Geldbuße durch Punkte erhöht !?

Oiler

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Hi, hab mal ne Frage
hat es seine Richtigkeit dass eine Geldbuße wegen eines belasteten Punkte-Kontos höher ausfällt :?:
Habe 50 euro von den Beamten vorausgesagt bekommen , wollen aber nun 75 euro haben. Hab mich dann telefonisch erkundigt und man hat mir den oben aufgeführten Grund genannt. Kann das jemand bestätigen :?:
Danke
Gruß,
Oiler
 
A

Anonymous

Guest
wäre mir ganz neu. die sätze waren bisher immer fest. aber was am 01.04.04 geändert wurde, weiss ich nicht so genau.

hier kannst du es jedenfalls überprüfen, soweit es um geschwindigkeitsüberschreitung geht..
 

streetf3

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Ich denke JA!! Wie die genaue Bezeichnung dafür lautet, kann ich dir nicht sagen, aber es gibt genug Beispiele dafür.
Bei der Beschlagnahmumg meines Motorrades war das auch so. Theoretisch 3 Punkte und 75 Euro Bußgeld. Da ich aber so viel verändert hatte, kam so eine Art Vorsatz hinzu und ich musste mehr löhnen.
Falschparken ist auch so eine Sache. Durch das einfache Falschparken kann man den Führerschein ja nicht verlieren, aber wenn man es ständig macht, kommt auch wieder der Vorsatz und man kann den Lappen verlieren, bzw. die Strafen können kontinuierlich erhöht werden.
Wie gesagt, ist jetzt nicht genau dein Fall mit den Punkten, aber vergleichbar. Hast du die Punkte alle durch Geschwindigkeitsüberschreitungen ? Dann passt es doch.....
Und nicht vergessen: Wenn du es genau wissen willst, dann befrage einen Anwalt !!!
 

BePPo

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die behörden können bei vielfachtätern...hehe liest sich gut...das bussgeld höher wie normal veranschlagen...ist normal sowas....

bei vorsatz auch...
 
A

Anonymous

Guest
ok.. bußgeld könnte ich ja noch irgendwie verstehen.. aber wie stehts denn bei ordnungswidrigkeiten.. und solange es keine punkte gibt, sind wir ja im owidrigkeitsverfahren..

bei vorausgesagten 50 € wirds auch punkte gegeben haben (also bußgeld), damit wäre das für den vorliegenden fall i.o.

wenn es also für owis jemand genau weiss, dann bitte mal bescheid geben..
 

Goliath

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Thread ist zwar älter, aber ich schreibs trotzdem mal:

In meinem Fall war das so:

Ich bin anno domini mit einer Geschwindigkeitsübertretung von 27km/h zu schnell aufgefallen .. nachts um halb 4 ... Donnerstag morgens ... nur durch mich befahrene Landstraße ohne irgendjemanden ... 50 war erlaubt. Stationärer Kasten im OWL Kreis, den Gott und die Welt kennt und ich drüber heize!

:arrow: Flash! :idea:

Und schwupps war ich in der letzten Woche meiner Probezeit mit Punkten verwöhnt worden, soundsoviel Euro Bußgeld und netterweise noch einem Aufbaukurs für Jungspunde, die es nötig haben...

Alles in allem 500 Euro Spass mit Papa Staat.


Nicht ganz ein Jahr später passierte es ähnlich.

Samstag abends, 20:30 Uhr, zu Spät zum Dinner bei der Freundin im 20km entfernten Nachbarort. Also am Hahn gezogen, aber moderat.

Unser Dorf/Städtchen hat eine lange Ausfahrstraße die wirklich absolut konsequent bis zum Schluss mit 50 beschildert ist, obwohl sich fast niemand dran hält.

:arrow: Flash! :idea:

113km/h gemessen, bei 50 erlaubt ... 3 Prozent Abzug... super. 2 Monate Fahrverbot und soundsoviel hundert Euro Bußgeld.

Das Bußgeld wurde allerdings nicht auf 250 Euro veranschlagt glaube ich, sondern auf 325 Euro mit folgender "sinngemäßer" Begründung:

"Aufgrund ihrer im Vorfeld bereits erfolgten Auffälligkeit in einem ähnlichen gelagerten Sachverhalt bezüglich der Missachtung von Geschwindigkeitsregelungen im Straßenverkehr der BRD, wurde das Bußgeld heraufgesetzt... [...]"

Demnach können die Beamten der Bußgeldbehörde bei gleichgelagerten Fällen dann nach guter Laune in einem begrenzten Rahmen die Strafe höher ausfallen lassen.

Das mit dem Vorsatz, was Achim vor mir erleuterte ist ebenfalls schon oft vorgekommen:

Als Beispiel:

Es gab mal einen Fernsehbericht über eine "Frau", welche es partout nicht eingesehen hat, warum sie nciht vor ihrem Geschäft parken dürfte. Das ging soweit, dass die Holde Weiblichkeit jeden Tag einen Strafzettel über 5 Euro bekam, ihn jeden Tag gezahlt hat, bis sich die Politesse wohl verarscht gefühlt hat, und eine Anzeige wegen wiederholter auffälligkeit im Straßenverkehr geschrieben hat:

Der Richter stellte aufgrund der permanenten Trotzigkeit der Frau eine Charakterliche Ungeeignetheit zum Führern von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr fest und entzog der Dame von dem Tag an den Führerschein.

Nun parkt sie ihr "KickBoard" vor dem Geschäft :D


Falls Fragen sind, wieviel Punkte man für solche und solche Geschwindigkeitsübertretungen bekommen wird, oder welche Owi mit welcher Geldbuße bewährt ist, google't mal ein wenig rum, da wird gut geholfen.


Gruß
Goliath
 
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