wurden haben diese doch so gerne gewünschte Europaweite Garantie.

Kaufst du ein Moped beim Grauen und er hat dieses Garantieheft nicht, wo drinne steht "Registriert am xx.xx.xxxx beim Importeur in Italien" hast du halt Pech gehabt.
 

Lutze66

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wobei das:

BT012SS schrieb:
Bei einer Auslandsreise in die aufgeführten Länder können Garantieleistungen durch einen dort anerkannten Suzuki-Händler durchgeführt werden.[/b]

ja schon wieder Spielraum für die verschiedensten Auslegungen lässt. Ob die Formulierung jetzt einfach nur klar machen soll das man im Urlaub abgesichert ist oder eben genau diesen Spielraum lassen soll?
Ich hatte bisher vor vielen Jahren mal einen PKW Reimport aus Holland , da war Garantie absolut kein Problem.
Motorrad hatte ich bisher keinen Reimport , denke aber das die Händler die ich kenne auch die Reimporte nicht wegschicken , klar wäre denen lieber man kauft dort.
 

BT012SS†

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denke aber das die Händler die ich kenne auch die Reimporte nicht wegschicken
da wären sie ja auch blöde.

allerdings können sie keine garantiearbeiten abrechnen wenn das möppie keine garantieheft hat.
außer sie setzen sich mit dem "grauen" in verbindung und verrechnen das mit dem.
dazu mehr von mir weiter oben.
 
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