Garantie bei EU Reimport

BT012SS†

Aktiver User
† In Ehren †
Reaktionen
3.617
Punkte
113
Ort
Odenthal
Bike
GSX-R1000/GSXR1100/TL1000/R1100GS/R80/DKW-RT250/Florett
Der Käufer eines EU-Reimports hat gegen die sich in Deutschland befindende Vertragswerkstatt des Herstellers keinen direkten Anspruch auf Erbringung von Garantieleistungen.
Verweigert die Werkstatt die Ausführungen von Garantiearbeiten muss sich der Käufer zunächst an den Hersteller wenden, der für die Durchführung der Garantiearbeiten Sorge tragen muss.

Aus den Urteilsgründen:
Verweigert ein aus der Garantie in Anspruch genommener Vertragshändler die Vornahme von Garantiearbeiten, ist der Anspruch aus der Garantie unmittelbar gegen den Garantiegeber zu richten, der dafür zu sorgen hat, dass die Nachbesserung durch eine hierzu bereite Vertragswerkstatt durchgeführt wird. Die Garantieerklärung verpflichtet nur denjenigen, der sie erteilt hat.

Fazit:
Die Entscheidung des OLG Stuttgart verschlechtert die Lage von Importkäufern. Soweit die Werkstatt die Nachbesserung verweigert muss der Kunden den Hersteller in Anspruch nehmen will er sich nicht alleine auf die gesetzliche Gewährleistung gegen den Verkäufer (soweit dieser nicht blosser Vermittler ist) beschränken lassen.
Dies dürfte dann - will der Hersteller Reimporte verhindern - einige Zeit in Anspruch nehmen, bis die Ansprüche durchgesetzt worden sind.
Wer dabei die Geduld verliert und vorschnell selbst eine Werkstatt beauftragt, wird sich eine Selbstvornahmehandlung entgegenhalten lassen.

In solchen Konstellationen sollte in jedem Fall anwaltlicher Rat eingeholt werden.

OLG Stuttgart, Urteil vom 26.03.08, Az. 3 U 93/07
 
Oben