Hey Leutz,
also gleich mal vorab, ein Rechtsanwalt will natürlich verständlicher Weise auch sein Geld verdienen und wird sicher auf Nachfrage antworten, dass er versuchen wird da was lindern zu können und eine Chance(große Chance wird er euch nicht sagen können)besteht. Die Erfahrung zeigt aber auch, dass zu mehr als 95 Prozent der Einsprüche im Sand verlaufen, da man den Beamten keinen Fehler nachweisen kann und das Gerät zudem offiziell anerkannt und geeicht ist.
Gegen einen festinstallierten Blitzer oder gegen die Laserpistole macht es im Normalfall!!!!(Ausnahmen bestätigen die Regel) nur Sinn Einspruch einzulegen wenn es um ein Fahrverbot geht und man die rechtskräftige "Verurteilung" zeitlich nach hinten verschieben bzw. ausdehen möchte zwecks Urlaub usw.! :hh:
Die Messdistanz hat nichts mit der Genauigkeit zu tun. Mit einer Laserpistole können die uns auf ca. 800 bis 1000 Meter messen, ohne dass dabei die Genauigkeit flöten geht. Durch das Gerät sieht man ja mehrfach vergrößert, deshalb ist es auch im Normalfall denke ich kein Problem einen fixierten Punkt zu halten, egal ob Bike oder Auto....... :crazyeyes:
so long
Greetz Buster