gestern hab ich eine Zivilstreife auf der AB rechts überholt

daddy

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Hi,

gestern auf der Heimfahrt hab ich eine Zivilstreife auf der Autobahn rechts überholt, die nächste Ausfahrt bin ich raus. Der andere Wagen hinter mir, da wusste ich noch nicht, daß es die Wachen waren.... Nun, auf meinem Heimweg liegt eine Sackgasse, die am Ende einen schmalen Fussgängerweg als letzte Fahrmöglichkeit hat. Da ich zu dem Zeitpunkt nicht wusste, daß es die Wachen waren bin ich da durch, die konnten natürlich nicht hinterher. So weit so gut...

Nur wie das wohl so ist haben die alle meine Verwandten angerufen und noch innerhalb von 10 Minuten befragt, ob ich ein blaues Motorrad fahre....

Gestern Abend um 20:00 Uhr standen sie dann auf meiner Haustür. Ich hätte sie rechts überholt und dann noch den Fussweg befahren. Daraufhin hab ich gesagt, daß ich das nicht war, sondern ein Bekannter, der sich die Maschine kurz zuvor ausgeliehen hat. Er hat dann was von Zeugnisverweigerungsrecht und daß das in dem Fall nicht greift gesagt. Ich habe natürlich keinen Namen gesagt.

Er sagte dann: Ja, das ist dann ein Straftratbestand, sie hören von uns...

Also, wer kennt sich aus, hat was ähnliches Erlebt und kann mir sagen, wie das nun weitergeht und mit was ich rechnen muss...
 

doohenne

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na daheeme
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Moin daddy,
also ich bin da nicht so bewandert,aber ich glaube du mußt dich nicht sofort dazu äußern.Zumindest gehe ich jetzt einmal davon aus,daß du bei anderen Ordnungswidrigkeiten und "Straftaten" auch Gebrauch davon machen kannst.In dem Fall,daß du erwähnt hast,es wäre ein Bekannter,könnte es vielleicht anders ausschaun.Trifft vielleicht nur auf Verwandte 1. Grades zu!?Die wollten dich vielleicht nur überrumpeln.
Ich hoffe du hast einen Verkehrsrechtschutz!?Oder einen Schutzbrief mit abgeschlossen bei der Haftpflicht und Teilkasko?Oder bist du beim ADAC oder einem anderen Verein?In dem Fall hättest du zumindest eine Beratung beim Anwalt frei.
Werden sicherlich einige mehr dazu wissen und dich beraten können.
Wünsche dir viel Glück!
 

streetf3

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Sieht nicht so toll aus!
Wenn du nicht an denen rechts vorbeigeflogen bist, wäre ein Geständnis sicherlich einfacher und besser gewesen, aber jetzt sieht die Sache ja anders aus. Den Namen von Bekannten musst du natürlich nennen, aber du kannst dich ja auch versprochen haben und meinst einen Verwandten. Dieser Verwandter muss aber auch noch deiner Größe entsprechen, denn die merken sich auch die Bekleidung und die Farbe des Helmes, also der Verwandte hat alle Tele von dir genommen. Wenn du das duchhälst, könntest du raus kommen. aber freu dich nicht zu früh, wenn die grün-weiße Fraktion sich richtig verarscht fühlt, besinnen die meist auf "Rache" und du verkäufst besser dein jetziges Motorrad bzw. holst dir zumindest ein neues Kennzeichen, denn die werden dich solange anhalten und kontrolieren bis du nachts Albträume kriegst.
 

Matte

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Also: Zuerst einmal liest Du Dir ähnlich gelagerte Fälle bei Radarfalle.de durch. Hier steht alles was Du wissen mußt. Dann wartest Du ab bis Dir ein Schreiben mit dem Vorwurf in's Haus flattert. Wenn dieser da ist, postest Du hier oder im Radarfalle-Forum nochmal (anonym) was Dir vorgeworfen wird. Erst dann kann man Dich ordentlich beraten.

Was Du jetzt schon wissen solltest:

1. In Deutschland gilt die FAHRERHAFTUNG und nicht die Halterhaftung
2. Sie müssen Dir einwandfrei die Fahrereigenschaft für diese Situation nachweisen
3. Sie werden versuchen Dich vorzuladen, dürfen sie aber rechtlich nicht. Nur ein Staatsanwalt und Richter darf vorladen
4. Sie dürfen aber Nachbarn und Freunde befragen und Bilder vom Einwohnermeldeamt hinzuziehen
5. Haben sie Dich dann mußt Du schweigen und zu einem Anwalt gehen. Sage:"Ich mache von meinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch" und gib ab diesem Moment keine Antwort mehr
6. Unterschreibe nichts
7. Die Verjährungsfrist läuft ab schriftlichem Tatvorwurf für 3 Monate und 14 Tage
8. Öffne in der nächsten Zeit keine Tür
9. Nahe Angehörige dürfen schweigen
10. Fremde müssen vor Gericht wahrheitsgemäß aussagen um sich nicht strafbar zu machen, was sie in der Regel auch tun (einknicken)

Viel Glück
Matte
 
A

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Die Aussage das es ein Bekannter war, war nicht gut! Damit hast du zugegeben das du weisst wer es war und du hast nur ein Aussageverweigerungsrecht bei Verwandten. Du darfst einen Polizisten nach strich und faden belügen, wie dir gerade danach ist, aber in einem Prozess vor dem Richter sieht das dann ezwas anders aus. Am besten sofort zu Anwalt. Übrigens in deine Wohnung, um nach deinen Klamotten zu schauen, dürfen sie nicht! An der Tür ist schluß wenn du sie nicht reinlassen willst. Hättest du mal gesagt das du nicht gefahren bist oder dich nciht erinnern kannst, Politiker können sich auch nie erinnern und kommen damit immer durch,wärste jetzt fein raus.
 
A

Anonymous

Guest
Falls es soweit kommt, zum Anwalt gehen zu müssen, ist der ADAC allerdings nicht die erste Wahl. Das weit verbreitete Gerücht, dass sich die ADAC-Anwälte nicht wirklich motivieren und ins Zeug legen, trifft leider zu.

Besser dran ist man, wenn man über die KFZ-Versicherung einen Rechtschutz oder gar eine private Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat.

Punkt 8 von Mattes Liste finde ich besonders hart, wirklich rein dürfen die aber nur mit Durchsuchungsbefehl, dessen Ausstellung durch Richter relativ lange dauert und für diesen kleinen "Delikt" sicherlich nicht lohnt.

In diesem Sinne, viel Glück,

Bikergruß,

Espe
 

SuperMotoFlo

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Zu Matte und JR-R1 ist nicht viel hinzu zu fügen.

Meiner Ansicht nach wirst Du da ohne Anwalt Probleme kriegen. Deswegen solltest Du dir einen nehmen.

Ich wünsch Dir jedenfalls viel Glück und Erfolg bei der Sache.
 

look4free

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Vellmar
<blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr>Original erstellt von daddy:
<strong>...
eine Zivilstreife auf der Autobahn rechts überholt...
...einen schmalen Fussgängerweg als letzte Fahrmöglichkeit... da durch...</strong><hr></blockquote>

hi daddy,
erstmal müssen wir zu deinen gunsten sagen, dass wir die gegebenheiten nicht kennen (fußgängerweg im ort, wohngebiet, usw... ???) zu dem rechtsüberholen sei gesagt, dass man das darf, wenn der verkehr auf der linken seite nur unwesentlich langsamer ist (max.19km/h) und man auf seiner spur bleibt oder gar abfährt (auf abfahrten und auffahrten gelten noch andere sachen - aber egal)...
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wenn ich mir das so durchlese, erzeugt das bei mir den eindruck, dass du geflohen bist. wenn also alle stricke reißen, kannst du immer noch sagen, dass du angst hattest, von einem privaten autofahrer eine auf die "12" zu bekommen, weil du an ihm auf der autobahn rechts vorbei gefahren (nicht überholt) bist um anschließend abzufahren... das kann mit einem anwalt gut gehen (dann halt nur rechtsüberholen), aber da du dich jetzt schon in aussagen wie "war ein bekannter" verstrickt hast, wird das nicht einfacher...
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ich sag nur wer so fährt muss mit dem schlimmsten rechnen (entweder unter andere räder zu kommen oder von den langsamen rädern des gesetzes zermahlen zu werden)... ich wünsch dir jedenfalls auch das beste und kann aus eigener erfahrung sagen, dass zwei monate laufen keinen spaß machen
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hoffe für dich, dass es nicht ein fußgängerweg im wohngebiet war und das die verfolger aussagen, dass du andere gefährdet hast - dann gute nacht
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Streethawk1

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Ich sag Euch mal folgendes:

Durchsuchungsbefehl brauchen die effektiv NICHT!

Beim Kumpel von mir sind die ins Haus OHNE Durchsuchungsbefehl. Er verlangte nach dem Durchsuchungsbefehl und die drei Polizisten sagten: brauchen wir nicht wegen"Gefahr im Verzug".


Den Durchsuchungsbefehl haben sie nachgereicht mit dem RÜCKGESETZTEM DATUM!!!

So läuft das Freunde, ich könnte kotzen!

Hört mal den Polzeifunk ab, da wird täglich nach Rückgesetztem Datum für den Durchsuchungsbefehl gefragt und bekommen.

Die brauchen also EFFEKTIV KEINEN Durchuchungsbefehl!

Schweine.

Tut mir leid, musste ich loswerden.


Gruss
 
A

Anonymous

Guest
Na wenn dem so ist, ohne Durchsuchungsbefehl, dann verstecke doch zumindest die Klamotten bei einem Kumpel und leih dir was von ihm. Dann ist der Punkt schonmal nicht aufzuklären.
Rechtlich kommen die ohne Durchsuchungsbefehl nicht in deine Wohnung und einen Befehl dafür wirds auch nicht geben, zu geringes Delikt. Nur nicht einschüchtern lassen wenn guter/böser "Bulle" gespielt wird. Das Ganze basiert auf einem resuluten Auftreten und einschüchtern was die Jungs in der Schule ja auch lernen.
 

Matte

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<blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr>Original erstellt von Streethawk:
<strong>Ich sag Euch mal folgendes:

Durchsuchungsbefehl brauchen die effektiv NICHT!

wegen"Gefahr im Verzug".


Schweine.

Tut mir leid, musste ich loswerden.


Gruss</strong><hr></blockquote>

Wir leben in einem Rechtsstaat und das Grundrecht auf Unverletzbarkeit der Wohnung wird sehr ernst genommen. Andernfalls sind ggf. gefundene Beweisstücke nichtig. Das was Du da schreibst geschieht Tag für Tag in jeder Bananenrepublik aber nicht in D. Ich habe Beziehungen zur Kripo. Gefahr im Verzug ist ein sehr eng gefasster Begriff. Lies mal nach und verbreite keine Märchen, die irgendein Bildzeitungsredakteur in die Welt gesetzt hat. Das was passiert ist, läuft auf eine Owi raus und rechtfertigt NIEMALS solche Mittel.

Die grunzenden kleinen Tierchen haben mit unseren Beamten nix zu tun. Wie es in den Wald hineinruft...!

Nichts für ungut für die harten Worte, aber das was Du schreibst möchte ich gerne mal an einem konkreten Fall von Dir beschrieben bekommen.

Matte
 

Streethawk1

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Oh Matte ich nehm dir doch nix übel aber ich schwöre bei Allem was mir wichtig ist dass es sich so zugetragen hat.

Es ist nicht nur ein Bekannter gewesen sondern ein Verwandter. Es ist dazu in meiner Anwesenheit geschehen, ich war Augenzeuge.

Die Bananenrepublik über die ich rede ist DEUTSCHLAND!


Nach erfolgLOSER Durchsuchung fuhren sie weg und kamen nach ca 2h zurück mit einem Durchsuchungbefehl den mein Bekannter unterschreiben sollte. Ich hatte ihm geraten nichts zu unterschreiben aber er war so eingeschüchtert dass er es getan hat. Danach hat er nie wieder was von denen gehört.


Ich schwöre nochmals bei meinem Leben und meiner Ehre dass es sich so zugetragen hat und zwar in Hamburg St Pauli.

Ich hoffe ich bekomm hier jetzt keine Probleme weil ich das so offen erzähle.

Gruss
 

Matte

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<blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr>Original erstellt von Streethawk:
<strong>Oh Matte ich nehm dir doch nix übel aber ich schwöre bei Allem was mir wichtig ist dass es sich so zugetragen hat.

Ich schwöre nochmals bei meinem Leben und meiner Ehre dass es sich so zugetragen hat </strong><hr></blockquote>

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Na gut, ich glaube es mal. Man müßte natürlich die näheren Umstände kennen, wie z.B. ob Schußwaffen dabei waren oder harte Drogen. Wir sollten das aber hier in dem Thread nicht vertiefen. Würden die das mit mir machen, wäre mein Anwalt in 10 Minuten da um den Sachverhalt zu prüfen. Selbst einfache Zeugen reichen da schon aus und die Bananenrepublik-Beamten haben das letzte Mal so ihren Dienst verrichtet.

Vergiss den Ehre-Kram
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Matte

P.S. Nur weil ein Polizist eine Uniform, ein Richter seine Robe oder ein Arzt einen Kittel an hat, sind das keine besseren Menschen !
 

Streethawk1

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Hätte mein Bekannter solch guten Kontakte zu Anwälten oder Kripo hätte es vielleicht anders geendet.

Drogen und Waffen??? Null! Alles harmlos, die waren nur gallig.

Mist jetzt wurmt mich das aber so ist das wenn man von der Materie keine Ahnung hat dann glaubt man denen alles, von wegen Freund und Helfer.

Ok ist jetzt zu Off Topic geworden aber passt nur gut auf dass Ihr wenn die kommen die Moppedkleidung gut versteckt, besser durch eine Hintertür weggeben oder im Auto lassen.

Sachen gibt es die darf es gar nicht geben


Gruss
 

silver

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Das hier jeder seinen Senf zugeben muß, obwohl er überhaupt keine Ahnung von der Materie hat. Hier werden von irgendwelchen Halbwahrheiten berichten, die wahrscheinlich aus der Bildzeitung stammen.

1. Es liegt hier aller Wahrscheinlichkeit eine Ordnungswidrigkeit vor, es sei denn es wurde konkret Leib und Leben eines anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet. Dann kommt eine Straftat (gefärlicher Eingriff in den Straßenverkehr) in Frage.

2. Warum sollte man eine Wohnungsdurchsuchung machen? Wie könnte dies dazu beitragen den Fahrer zu ermitteln? Die Motorradkombi die in der Wohnung zu finden wäre sagt rein gar nichts aus.

Übrigens gibt es für die Wohnungsdurchsuchung konkrete Rechtsvorschriften, die jeder Polizeibeamte einhalten muß, da sonst ein Hausfriedensbruch begangen wird. Gefahr im Verzuge bedeutet, das die Gefahr besteht, daß wenn man auf einen richterlichen Beschluß warten würde (was einige Zeit dauern kann), zwischenzeitlich Beweismittel vernichtet oder beseitigt werden würde. Dann dürfen Polizeibeamte die Wohnungsdurchsuchung ohne Durchsuchungsbeschluß anordnen und durchführen.

@Streethawk
Von einem zurückgesetztem Datum habe ich noch nie gehört, denn entweder wird gleich mit Beschluß durchsucht oder mit Gefahr im Verzuge. Was Dein Kumpel nach 2 Stunden unterschrieben hat war aller Wahrscheinlichkeit das Durchsuchungsprotokoll. Dort ist u.a. vermerkt Durchsuchungszeit, Ort, was sichergestellt wurde usw. Übrigens, das mit dem Abhören des Funks solltest Du lieber lassen und hier nicht noch andere Leute dazu animieren dies auch zu tun. Vergleiche zwischen Tieren und Polizisten finde ich auch nicht so toll. Das sind Menschen, die einfach ihren Job machen, auch wenn es manchen nicht gefällt.

3. Das Zeugnisverweigerungsrecht gilt für Verlobte des Beschuldigten, Ehegatte, wer mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwägert ist,
als nicht für Bekannte.

4. Du bekommst sicherlich demnächst einen Anhörbogen zugesandt. Dort kannst Du Dich zur Sache äußern, mußt es aber nicht. Wahrscheinlich wirst Du darin aufgefordert den Fahrer zu benennen. Wenn es ein naher Verwandter war, kannst Du von Deinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen.

Laut Tatbestandskatalog wird rechts überholen außerhalb geschlossener Ortschaften mit 50 € und 3 Punkten geahndet. Ob sich da ein teurer Rechtsanwalt lohnt weiß ich nicht.

Gruß silver.
 

UBO

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zu den rechtlichen dingen wurde ja schon genug gesagt.

mein senf dazu lautet:

wenn man scheiße baut, sollte man auch dazu stehen und mit den konsequenzen leben können.


in wirklichkeit versucht natürlich jeder so gut es geht aus der nummer herauszukommen.

die polizei macht auch nur ihren job, und da die einem in der regel nachsteigen, werden ihnen
auch gerne unlautere mittel angedichtet, um von seiner eigenen unzulänglichkeit (owi o.ä.) abzulenken.
 

doohenne

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na daheeme
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Naja das ist wie überall im Leben auch bei denen so!
Gibt solche und solche Polizisten!
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Streethawk1

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Ich habe weder gelogen noch irgendwelche unlauteren Mittel der Polizei angedichtet. Ausserdem war ich nicht betroffen und deshalb regt mich das nur prinzipiell auf.

Nehme alles diesbezüglich zurück da es wohl die meisten nicht glauben denn was nicht sein darf kann nicht sein.

Meine letzten Beiträge können gerne gelöscht werden und ich werde hierzu keine Stellung mehr nehmen.

Ich bin niemandem Böse und wenn ich es nicht selbst erlebt hätte würde ich wahrscheinlich genau so denken wie die meisten hier dazu posten.


Es ist wohl meine eigene Schuld hier so etwas skandalöses zu berichten.

Aber Polizisten sind sind auch nur (?) und sind immer korrekt rasten nie aus und es kann nicht sein weil nicht sein darf.

Sei es drum

Gruss
 

streetf3

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jetzt Sauerland
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Ist euch eigentlich mal aufgefallen, daß die Diskussionen in dem Forum Paragrahen/Gesetze immer ausarten! Klar das liegt am Halbwissen (wer kapiert auch schon unsere Gesetze) und an dem subjektiven Rechtsempfinden eines jeden Einzelnen, aber irgendwie vermiest das immer die Stimmung des kompletten GSXR-Forums, meiner Meinung nach.
Meine Erfahrung aus der letzten Stillegung ist, daß man am besten alles zugibt. Dann werden die Grünen auch auf einmal freundlich - ist ja auch nur deren Arbeit. Bezahlt die Strafe, klebt die Flensburger Rabatt-Punkte in euren Sammelordner und das Leben geht weiter!
Im Juli löse ich meine Flensburger Rabatt-Punkte dann wieder gegen einen Race-Topf ein und dann spielen wir wieder Cowboy und Indianer auf Deutschlands Straßen...
 

Cleaner

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Göttingen
@Streethawk: Im Kurvenjaeger Forum hast du deine "Geschichte" auch schon gepostet. Ein sehr kompetenter Polizist hat dort darauf geantwortet! Nimm dir seine Antwort mal zu Herzen und ließ sie ggf. noch einmal durch!!
Was du hier schreibst bzw. behauptest ist NIX! Da könnte ich genauso gut nen Roman lesen! Also lass es in Zukunft einfach und poste die Geschichte nicht in jedem Forum.

@ontopic: In solchen Situationen einfach die Klappe halten
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. Stehen die vor Tür, einfach die Aussage verweigern und gar nichts sagen!! "Ich äußere mich dazu nicht." Natürlich auch nicht reinlassen o.Ä. .

Dann warten und nichts machen (!), bis du ein Schreiben bekommst. Das Schreiben natürlich nicht beantworten!! Jetzt heißt es wieder warten und nichts machen. Wenn du jetzt eine Vorladung o.Ä. vom Richter bekommst, Anwalt einschalten.

Ich würde mal sagen, dass du in deinem Fall sehr gute Chancen hast. Kein Mensch dieser Welt kann dir beweisen, dass du zu dem Zeitpunkt gefahren bist! Und nur darum gehts!
 
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