Hallo zusammen,
ich habe seit 'ner Weile den Ghost unter meiner 600er und bin seit Tag 1 begeistert vom Klang. Aber wie der Mensch so ist, will er natürlich immer mehr.
Einige meiner gaskranken Freunde sprachen dann mal von "Fahr doch einfach ohne Kat, dann knallt's und schießt Flammen"
Klingt für mich erstrebenswert. Ist aber noch die Frage offen, ob man das halbwegs legal über die Bühne kriegt?
Der Ghost ist ja ohne Last schon hart an der dB-Grenze, vom Lastbetrieb wollen wir lieber garnicht erst reden ..
Nun meine Frage: Ab welchem Zeitpunkt ist der Kat vorgeschrieben, bis zu welchem könnte man quasi ohne fahren? Vorausgesetzt natürlich, dass die Abgaswerte eingehalten werden.
In meinem Fahrzeugschein steht bei Punkt B 09.05.2007 und bei K bzw. 6 18.10.05
Kann mit diesen Daten jemand etwas anfangen und mir (hoffentlich) bestätigen, dass dieser "zusätzliche dB-Killer" raus kann?
Danke schonmal,
Ant
ich habe seit 'ner Weile den Ghost unter meiner 600er und bin seit Tag 1 begeistert vom Klang. Aber wie der Mensch so ist, will er natürlich immer mehr.
Einige meiner gaskranken Freunde sprachen dann mal von "Fahr doch einfach ohne Kat, dann knallt's und schießt Flammen"
Klingt für mich erstrebenswert. Ist aber noch die Frage offen, ob man das halbwegs legal über die Bühne kriegt?
Der Ghost ist ja ohne Last schon hart an der dB-Grenze, vom Lastbetrieb wollen wir lieber garnicht erst reden ..
Nun meine Frage: Ab welchem Zeitpunkt ist der Kat vorgeschrieben, bis zu welchem könnte man quasi ohne fahren? Vorausgesetzt natürlich, dass die Abgaswerte eingehalten werden.
In meinem Fahrzeugschein steht bei Punkt B 09.05.2007 und bei K bzw. 6 18.10.05
Kann mit diesen Daten jemand etwas anfangen und mir (hoffentlich) bestätigen, dass dieser "zusätzliche dB-Killer" raus kann?
Danke schonmal,
Ant