Fahren ohne Versicherungsschutz

superandreas

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Hallo
Habe heute eine Radialpumpe und Stahlflecks bei meiner 1000er eingebaut.Natürlich wollte ich die Sachen austesten obwohl mein Baby abgemeldet war.Und wie der Zufall es will, haben die Bullen mich gesehen.Ich ab in meiner Garage und fertig.Hatte nur mein Schlüssel hatte ich in der Garage vergessen.Ich nach mein Nachtbar in der Garage und haben noch an sein Moped geschraubt.Und siehe da die grün weissen sind gekommen.Haben sofort das Moped von mein Nachtbar nachgesehen.Das war aber nicht fahrbereit,da das Hinterrad ausgebaut war.Haben sich dann in der Nachbarschaft erfragt, das der Nachtbart(also ich) auch ein Moped hat.Die dann sofort nach uns zurück.Und fragten wer der Nachbar sei.Ich hatte ein falschen Namen angeben.Aber war wohl nichts.Wollten mich zur Wache nehmen.Also habe ich mein richtigen Namen angeben.Die Bullen wollten sofort in meine Garage oder sie würden ein Schlüsseldienst holen.Ich habe die Garage aufgemacht und ihnen mein Baby gezeigt.Was noch lauwarm war.Also schön und gut was kann mich erwarten?Hatte schon überlegt das ich erzähle das ich es anmelden wollte(Doppelkarte habe ich).Und mich nur mit den Wochentag vertan habe.Oder was würdet ihr machen?

[ 15. Februar 2003: Beitrag editiert von: superandreas ]

[ 16. Februar 2003: Beitrag editiert von: Bender ]</p>
 

sino

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@ Superandreas

Das was du getan hast ist scheiße.Stell dir mal ein Unfall vor wo du ein Mensch umfährst und der bleibt gelähmt für sein Leben Lang
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Aber bei den Bullen kannst du Glück haben das Sie dich nicht angehalten haben!!
Maschiene in der Garage laufenlassen ist nicht verboten
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Und wenn dein Nachbar sagt du wärst da gewesen und hast deine Bike mal laufenlassen.Darf aber kein anderer Nachbar dazwischenfunken und sagen Jaaaa er ist rausgefahren
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Und deswegen ist bei mir immer das Bike angemeldet.Ich habe es sogar angemeldet gelassen
als ich den Führerschein für 4 Monate abgegeben
habe.....

Bikergruß Sino
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Katja-Fan

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http://bernd.sluka.de/Recht/bussgeld.htm für dich gilt dann wohl Punkt 49, müßten 3 Punkte sein.

Den "Tip" von Sino würde ich mir dabei übrigens schenken, 2 PVB gegen dich, deinen Nachbarn und dein warmes Bike sieht nicht sehr glaubhaft für dich aus. Also nimms sportlich und lerne daraus.
 

sino

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@ Katja Fan

Du kannst dir alles schenken und alles sportlich nehmen und daraus lernen..
Wenn du zuviel Sportlichnimmst kann es sein
das dein Führerschein genau in der Saison abgenommen wird.Und das wünsche ich meinen Feinden nicht obwohl ich keinen habe....!!!

Die Bullen müssen den Fahrer dabei ertappen!!!
Kann ja jeder kommen und sagen "hör mal den seine Maschiene ist noch warm"
Ein schlechter Nachbar kann doch abwarten bis der seine Maschiene in der Garage laufenläßt ruft dann die Bullen an und sagt :"Er ist damit gefahren obwohl das Bike nicht angemeldet war"

Ein ganz normaler Anwalt holt bei der Sache die Kohlen aus dem Feuer..

NEEEEEEEEEEE Aber du sagst obwohl nichst passiert
ist bezahle und lerne daraus...
Was ist denn das für ein Forum wenn jeder so denken würde wie du??????????????

Ich habe nicht gesagt das was Superandreas gemacht hat richtig ist.Ich will nicht falsch verstanden werden.
Aber wenn einer hinfällt sollte man Ihm helfen und nicht ihn noch traktieren...Den wir sind ja eine GSXR 1000 Gemeinschaft...

Nix für Ungut.


Bikergruß Sino
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Katja-Fan

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1. sein Fehler das er die Garage geöffnet hat, so schnell wären die da nämlich sonst nicht rangekommen und hätten sie auch nicht warm vorgefunden

2. es läßt sich wohl nachvollziehen ob die Kollegen ihn einfach nur gesehen haben und selbst aktiv wurden oder ob ein Hinweis von Dritten vorliegt. bloß zu sagen das sie ihn ja nicht direkt gestellt haben hilft dann auch nicht wirklich, da hier nämlich auch ein Halterverstoß vorliegt und nix was sich nur gegen den etwaigen Fahrer richtet. Und vor seiner Garage zu stehen und dann zu sagen er wüßte nicht wer damit vor 5 Minuten gefahren ist wäre dann schon sehr lustig.

3. ggf Anklage wegen Meineid gegen seinen falsch aussagenden Nachbarn, dann doch lieber gar nix sagen und die Polizei ihre Beweise vorbringen lassen und schauen obs reicht bzw einfah nur sagen das man nicht gefahren ist und hoffen das sie es nicht glaubhaft machen können, irgendwelche Geschichten oder Ausreden helfen nun auch nicht mehr

4. wir reden hier über eine Ordnungswidrigkeit die nicht mal mit Fahrverbot belegt ist, falls er also nicht ein fleißiger Punktesammler ist/war sollten die 3 Dinger kaum stören, ob man dafür einen Prozeß riskieren sollte muß jeder selbst entscheiden

<blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr> NEEEEEEEEEEE Aber du sagst obwohl nichst passiert
ist bezahle und lerne daraus...
Was ist denn das für ein Forum wenn jeder so denken würde wie du??????????????

Ich habe nicht gesagt das was Superandreas gemacht hat richtig ist.Ich will nicht falsch verstanden werden.
Aber wenn einer hinfällt sollte man Ihm helfen und nicht ihn noch traktieren...Den wir sind ja eine GSXR 1000 Gemeinschaft... <hr></blockquote>

was du mir damit sagen willst weis ich nicht, ich habe ihm gesagt was ihn erwartet und geraten er soll, auf grund der Tatsache das das ja nun nicht so erhebliche Folgen sind, nicht noch unbedingt Sachen machen die nach hinten losgehen können. Bloß weil du etwas Pech hattest und mal ein paar Monate dein Führerschein zur Kur hattest wüßte ich nicht, warum ich ein böser Mensch und mieser Biker oder Forenuser sein sollte.
 

superandreas

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Habe hier noch was im Internet gefunden:

Fahren ohne Versicherungsschutz stellt eine Verkehrsstraftat dar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe bestraft und im Verkehrszentralregister mit 6 Punkten geahndet. Zusätzlich kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.

[ 16. Februar 2003: Beitrag editiert von: superandreas ]</p>
 

Matte

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Sino,
so einen Schwachsinn wie den von Dir verzapften habe ich schon lange nicht mehr gelesen...!

- Fahren ohne Kennzeichen ist eine OWI --> Dafür gibt es "dududu".
- Falsche Zeugenaussagen sind Straftaten --> Das kann Knast geben.

Der Fehler ist schon viel früher passiert. Einfach KEINE Aussage machen und die Polizei (oder in Deiner Wortwahl: Bullen) nicht reinlassen, wäre richtig gewesen. Jetzt hilft nur noch ein guter Anwalt, falls es überhaupt dazu kommt.

Was lernen wir daraus ? --> Ganz genau: Wer Sch... baut, sollte auch den Mut haben dafür gerade zu stehen, oder das Wissen haben, wie man es richtig macht. Steht übrigens mindestens 100 Mal bei www.radarfalle.de.

Gib den Leuten ruhig weiter solche Tips. Du bist Deine Pappe schließlich los, also echt kompetent dahingehend.

Nix für ungut
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Matte

P.S. Danke Katja-Fan
 

King Kenny

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Modell: GSX-R 1000 K9 mit TC Farbe: Weiss
jaja hinerher ist mal wieder jeder schlauer

1.Das war unvernünftig von andreas aber stellt euch hier nicht als Apostlel hin

2.Ihr hättet in der Sitation anders reagiert wenn erst mal die (bullen) vor der tür stehen hat man erstmal ein schock und bleibt nicht so cool
jetzt weiss er es ja auch bloss ich hoffe er kommt nicht nochmal in der situation

3.Sino wars nicht , ihn so anzufahren bring auch nix und son text von dir matte ne du verurteilst die leute hier, etwas dummes gemacht hat schon jeder hier aber gleich sinos führerschein entzug ihm vorzuhalten .....

so jetzt zu andreas also die karre ist nun im dreck aber bevor du noch ein anderen fehler machst
konsultiere erstmal ein Rechtsanwalt und berate dich mit dem was im moment zu tun ist
 

GIXXER ENTHUSIAST

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hi männer,

klar war das von andi nicht gut,aber aus fehlern lernt man(n) doch ,oder?
keinen grund hier sich zu beschimpfen.
jeder von uns hat bestimmt mal kacke gebaut,klar muss7sollte man dafür gerade stehen,aber wir sollten ihm tipps geben,wie er seinen hals aus dieser schlinge wieder herausholt.
glaubt mir,dem andi geht jetzt so die muffe,dass er DAS ! niemehr tun würde.

klar,war sein grösster fehler,so zu fahren,aber sein 2.grösster war,dass er den polizisten die garage öffnete.
das dürfen sie nur verlangen,wenn sie ein durchsuchungsbefehl hierfür haben,und bis sie den vom richter bekommen,liegt auch der letzte tropfen öl in der wanne unten
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was lernen wir daraus?
immer schön geschmeidig und anständig bleiben,denn die cops tun ja auch nur ihre pflicht.

nix für ungut.
so long
markus
 

GIXXER ENTHUSIAST

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ui ui ui ui....hier gibts aber viele "hilfssheriffs".......................
***gleichangstbekommt***
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immer locker bleiben und sich nicht an so ner sache aufgeilen jungs und mädels.
ist denke ich sache allein für und von superandreas.

no more comment
 

sino

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DANKE MATTE DAS DU MICH SCHWACHSINNIG GENANNT HAST!!!!DABEI HABE ICH KEINEN BELEIDIGT!!! ES SOLL JA LEUTE GEBEN DIE DEN UNTERSCHIED GARNICHT MERKEN KÖNNEN!!!!DANKE AN KENNY DER MICH IN SCHUTZ GENOMMEN HAT !!
Jeder macht auf ein GSXR 1000 ein Fehler in der Stvo auch du Matte!!
Den alles was Spaß macht ist verboten so kommt es einem vor
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Übrigens wenn einem im Straßenverkehr durch mich was passiert sprich: angefahren ,überfahren u.s.w
Dann bleibe ich da wie ein Mann laß es über mich ergehen.Den ich habe jemanden was angetan..
Aber bei Superandreas ist ja zum Glück NICHST passiert in der Hinsicht .!!

WER VON EUCH OHNE OHNE SÜNDE IST DER WERFE DEN NÄCHSTEN STEIN !!

Und bleib schön FLOCKIG
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Wie jeder Lesen kann habe ich auch hier keinen Menschen beleidigt.Und würde mir wünschen das in dieser Niveau bleibt ..!!

Bikergruß Sino
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[ 16. Februar 2003: Beitrag editiert von: sino ]</p>
 

silver

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@ Bender

Durchsuchung: § 102 StPO i.V.m. § 105 Abs. I StPO

Verstoß Pflichtversicherungsgesetz
-§ 1,6 PflVersG

Steuerhinterziehung
-§ 1 KraftStG i.V.m. § 370 AO

Es ist übrigens egal, welche Straftat man begeht, um als Polizeibeamter eine Durchsuchung bei Gefahr im Verzuge anzuordnen.

Gruß Silver

[ 16. Februar 2003: Beitrag editiert von: silver ]</p>
 
A

Anonymous

Guest
Silver,
dann könnte also ein Schwarzfahrer und andere Verkehrssünder in dieser Hinsicht einem Mörder oder anderem Schwerverbrechern gleichgestellt werden. Man, wo leben wir eigentlich. Ich finde es auch nicht ok was superandreas gemacht hat, hätte schlimmeres passieren können wie Sino schon schreibt. Ist aber nun passiert und er sucht doch einfach nur Hilfe, gebe ihm doch ein paar nützliche Tipps wenn du in solchen Sachen so fit
bist anstatt rechliche Möglichkeiten der Polizei und des Gesetzgebers aufzuzählen.
Gruß
 

silver

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Wenn es um die rechtliche Grundlage der Durchsuchung geht macht der Gesetzgeber bei Straftaten keinen Unterschied.

Ich kann Andreas nur Raten erst mal keine Aussage zu machen und einen Rechtsanwalt aufzusuchen und ihm die Sache zu schildern. In der nächsten Zeit wird er sicherlich ne Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung bekommen, wo er sich zur Sache äußern kann, aber nicht muß.

Ich wollte übrigens durch meine Beiträge kein Urteil abgeben, sondern nur etwas Licht in diesen Paragraphendschungel bringen.

Andreas wünsche ich alles Gute. Vielleicht bekommt er sich ja noch irgendwie aus der Sache herausgewunden.

Gruß Silver
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silver

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Das mit dem Durchsuchungsbefehl ist quatsch. Wenn der Verdacht einer Straftat (hier Verstoß Pflichtversicherungsgesetz, Kraftfahrzeugsteuergesetz) vorliegt, kann die Polizei auch ohne Durchsuchungsbeschluß durchsuchen. Hier liegt so genannte "Gefahr im Verzuge" vor, d.h. daß auf einen richterlichen Durchsuchungsbefehl nicht gewartet werden kann, weil der Erfolg der Durchsuchung (Ergreifen des Täters, Auffinden von Beweismitteln)in der Zwischenzeit gefährdet oder vereitelt wird.
Somit hat die Polizei auch die Möglichkeit einen Schlüsseldienst auf Kosten des Verdächtigen zu beauftragen.
 

Bender

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Moin zusammen,

hier geht es ja mal wieder heiß her. Irgendiwe hat in der Sache jeder ein bisschen Recht und man kann niemadem unterstellen, totalen Müll zu schreiben.

Ich hüte mich, von Tatsachen und Wahrheiten zu schreiben, wenn ich nicht absolut sicher bin. Das bin ich erst, wenn mir jemand die Stelle gezeigt hat, wo ich es nachlesen kann. Das sollten wir uns in solchen Fällen grundsätzlich angewöhnen. Damit lässt es sich leichter in der Sache diskutieren ohne in gegenseitige Beschimpfungen ab zu rutschen.

Also kriegt euch wieder ein und bleibt an der Sache dran.

Die Polizei hat, soweit mir bekannt ist, unter bestimten Voraussetzungen (wie schon von Silver erwähnt: "Gefahr im Verzuge") tatsächlich die Möglichkeit auch ohne Durchsuchungsbefehl... Hierbei ist mir allerdings die Grenze des Erlaubten nicht so ganz klar. Eine Ordnungswidrigkeit reicht vermutlich nicht. Fahren ohne Versicherungsschutz ist tatsächlich eine Verkehrsstraftat. Ob nun jede Straftat reicht oder eine bestimmte Grenze überschritten worden sein muss, kann ich nicht sagen. Vielleicht weiß da jemand Genaueres?

Andreas wünsche ich einen nicht allzu nachlässigen Anwalt falls er einen braucht und einen glimpflichen Ausgang der Geschichte.

Ich verschiebe das Thema unter dem Titel "Fahren ohne Versicherungsschutz" nach "Paragraphen und Gesetze" und lasse es hier erst einmal geschlossen bestehen.

Grüße...
 

superandreas

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Hallo

Richtig, ich hatte versucht ein anderen Namen anzugeben.Weil sie wußten wenn die Garage nebenan gehörte(mir).Also ich habe bei den Bullen nichts zugeben.Die grün weißen hatten noch ein Alkoholtest gemacht bei mir,der war 0,0.Wollten den Brief und Kaufvertrag von mein Baby sehen.Sie sagten nur ich würde schriftlich von ihnen hören.Ach so wo die Bullen das erste mal in der Garage bei mir und mein Nachtbar waren haben die uns nach einer BMW oder Kawa gefragt.Ist ja lächlerich unser Baby die 1000er mit so ein Müll zu vergleichen :))
 
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