neue Erkenntnisse - weiter lesen lohnt sich!
Hallo Torsten,
danke für Deine schnelle Reaktion. Interessant, dass der Auspuff original von Deinem Bike stammt.
Ich will nicht so weit gehen, zu sagen, der TÜV-Mann ist doof. Immerhin kann ich zur "Nachprüfung" innerhalb von 4 Wochen kostenlos antreten.
Die EG-Prfnummer ist am Auspuff eingeprägt. Aber dazu benötige ich lt. TÜV eine EG-Betriebserlaubnis. Genauso ist es mit den Reifen. Ich habe Michelin Pilot Power drauf. Die sind zwar für die Gixxe K3 zugelassen, ich muss aber den Freigabezettel von Suzuki mitführen.
...
23.02.
hallo Torsten,
neue Erkenntnisse zu meinem TÜV-Problem. In meiner Garage habe ich mir meinen beschädigten Originalauspuff angesehen. Er entspricht komplett "Deinem" Auspuff. Keine Aufschrift "Suzuki Japan". Da habe ich mich einfach von dem TÜV-Mann verunsichern lassen. Er hat also komplett Unrecht.
Ich habe heute alle angerufen/gemailt, die mit dem Thema zu tun haben.
1. TÜV Südin München, Clearing-Stelle. Der Kollege bestätigte mir, dass der Auspuff ok. ist und ich keine ABE o.ä. benötige. Er will sich mit dem TÜV-Mann in Verbindung setzen und den Fall klären.
2. KBA. Der Typ konnte mir anhand der Prüfnummer nicht sagen, wie der Hersteller heißt und wo ich ein Gutachten her bekomme. Er wußte aber, dass "e4" Herkunftsland Niederlande bedeutet und gab mir eine Email-Adresse des KBA Holland. Witzig, oder? Hab mir erstma ´ne Tüte angezündet
Auf http://www.kba.de habe ich dann folgendes gefunden:
Zitat:
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Ich habe einen Austauschschalldämpfer mit "e-Nummer" montiert. Muss ich einen Abdruck der ABE mitführen?
Nach den im Zusammenhang mit der Erteilung einer EG-Typgenehmigung für Austauschschalldämpfer anzuwendenden Richtlinie der EG müssen solche Schalldämpfer mit der vorgeschriebenen EG-Kennzeichnung dauerhaft versehen sein. Das Mitliefern einer Bescheinigung, mit der die Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ bestätigt wird, ist in diesen Fällen nicht gefordert. Jedoch muss der Abnehmer auf den genehmigten Verwendungsbereich hingewiesen werden.
Nach § 19 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 3 ist nicht gefordert, dass eine Kopie der Genehmigung mitzuführen ist, wenn die Austauschalldämpfer nach einer Richtlinie der EG genehmigt sind.
Austauschschalldämpfer dürfen nur im Rahmen des genehmigten Verwendungsbereichs verwendet werden. Ein entsprechender Nachweis durch den Fahrzeughalter gegenüber den mit der Verkehrsüberwachung zuständigen Stellen ist nach der Vorschriftenlage nicht erforderlich.
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Verlust der ABE für Felgen, Spoiler, Sonderlenkrad, Auspuff oder andere Nachrüstteile. Bekomme ich beim KBA einen neuen ABE-Abdruck?
Nein. Nur der Inhaber einer ABE (Hersteller oder Alleinvertriebsberechtigte) ist befugt, unter bestimmten Voraussetzungen einen Ersatz für verlorengegangene ABE-Abdrucke zu übermitteln. Unter Bekanntgabe der ABE Nummer ist lediglich möglich, Ihnen nähere Angaben wie z. B. den Namen des Herstellers oder des Zustellungsbevollmächtigten, Anschrift, Telefonnummer oder den Typ mitzuteilen.
Nur unter der Voraussetzung, dass der Hersteller/Inhaber einer ABE nicht mehr existiert, ist es jedoch möglich, einen Auszug aus der ABE beim KBA zu bestellen. Diese Dienstleistung ist gebührenpflichtig!.
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Gibt es unter http://www.KBA.de eine Verzeichnis in dem ich zum Beispiel Genehmigungen über Fahrzeugteile und deren Verwendungsbereiche finde?
Das KBA ist nicht berechtigt, Daten aus erteilten Genehmigungen an "Dritte" weiter zu geben.
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3. Suzuki Deutschland. Herr Henes war sehr kooperativ, bestätigte mir, dass ich keine ABE o.ä. für den Auspuff benötige und hat mir angeboten, bei der TÜV-Station anzurufen. Super, oder? Er rief mich danach zurück und sagte, dass mein Prüfer nicht da ist, erst morgen wieder. Ich kann ihn aber jederzeit anrufen, wenn ich Unterstützung brauche.
4. Ich bin zum TÜV gefahren (mit dem Auto), habe den Kollegen die Lage erklärt und sie aufgefordert, mir die Marke zu geben. Meinen Originalauspuff hatte ich auch mit. Sie bestätigten mir, dass der Auspuff nur mit EG-Prüfnummer ok. ist und ich keine Zettel dafür brauche. Sie müssen aber das Motorrad sehen, bevor sie mir die Marke geben. Mein Problem ist, dass mein Saisonkennzeichen erst ab März gilt und ich nicht illegal fahren wollte. Aber ich sah keine andere Möglichkeit und bin dann mit der Gixxe nochmal zum TÜV. War nur 1km. Alles klar, kurz die Reifen gecheckt, Auspuff besichtigt, Marke drauf und gut.
Was für ein Scheiß! Ich habe mich so geärgert! Es scheint aber wirklich ein Thema zu sein, wo keiner der zuständigen (TÜV, KBA, Suzuki-Händler, Polizei) sich 100% auskennt. Jeder erzählt was anderes, der Kunde ist der Willkür des einzelnen ausgeliefert.
Das Thema ist nun erstma ausgestanden. Jetzt kann ich die Karre ummelden und dann auf schönes Wetter warten.
Nochmal vielen Dank für Deine Hilfe!
Grip und Gruß
Sebastian
Hallo Torsten,
danke für Deine schnelle Reaktion. Interessant, dass der Auspuff original von Deinem Bike stammt.
Ich will nicht so weit gehen, zu sagen, der TÜV-Mann ist doof. Immerhin kann ich zur "Nachprüfung" innerhalb von 4 Wochen kostenlos antreten.
Die EG-Prfnummer ist am Auspuff eingeprägt. Aber dazu benötige ich lt. TÜV eine EG-Betriebserlaubnis. Genauso ist es mit den Reifen. Ich habe Michelin Pilot Power drauf. Die sind zwar für die Gixxe K3 zugelassen, ich muss aber den Freigabezettel von Suzuki mitführen.
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23.02.
hallo Torsten,
neue Erkenntnisse zu meinem TÜV-Problem. In meiner Garage habe ich mir meinen beschädigten Originalauspuff angesehen. Er entspricht komplett "Deinem" Auspuff. Keine Aufschrift "Suzuki Japan". Da habe ich mich einfach von dem TÜV-Mann verunsichern lassen. Er hat also komplett Unrecht.
Ich habe heute alle angerufen/gemailt, die mit dem Thema zu tun haben.
1. TÜV Südin München, Clearing-Stelle. Der Kollege bestätigte mir, dass der Auspuff ok. ist und ich keine ABE o.ä. benötige. Er will sich mit dem TÜV-Mann in Verbindung setzen und den Fall klären.
2. KBA. Der Typ konnte mir anhand der Prüfnummer nicht sagen, wie der Hersteller heißt und wo ich ein Gutachten her bekomme. Er wußte aber, dass "e4" Herkunftsland Niederlande bedeutet und gab mir eine Email-Adresse des KBA Holland. Witzig, oder? Hab mir erstma ´ne Tüte angezündet
Auf http://www.kba.de habe ich dann folgendes gefunden:
Zitat:
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Ich habe einen Austauschschalldämpfer mit "e-Nummer" montiert. Muss ich einen Abdruck der ABE mitführen?
Nach den im Zusammenhang mit der Erteilung einer EG-Typgenehmigung für Austauschschalldämpfer anzuwendenden Richtlinie der EG müssen solche Schalldämpfer mit der vorgeschriebenen EG-Kennzeichnung dauerhaft versehen sein. Das Mitliefern einer Bescheinigung, mit der die Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ bestätigt wird, ist in diesen Fällen nicht gefordert. Jedoch muss der Abnehmer auf den genehmigten Verwendungsbereich hingewiesen werden.
Nach § 19 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 3 ist nicht gefordert, dass eine Kopie der Genehmigung mitzuführen ist, wenn die Austauschalldämpfer nach einer Richtlinie der EG genehmigt sind.
Austauschschalldämpfer dürfen nur im Rahmen des genehmigten Verwendungsbereichs verwendet werden. Ein entsprechender Nachweis durch den Fahrzeughalter gegenüber den mit der Verkehrsüberwachung zuständigen Stellen ist nach der Vorschriftenlage nicht erforderlich.
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Verlust der ABE für Felgen, Spoiler, Sonderlenkrad, Auspuff oder andere Nachrüstteile. Bekomme ich beim KBA einen neuen ABE-Abdruck?
Nein. Nur der Inhaber einer ABE (Hersteller oder Alleinvertriebsberechtigte) ist befugt, unter bestimmten Voraussetzungen einen Ersatz für verlorengegangene ABE-Abdrucke zu übermitteln. Unter Bekanntgabe der ABE Nummer ist lediglich möglich, Ihnen nähere Angaben wie z. B. den Namen des Herstellers oder des Zustellungsbevollmächtigten, Anschrift, Telefonnummer oder den Typ mitzuteilen.
Nur unter der Voraussetzung, dass der Hersteller/Inhaber einer ABE nicht mehr existiert, ist es jedoch möglich, einen Auszug aus der ABE beim KBA zu bestellen. Diese Dienstleistung ist gebührenpflichtig!.
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Gibt es unter http://www.KBA.de eine Verzeichnis in dem ich zum Beispiel Genehmigungen über Fahrzeugteile und deren Verwendungsbereiche finde?
Das KBA ist nicht berechtigt, Daten aus erteilten Genehmigungen an "Dritte" weiter zu geben.
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3. Suzuki Deutschland. Herr Henes war sehr kooperativ, bestätigte mir, dass ich keine ABE o.ä. für den Auspuff benötige und hat mir angeboten, bei der TÜV-Station anzurufen. Super, oder? Er rief mich danach zurück und sagte, dass mein Prüfer nicht da ist, erst morgen wieder. Ich kann ihn aber jederzeit anrufen, wenn ich Unterstützung brauche.
4. Ich bin zum TÜV gefahren (mit dem Auto), habe den Kollegen die Lage erklärt und sie aufgefordert, mir die Marke zu geben. Meinen Originalauspuff hatte ich auch mit. Sie bestätigten mir, dass der Auspuff nur mit EG-Prüfnummer ok. ist und ich keine Zettel dafür brauche. Sie müssen aber das Motorrad sehen, bevor sie mir die Marke geben. Mein Problem ist, dass mein Saisonkennzeichen erst ab März gilt und ich nicht illegal fahren wollte. Aber ich sah keine andere Möglichkeit und bin dann mit der Gixxe nochmal zum TÜV. War nur 1km. Alles klar, kurz die Reifen gecheckt, Auspuff besichtigt, Marke drauf und gut.
Was für ein Scheiß! Ich habe mich so geärgert! Es scheint aber wirklich ein Thema zu sein, wo keiner der zuständigen (TÜV, KBA, Suzuki-Händler, Polizei) sich 100% auskennt. Jeder erzählt was anderes, der Kunde ist der Willkür des einzelnen ausgeliefert.
Das Thema ist nun erstma ausgestanden. Jetzt kann ich die Karre ummelden und dann auf schönes Wetter warten.
Nochmal vielen Dank für Deine Hilfe!
Grip und Gruß
Sebastian