pink panther
Neu an Board
Da ich von der Rennleitung mit 142 anstelle 70 km/h kürzlich gelasert wurde, steht mir eine 4-wöchige Pause ins Haus. Für mich am schlimmsten sind übrigens die 2-Jahre verschärfter Strafbedingungen (sozusagen die Bewährungsauflage) und meine daraus resultierende Paranoia bzgl. zulässiger Höchstgeschwindigkeiten.
Frage: Laut meinem Rechtsanwalt gilt das Fahrverbot lediglich in Deutschland, da nur ein Fahrverbot ausgesprochen wurde und nicht der Führerschein eingezogen ist. Da ich in den Ferien 3 Wochen USA mit dem Mietwagen geplant habe, wollte ich dort mit einer Fotokopie des Führerscheins fahren. Die Übernahme des Fahrzeugs könnte meine Frau mit ihrem Originalführerschein bei der Mitwagenfirma abwickeln.
Hat jemand mit führerscheinfreien Auslandsfahrten bereits Erfahrung ?
Gibt es noch etwas zu beachten oder einen versteckten "Haken" ?
Frage: Laut meinem Rechtsanwalt gilt das Fahrverbot lediglich in Deutschland, da nur ein Fahrverbot ausgesprochen wurde und nicht der Führerschein eingezogen ist. Da ich in den Ferien 3 Wochen USA mit dem Mietwagen geplant habe, wollte ich dort mit einer Fotokopie des Führerscheins fahren. Die Übernahme des Fahrzeugs könnte meine Frau mit ihrem Originalführerschein bei der Mitwagenfirma abwickeln.
Hat jemand mit führerscheinfreien Auslandsfahrten bereits Erfahrung ?
Gibt es noch etwas zu beachten oder einen versteckten "Haken" ?