Fachmann für "Zollrecht" gesucht

Goliath

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Fallbeispiel:

Artikel in China via eBay erworben.

Artikel nach Bezahlung nach Deutschland an die Hausanschrift geliefert.


4 Jahre später kommt ein Schreiben, in dem man sich dazu äußern muss, weil keine Zolleinfuhr bezahlt wurde und nun an den Käufer in Deutschland herangetreten wird.
eBay hat die Daten ausgegeben. Bei eBay ist der Kauf auch nicht gelistet unter Bewertungen.


Ich kenne das von einem Kollegen so, dass bei einem Fall der Einfuhr die Artikel am Zollamt hinterlegt werden und dort ausgelöst werden müssen.
Wenn etwas im Vorfeld aber schon direkt bei jemandem an der Haustür ankommt, sollte das doch schon verzollt sein, oder nicht?


Wie verhält man sich dann darauf?

Bitte nur "WISSENDE" Antworten.. kein "Ich vermute.." , "das könnte..." etc..
 

look4free

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mein onkel war cheffe beim hauptzollamt frankfurt.
leider ist der schon in pension und die gesetzte ändern sich (gerade in bezug auf eu-recht).

aber es gibt eine sog.allgemeine verjährungsfrist (§ 195, § 199 BGB) die nach 4jahren endet. wenn du also erst nach 1461tagen post von denen erhältst, ist das glaube ich nicht mehr relevant.
ansonsten gilt bei käufen zu verzollender güter in deinem fall: nur der preis, der bezahlt wurde (inkl. versandkosten) ist neben strafzoll (i.d.r. das doppelte) zu entrichten.

beispiel: hast du ware für 100euro importiert und diese nicht versteuert (vor dem 1.jan.2007 16%) dann sind jetzt 32% an den zoll zu entrichten / evtl. zzgl gebühren.
aber in deinem fall kann ich mir das beim besten willen nicht vorstellen?!? muss also schon was recht teures gewesen sein.

um welche summen sprechen wir und welche ware? es gibt nämlich noch verbrauchsteuer die der zoll gerne mal draufschlägt...

und unter uns: wenn es nicht verjährt ist, und wie gesagt damals noch 16% fällig waren, zahl es, sonst ist eine fleckenfreie beamtenwesten mit einem schatten versehen: thema steuerstraftat :roll:
 

Lutze66

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look4free schrieb:
beispiel: hast du ware für 100euro importiert und diese nicht versteuert (vor dem 1.jan.2007 16%) dann sind jetzt 32% an den zoll zu entrichten / evtl. zzgl gebühren.
Bei den 16% heute 19% handelt es sich rein um die Umsatzsteuer, die Zollgebühren kommen extra drauf und die können je nach Artikel zwischen 0 und xx% betragen.
Das dies jemanden nach 4 Jahren einfällt/auffällt ist allerdings erstaunlich.
 

waschtel82

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Nur weil das Paket bei dir an die Haustür geliefert wird, heißt das noch lang nicht, dass es auch durch den Zoll gegangen ist.

Es gibt drei Möglichkeiten:

*Der Zoll kann den Warenwert nicht bestimmen und schickt das Paket an dein örtliches Zollamt, bei dem du mit einem Zahlungsnachweiß antanzen musst. (paypal)

*Der Zoll kann den Warenwert bestimmen, verzollt es gleich am Hafen/Flughafen und du bekommst es an die Haustür.Liegst du jetzt unter der Freigrenze, musst du nichts bezahlen. Liegst du darüber fallen Einfuhrumsatzsteuer und über 150€ Warenwert Zollgebühren an, die du direkt an den Postboten entrichtest. Auf alle Fälle ist das Paket vom Zoll mit einem Aufkleber "Zolltechnisch abgefertigt" gekennzeichnet.

*Das Paket kommt bei dir an der Haustür an ohne das ein Zollbeamter sich darum gekümmert hat. Somit bist du in der Pflicht das nach zuholen und damit zum örtlichen Zollamt zugehen. Denn Zoll ist eine Steuer und Steuern sind Bringschulden.

Ich nehme mal ganz stark an, dass es sich bei dir um Fall 3 handelt?!

<a class="postlink" href="http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/e0_zollschuld/d0_nacherhebung/b0_ausschluss_nacherhebung/e0_verjaehrung/index.html" onclick="window.open(this.href);return false;">http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/ ... index.html</a>
 

Goliath

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Ich kaufe nie wieder was ausserhalb der EU.

Es war eine 2GB Speicherkarte für ne PSP damals...

Ich glaube, ich habe irgendwas um die 80 Euro dafür bezahlt. Lass es 100 gewesen sein, mit Fracht.



Was ich alles für Pflichten habe..., na holla die Waldfee.
Ist nicht meine Baustelle, ich kenn mich woanders aus, aber sowas rockt..

Und es sind eventuell 4 Jahre rum..,

wobei ich eher von 1459 Tagen ausgehe..
 

Hummel

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Hi, hast Du denn eine Rechtschutzversicherung?

Ich kenne einen Fall, da ging es um eine ca. 50 Euro Bestellung aus China.
Leider hat der Besteller das Paket nie bekommen. :-" Der Arme wurde vom bösen Chinesen betrogen 8)
Einen Nachweis das Bezahlt wurde und auch geliefert wurde fehlte leider [-X
 

Hummel

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Art. 221 Abs. 3 ZK (Google mal nach)

Die Mitteilung an den Zollschuldner darf nach Ablauf einer Frist von drei Jahren nach dem Zeitpunkt des Entstehens der Zollschuld nicht mehr erfolgen.

:hehehehehe:
 

Goliath

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Na dann bin ich mal gespannt.

Meine Postbox schickt mir das Schreiben jetzt noch zu. Dann seh ich ja, was die genau schreiben.

Besten Dank schon mal :)
 

Warmduscher

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Goliath schrieb:
Fallbeispiel:

Artikel in China via eBay erworben.

Artikel nach Bezahlung nach Deutschland an die Hausanschrift geliefert.


4 Jahre später kommt ein Schreiben, in dem man sich dazu äußern muss, weil keine Zolleinfuhr bezahlt wurde und nun an den Käufer in Deutschland herangetreten wird.
eBay hat die Daten ausgegeben. Bei eBay ist der Kauf auch nicht gelistet unter Bewertungen.


Ich kenne das von einem Kollegen so, dass bei einem Fall der Einfuhr die Artikel am Zollamt hinterlegt werden und dort ausgelöst werden müssen.
Wenn etwas im Vorfeld aber schon direkt bei jemandem an der Haustür ankommt, sollte das doch schon verzollt sein, oder nicht?


Wie verhält man sich dann darauf?

Bitte nur "WISSENDE" Antworten.. kein "Ich vermute.." , "das könnte..." etc..

na dann muss aber noch eine welle an nachverzollungen anrollen - ich habe damals spiele von einem deutschen im auswärtigen amt in thailand gekauft via ebay - und mit mir vermutlich noch tausende andere (den bewertungen zufolge).
meine weisse psp habe ich auch nicht in D gekauft da es sie hier zu dem zeitpunkt einfach nicht gab...von den ganzen i-phones die verschachert wurden ganz zu schweigen...wie es scheint hat ein ministerium endlich das internet entdeckt...

nach dem unten geposteten link - ist es verjährt da du es ja nicht mit absicht illegal eingeführt hast - ist jetzt ja keine sache die jedem geläufig ist wenn er zigaretten mitbringt etc. - rechtschutz - anwalt und dann ist gut - bei einer vernünftigen rechtschutz (in meinem fall DAS) kann man die Erstberatung kostenlos am Telefon machen...mit einem Fachanawalt versteht sich...
 

waschtel82

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Hummel schrieb:
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Art. 221 Abs. 3 ZK (Google mal nach)

Die Mitteilung an den Zollschuldner darf nach Ablauf einer Frist von drei Jahren nach dem Zeitpunkt des Entstehens der Zollschuld nicht mehr erfolgen.

:hehehehehe:

Manchmal hab ich das Gefühl, ich rede Swahili.

Hab ich doch schon verlinkt :hh:

Würde mich an deiner Stelle schriftlich auf die Verjährungsfrist berufen.
 

Hummel

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sorry waschtel82, hab den Link nicht gesehen :oops:

Ich würde mich auf keinen Fall auf die Verjährungsfrist berufen.
Ist ja sonst schon ein Schuldeingeständniss.
Bei Rechtschutz = Anwalt.
"Ohne meinen Anwalt sag ich nichts" :hehehehehe:
 
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