Fahrverbot im Ausland

pink panther

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Da ich von der Rennleitung mit 142 anstelle 70 km/h kürzlich gelasert wurde, steht mir eine 4-wöchige Pause ins Haus. Für mich am schlimmsten sind übrigens die 2-Jahre verschärfter Strafbedingungen (sozusagen die Bewährungsauflage) und meine daraus resultierende Paranoia bzgl. zulässiger Höchstgeschwindigkeiten.

Frage: Laut meinem Rechtsanwalt gilt das Fahrverbot lediglich in Deutschland, da nur ein Fahrverbot ausgesprochen wurde und nicht der Führerschein eingezogen ist. Da ich in den Ferien 3 Wochen USA mit dem Mietwagen geplant habe, wollte ich dort mit einer Fotokopie des Führerscheins fahren. Die Übernahme des Fahrzeugs könnte meine Frau mit ihrem Originalführerschein bei der Mitwagenfirma abwickeln.

Hat jemand mit führerscheinfreien Auslandsfahrten bereits Erfahrung ?
Gibt es noch etwas zu beachten oder einen versteckten "Haken" ?
 

walter63

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Hallo

" Frage: Laut meinem Rechtsanwalt gilt das Fahrverbot lediglich in Deutschland, da nur ein Fahrverbot ausgesprochen wurde und nicht der Führerschein eingezogen ist "

aber ist es nicht so das bei einem fahrverbot von 1 monat der führerschein eingezogen wird,in form das man den lappen bei einer polizeidienststelle abgeben muß.? ist doch auch eine form von einziehen ! oder ?
 

André M

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Ja so ist es, du gibst das Ding da ab bzw schickst es hin udn bekommst es danach wieder.

Wirst du in der Zwischenzeit erwischt wirds teuer ;)

Würde ich nicht riskieren, Kopie und Ausland fahren sowieso nicht.
Wer weiss wie die bekloppten Amis reagieren ;)
 

Marius1

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Pass auf, dass du deinen Führerschein nicht verlierst und das der Behörde melden musst. Das würde zwar am Fahrverbot in D nichts ändern, aber du könntest auf den dummen Gedanken kommen und den Lappen mit in die USA nehmen.

Gruß :wink:
 

orker

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Marius schrieb:
Pass auf, dass du deinen Führerschein nicht verlierst und das der Behörde melden musst. Das würde zwar am Fahrverbot in D nichts ändern, aber du könntest auf den dummen Gedanken kommen und den Lappen mit in die USA nehmen.

Gruß :wink:

na na setz dem jungen keine flausen in den kopf :wink: :D :D :D
 

Matte

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Zu schnell fahren ist eine Ordnungswiedrigkeit und kennt daher Regelsätze. Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ist eine Straftat und wird ganz individuell abgeurteilt, meist mit Tagessätzen.

In der USA ist der internationale FS zwar nicht vorgeschrieben, doch ohne kommst Du nicht weit, da man auf Deinem nationalen nichts in englisch lesen kann. Der internationale ist nur in Verbindung mit dem nationalen gültig. Erwischt wird man dort schnell, da viel nach Geschwindigkeit geschaut wird, sogar aus dem Flugzeug heraus. Und was ist, wenn Du dort in einen Unfall verwickelt wirst, will ich mir garnicht ausmalen.

Wenn doch die Frau dabei ist, dann laß sie einfach fahren. Zum einen kannst Du dann lernen auf dem Beifahrersitz brav zu sein und zum anderen brauchst Du keine Ausrede, wenn Du Dich volllaufen lassen hast und sie fahren muß :D

Was-ist-schon-ein-Monat-Gruß
Matte
 

Nicoveloce

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Matte schrieb:
Erwischt wird man dort schnell, da viel nach Geschwindigkeit geschaut wird, sogar aus dem Flugzeug heraus. Und was ist, wenn Du dort in einen Unfall verwickelt wirst, will ich mir garnicht ausmalen.

Und die Strafen in USA kennt man ja....Da ist man ruckzug mehrere Jahre im Bau für ein in Deutschland relativ kleines vergehen. :?
 

Bender

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Und wenn man an die richtigen Häscher gerät, bekommt man auch noch eine erstklassige Tracht Prügel. :)

Zurück zum Ernst der Lage:
Dein Anwalt sollte in der Lage sein, seine Aussage zu begründen und mit Verweisen auf die passenden Stellen im Gesetz zu belegen. Sonst gilt: "Hörensagen, Euer Ehren." Und darauf würde ich nicht bauen. Nicht dein Anwalt bekommt den Prozess gemacht, sondern DU.

Gruß
 

pink panther

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Zunächst schon mal Danke für Eure Stellungnahmen auch wenn ich noch nicht schlauer geworden bin.
Mein Rechtsanwalt ist schon auf Verkehrsrecht versiert (vertritt u.a. auch meine Firma in Verkehrsrechtfällen). Und seiner Aussage nach hat die deutsche Justitz gar nicht das Recht, ein Fahrverbot für fremdes Hoheitsgebiet auszusprechen (oder gar umzusetzen). Die generelle Fahrerlaubnis erlischt erst, wenn der Führerschein eingezogen wird (d.h. praktisch zerrissen wird und mit Prüfung etc. neu zu erwerben wäre). Mit anderen Worten: Man bekommt eine Spielpause auf BRD-Straßen verordnet. Die Cops in den USA haben keine Möglichkeit, routinemäßig in der BRD Abfragen (z.B. in Flensburg) durchzuführen. Faktisch wäre man in der gleichen Lage, als hätte man den Lappen in den USA verloren (und glücklicherweise z.B. noch eine Kopie zur Hand). Falls erforderlich (bei einem Versicherungsfall) könnte man ja nach der Rückkehr den originalen Führerschein "Nachreichen".


Vielleicht bekomme ich das Fahrverbot auch noch aus beruflichen Gründen in eine erhöhte Geldbuße umgewandelt. Dann müßte ich auch nicht meine Frau mit diesen Details des Hobbies unnötig ängstigen (... und fahr schön vorsichtig Schatz). :wink:

Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. 8)
 

Matte

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pink panther schrieb:
...und seiner Aussage nach hat die deutsche Justitz gar nicht das Recht, ein Fahrverbot für fremdes Hoheitsgebiet auszusprechen (oder gar umzusetzen).

Das ist richtig, doch steht in allen internationalen Abkommen, daß jemand eine gültige Fahrerlaubnis im Ursprungsland besitzen muß, um auch international fahren zu können/dürfen.

pink panther schrieb:
Die generelle Fahrerlaubnis erlischt erst, wenn der Führerschein eingezogen wird (d.h. praktisch zerrissen wird und mit Prüfung etc. neu zu erwerben wäre). Mit anderen Worten: Man bekommt eine Spielpause auf BRD-Straßen verordnet.

Falsch. Die Fahrerlaubnis ist erloschen, wenn sie Dir entzogen wurde. Egal ob sie Dir wieder erteilt wird oder nicht.

pink panther schrieb:
Die Cops in den USA haben keine Möglichkeit, routinemäßig in der BRD Abfragen (z.B. in Flensburg) durchzuführen. Faktisch wäre man in der gleichen Lage, als hätte man den Lappen in den USA verloren (und glücklicherweise z.B. noch eine Kopie zur Hand). Falls erforderlich (bei einem Versicherungsfall) könnte man ja nach der Rückkehr den originalen Führerschein "Nachreichen".

Richtig, aber sehr gefährlich. Dumm sind die Cop's dort auch nicht. Vielleicht weckt das erst recht das Mißtrauen ?

Was immer Du auch tust und wie immer Du Dich auch entscheidest, wünsche ich Dir viel Glück. Wäge selbst ab, ob es Dir eine evtl. Straftat wert ist und JAMMERE NICHT NACHHER, wenn es doch rauskam.

Ich kenne einen Fall mit 3 Mon. Fahrverbot. Derjenige war sich sicher, nicht erwischt zu werden, da solche Sachen in keinem Fahndungscomputer der Polizei stehen und somit online nicht abgefragt werden können (stimmt wirklich). Mitten drin im Fahrverbot kam er zu seinem Auto zurück und wollte gerade los fahren. als ein Mann auf ihn zu stürzte und ihn an der Weiterfahrt hinderte. Er behauptete, der Kratzer an seinem Auto sei ein Parkrempler von ihm verursacht und so kam die Polizei wenig später. So kam es raus, obwohl das mit dem Parkrempler sich als falsch herausstellte. Das waren seinerzeit soweit ich noch weiß 3.000,- DM Geldstrafe und das Aberkennen der charakterlichen Eignung zum Führen eines Kfz., also MPU zum Wiedererlangen der Fahrerlaubnis.

Wie es bei ihm weiter ging, weiß ich nicht. Ich habe ihn aus den Augen verlohren. Ich bin nun schon 3 Mal einen Monat und 1 Mal drei Monate gelaufen, seit ich den FS besitze und mir ist das zu heikel. Bei mir geht nicht nur der PKW FS sondern auch LKW, Mopped und Boot über die Wupper. NEIN DANKE !

Matte
 

pink panther

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Hallo Matte,

das mit dem Sportbootführerschein verstehe ich nicht. Der ist doch ein eigenes Dokument und wird nicht eingezogen. Ich wollte nämlich in Florida auch ein Motorboot chartern.
Ansonsten vielen Dank für deine Ausführungen. Mit 4 mal Fahrverbot must Du ja schon ein echter Race-Veteran der Landstraße sein, Respekt. Ich bin bisher immer billig weggekommen, da die Blitzmethode für Bikes relativ ungefährlich ist. Da hat das Lasern schon eine andere Qualität: Beim Rauswinken in Sekundenbruchteilen zu entscheiden, ob man kapituliert oder die James-Bond Nummer abzieht (a la Ghostrider).
 

walter63

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Hallo

@pink panther

" Mit 4 mal Fahrverbot must Du ja schon ein echter Race-Veteran der Landstraße sein, Respekt. "

??????????? :roll:
 

Matte

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pink panther schrieb:
...das mit dem Sportbootführerschein verstehe ich nicht. Der ist doch ein eigenes Dokument und wird nicht eingezogen. Ich wollte nämlich in Florida auch ein Motorboot chartern.

In Florida brauchst Du den nicht. Da fragt kein Mensch danach. Und wenn Dir wegen fehlender Eignung der PKW FS abgenommen wird, dann ist der Boots-FS mit weg, denn dazu fehlt dann ebenfalls die Eignung. Nur merkt's wahrscheinlich keiner (hoffentlich).

pink panther schrieb:
Ansonsten vielen Dank für deine Ausführungen. Mit 4 mal Fahrverbot must Du ja schon ein echter Race-Veteran der Landstraße sein, Respekt. Ich bin bisher immer billig weggekommen, da die Blitzmethode für Bikes relativ ungefährlich ist. Da hat das Lasern schon eine andere Qualität: Beim Rauswinken in Sekundenbruchteilen zu entscheiden, ob man kapituliert oder die James-Bond Nummer abzieht (a la Ghostrider).

3* Auto und 1* Mopped. Wenn einer mitten auf der Straße herum springt, fahre ich ihn nicht um. Ganz schnell gehst Du da in den Bau. Und den Kindern von dem Polizisten erklären, Du hast den Vater platt gefahren, will ich nie. Race-Veteran-der-Landstraße klingt aber irgendwie gut :D

Immer die Verhältnismäßigkeit waren gelle...
Matte
 

A13X

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Matte schrieb:
pink panther schrieb:
...und seiner Aussage nach hat die deutsche Justitz gar nicht das Recht, ein Fahrverbot für fremdes Hoheitsgebiet auszusprechen (oder gar umzusetzen).

Das ist richtig, doch steht in allen internationalen Abkommen, daß jemand eine gültige Fahrerlaubnis im Ursprungsland besitzen muß, um auch international fahren zu können/dürfen.
Matte

Eine gültige Fahrerlaubnis hat er ja. Er hat nur 1 Monat Fahrverbot auferlegt bekommen.

Matte schrieb:
pink panther schrieb:
Die generelle Fahrerlaubnis erlischt erst, wenn der Führerschein eingezogen wird (d.h. praktisch zerrissen wird und mit Prüfung etc. neu zu erwerben wäre). Mit anderen Worten: Man bekommt eine Spielpause auf BRD-Straßen verordnet.

Falsch. Die Fahrerlaubnis ist erloschen, wenn sie Dir entzogen wurde. Egal ob sie Dir wieder erteilt wird oder nicht. Matte

Ist Richtig aber trifft in seinem Fall nicht zu. Da ihm die Fahrerlaubnis nicht entzogen wurde, sondern der Führerschein lediglich über den Zeitraum des Fahrverbotes amtlich Verwahrt wird.
Entzogen wird die Fahrerlaubnis bei Straftaten, welche im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen, was einer richterlichen Anordnung bedarf.

Fakt ist, dass das Fahrverbot nur für Deutschland gilt und du in den USA bei einer Kontrolle deinen Führerschein samt der Übersetzung (internationaler Führerschein) vorweisen musst. Fakt ist aber auch, dass du dein Führerschein hier für einen Monat abgeben musst. Zwickmühle! :?

Was dir in den USA droht, wenn du keinen Führerschein trotz gültiger Fahrerlaubnis vorweisen kannst, kann ich dir leider nicht sagen.
 

Speedy Gonzales

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Schortens
seh zu das du für die usa einen auslandsführerschein beantragst,der ist unabhängig vom deutschen und auch nur mit dem kannste da hinten fahren,unsere eurofleppe wird zu 90 prozent nicht anerkant.
weil die klassen nicht in englisch sind.
alles andere ist quatsch,war selber 6 wo dort in florida
8000 mailen gerissen und nie wurde ich konntroliert.
jeder mietwagen hat eine kodierung in der scheibe,so das die cops sehen das du ein turi bist.
und nur mit auslandsführerschein bekommste nen mietwagen.
es sei denn du fährst wie hier dann schießen sie dich erst raus aussem wagen
und dann brauch mann die fleppe nicht mehr :wink:
und in miami kannste so schnell wie möglich,verfolgen dürfen sie nicht 8)
 

falconx

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desden
nem momentan arbeitskollegen wurde sogar der DDR führerschein im amiland abgenommen :) unter protest aber ging trotzdem. also ich meine damit das er fahren durfte.
 
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