Frage zur Garantie

Remulus

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Tach zusammen

Mal ne Frage in die Runde ... lt. Garantie-Bedingungen seitens Suzuki dürfen ja keinerlei Zubehörteile verbaut werden die Seitens Suzuki nicht freigegeben sind sonst erlischt die Garantie.

Ist bei Euch beim Kundendienst irgendwo was vermerkt worden so in der Art ... Zubehörauspuff/Spiegel/Lenker geändert
Bei nem Kumpel (Yamaha Fahrer) war das jetzt der Fall auf der Rechnung für seine Inspektion. Macht Suzuki sowas auch?

Erlischt dann wirklich gleich die gesamte Garantie oder muss dann nicht immer ein "Kausaler-Zusammenhang" zwischen Änderung und Schaden am KRAD vorhanden sein?

Meinem Kumpel haben sie gesagt ... na durch den anderen Kupplungshebel wenn da mal ein Garantiefall mitm Getriebe kommt haste nun Pech das gleiche wennst nen Motorschaden hast weilst nen MIVV dran hast ....
 

Bonecollector

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Also Suzuki schaut bei Reklamationen schon drauf, ob das Fahrzeug original ist (anhand der Bilder welche mit eingereicht werden müssen).
Wenn das Zubehörprodukt allerdings keinen direkten Einfluss auf das defekte Bauteil hat, kann sich der Hersteller nicht wirlich rausreden. Was hat z.B. ein Defekt am Motor, mit einem KZH zu tun.
Wie der Hersteller auf eine Reklamation reagiert, hat aber auch etwas mit dem Sachbearbeiter zu tun. Bei meiner 750er z.B. hatte die Heckverkleidung einen Riss im Übergang vom Fahrer auf den Soziusplatz (der Lack ist gerissen). Getauscht wurde Sie mir trotzdem, aber mit der Anmerkung, wenn das noch mal passiert, lehnen sie jede Gewährleistung ab, weil vermutlich der KZH aus dem Zubehör die Vibrationen verursacht.

Ist eigentlich bei jedem Hersteller so, auch im PKW Bereich.
 

Remulus

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gsr_600
Genau das mit mit dem direkten Einfluss mein ich mit "Kausaler-Zusammenhang".

Also Sollte ein Garantiefall eintreten ... sicherheitshalber die geänderten relevanten Teile z.B. Auspuff, Hebel oder so zurückbauen :D


Und vermerkt der Freundliche sowas in den Unterlagen beim Kundendienst ??
 
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