Fallbeispiel:
Artikel in China via eBay erworben.
Artikel nach Bezahlung nach Deutschland an die Hausanschrift geliefert.
4 Jahre später kommt ein Schreiben, in dem man sich dazu äußern muss, weil keine Zolleinfuhr bezahlt wurde und nun an den Käufer in Deutschland herangetreten wird.
eBay hat die Daten ausgegeben. Bei eBay ist der Kauf auch nicht gelistet unter Bewertungen.
Ich kenne das von einem Kollegen so, dass bei einem Fall der Einfuhr die Artikel am Zollamt hinterlegt werden und dort ausgelöst werden müssen.
Wenn etwas im Vorfeld aber schon direkt bei jemandem an der Haustür ankommt, sollte das doch schon verzollt sein, oder nicht?
Wie verhält man sich dann darauf?
Bitte nur "WISSENDE" Antworten.. kein "Ich vermute.." , "das könnte..." etc..
Artikel in China via eBay erworben.
Artikel nach Bezahlung nach Deutschland an die Hausanschrift geliefert.
4 Jahre später kommt ein Schreiben, in dem man sich dazu äußern muss, weil keine Zolleinfuhr bezahlt wurde und nun an den Käufer in Deutschland herangetreten wird.
eBay hat die Daten ausgegeben. Bei eBay ist der Kauf auch nicht gelistet unter Bewertungen.
Ich kenne das von einem Kollegen so, dass bei einem Fall der Einfuhr die Artikel am Zollamt hinterlegt werden und dort ausgelöst werden müssen.
Wenn etwas im Vorfeld aber schon direkt bei jemandem an der Haustür ankommt, sollte das doch schon verzollt sein, oder nicht?
Wie verhält man sich dann darauf?
Bitte nur "WISSENDE" Antworten.. kein "Ich vermute.." , "das könnte..." etc..