kilometer maßgeschneidert!!!

dagixx

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servus,
weiß zufällig jemand wie man bei der k1 den kilometerstand zurückdrehen bzw einstellen kann??


ich weiß das man so etwas
normalerweise in diesen forum nicht nachfrägt
weil ja hier niemand sowas machen würde....

und ich weiß das sowas sehr böööse ist ...
:oops:

aber ist ja auch bloß neugier.....vielleicht weiß das ja jemand rein zufällig....versteht sich!
;)

gruß d
 

Indian

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Macht man nicht, darum gibts auch keine Anleitung dazu! ODER?!
:angel:
 

dagixx

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rein theoretisch hast ja recht....
aber besser mehr wissen als weniger wissen....oder!?
:BIG:
 

look4free

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alleine das nachfragen ist schon dumm, da wir mittlerweile von einer straftat sprechen. es ist betrug nach §22 (mißbrauch von wegstreckenzählern und geschwindigkeitsbegrenzern) den tachometer (wegstreckenzähler/geschwindigkeitsanzeige) zu verändern und demnach strafbar. das gesetz sieht freiheitsstrafe bis zu einem jahr oder geldstrafe vor.

strafbar macht sich nunmehr, wer tachometer manipuliert. dies gilt sowohl für elektronische als auch mechanische tachometer. darüber hinaus ist auch die vorbereitung einer solchen tachomanipulation durch verbreitung von informationen, dem herstellen, verkauf oder überlassen entsprechender computerprogramme, sogenannter software und der dazugehörigen hardware strafbar.

nicht mal mehr hersteller dürfen bei austausch den km-stand ändern, sondern dies nur noch im serviceheft festhalten (also nicht mal von 0 auf x-tausend oder eben von x-tausend auf 0).

damit sollten deine fragen beantwortet sein! :roll:
 

McViesch

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...geklaut
Butter bei de VIESCHE
@looki Das ist doch hier ein internationales Board, und nicht nur ein Deutsches oder?

@dagixx
Da du ja laut Deiner "Fahne" aus Italien stammst (...und nicht in Deutschland wohnst..wo soetwas wie looki schon sagt verboten ist...kann ich Dir das ja darüber (fast)-alles sagen.

Kilometerstände werden heutzutage in kleinen IC´s abgespeichert...bei der K1-K7 steht auf dem Chip der nur 6 Beinchen hat die Bezeichnung..93c56 oder aber 93cXX
bei Autos auch gern gesehen 24cXX die haben aber mehr Beinchen.

Zum lesen/schreiben brauchst du meist dafür eine Eprom-Klammer und ein Tool bzw. eine Software.
Ich sag da nur: www.tprom.at

Wenn du Dich allerdings mit HEXADEZIMAL sehr gut auskennst...brauchst du nur diese Hardware die ist einmalig genial und günstig !
http://www.sivava.com


Wenn dir das alles zu kompliziert ist in ITALIEN...
fragst du bei

North Italy
CASA DEL CONTACHILOMETRI S.R.L.
VIA CA' STIMABILE N 1
35100 Padova(PD)
Telefon: +39 (0) 49 775464
Fax: +39 (0) 49 7801673

:) wegen der internatioalen Note !
 

mick3287

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GSX-R1000-K?
Hahaha,

das billigste Teil kostet ab 350€. Da lohnt es sich ja den Tacho zu manipulieren. Wenn Du ne K1 mit knapp 6TKM verticken willst, kauft dies doch wohl eher nur ein Neuling der keine Ahnung hat. Und das Geld das du beim Verkauf gut machst, legst du dann für das Epromgerät wieder drauf.
Vom schlechten Gewissen will ich gar nicht erst anfangen.
 

TL_alex

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TL 1000 R
also,

so weit ich weiß, kann man mit seinem Tacho machen was man will,
nur wenn man die Kiste verkauft,... dann ist es was anderes.

trotzdem sollte soetwas hier nicht diskutiert werden.
 
G

Gelöschtes Mitglied 10077

Guest
Es könnte ja auch sein das sein Tacho kaputt gegangen ist, er einen Gebrauchten bei ebay ersteigert hat, und den jetzt auf den echten Kilometerstand einstellen will. ;)
 

sino

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TL_alex schrieb:
also,

so weit ich weiß, kann man mit seinem Tacho machen was man will,
nur wenn man die Kiste verkauft,... dann ist es was anderes.

trotzdem sollte soetwas hier nicht diskutiert werden.

Genau so ist es ;)
Wenn man das Fzg verkauft muss man sagen wie der Kilometerstand ist..

Es ist auch nicht strafbar wie look4free gesagt hat..
Niemanden hat zu interressieren mit wieviel km ich am Tacho rumfahren möchte und fahre....
Nur wenn ich es verkaufe und nicht sage wie der richtige Kilometerstand ist
erst dann ist es STRAFBAR.... ;)
 

look4free

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sino schrieb:
Es ist auch nicht strafbar wie look4free gesagt hat..

klar wenn du das sagst ;) glaub mir - es ist verboten und nicht nur das man es verheimlicht beim verkauf. in deutschland ist auch das anwenden und manipulieren strafbar - auch wenn man es nicht verkauft. es gibt auch noch den hintergrund der steuerhinterziehung (leute geben mehr km an und stellen ihren tacho danach um sich steuervorteil zu erschleichen). auch nicht unmittelbar der verkauf, sondern die rückgabe eines leih- oder leasingwagens macht die sache sehr brenzlich...

aber wenn sino sagt es ist erlaubt, macht das nur :D einer hat immer recht :lol:

p.s.: einer der größten in deutschland ansässigen tachotuner ist nicht umsonst nach holland umgezogen
interessanter link?
 

Bender

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Zum Glück ist die Diskussion technischer Möglichkeiten noch nicht gleich die Verabredung oder die Anleitung zu einer Straftat. Noch nicht. Leider wandelt sich das Rechtsverständnis der der Politik und der Gerichte jedoch immer mehr in diese Richtung (siehe Hacker Tools). Dadurch vergrößert sich durchaus die Gefahr, aus solchen Anfragen einen Strick gedreht zu bekommen, der dann das ganze Forum aufhängen könnte.

Die Grenze ist wohl fließend und entsprechend sollte man mir viel Fingerspitzengefühl vorgehen und sich die Fragen und Antworten sehr genau überlegen. Dabei kommt es nicht immer auf den reinen Informationsgehalt, sondern oftmals auf Formulierungen und Zusammenhänge an.
 

TL_alex

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TL 1000 R
noch mal dazu, du kannst mit deinem Tacho machen was du willst, mit deinem!, wer möchte kann sich da auch rosa blümchen draufmalen, nur dann ist er als Wegstreckenzähler vielleicht nicht mehr zu gebrauchen was die ABE des Fahrzeuges erlöschen lassen würde
Gesetz ist:

§ 22b Straßenverkehrsgesetz

Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeits-begrenzern:

"(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft wer,

1. die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf diese Einrichtung oder den Messvorgang, das Ergebnis der Messung beeinflusst,

2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbe-grenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder

3. eine Straftat nach den Nummern 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt".


Aber:

Wer seinen Tacho manipuliert, macht sich noch nicht der Fälschung technischer Aufzeichnungen schuldig. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil (Az.4StR 654/79) entschieden.
Denn: Die Wegstreckenanzeige (Kilometerstand) in einem Kraftfahrzeug ist keine technische Aufzeichnung im Sinne von §268 Strafgesetzbuch.

PS: Tachokonverter sind also auch ziemlich verboten... egal...

@Bender:
Ich hoffe das geht hier so in Ordnung, und solange hier keiner Beschreibt wo man ansetzen muss sollte es "sauber" sein. Grüße
 

pro2typ

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Ihr könnt Euch aber auch an einigen Themen aufgeilen :D

In Zeiten, in denen Ventile nur 24.000 Km eingestellt werden, die kleinen Inspektionen eher weniger in die Kohle gehen und die 1000er GIXXER ja noch nicht sooo lange auf dem Markt ist, würde ich eh kein Motorrad ohne Scheckheft kaufen?

Und was steht da? Genau, der originale Kilometerstand.
Selbst wenn der Verkäufer behauptet, er habe die Inspektionen gemacht, bei dem Händler ist alles schön im Computer gespeichert.

:p :idea:

Wer ne 2001er mit 8.000 Kilometer ohne Scheckheft anbietet, dem kann man doch eh nicht trauen.

So, und nu dreh ma schön zurück und lass Dich übereraschen.

Grüße.....
 

mic1000

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Wer den tacho dreht der ist auch nicht bei inspektionen gewesen und hat immer das 10euro/5liter 15w40 aus dem baumarkt gefahren :pottytrain5:
 

Lutze66

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TL_alex schrieb:
wer möchte kann sich da auch rosa blümchen draufmalen, nur dann ist er als Wegstreckenzähler vielleicht nicht mehr zu gebrauchen was die ABE des Fahrzeuges erlöschen lassen würde

nö so ein Wegstreckenzähler ist nämlich nicht vorgeschrieben.

Du kannst dein Originalteil sogar abmontieren stattdessen einen Sigma montieren der aber eine Beleuchtung haben muß und der Tüv ist zufrieden.

Auch Tachokonverter sind nicht Tüv/ABE relevant so zumindest die Auskunft von Tüv und Dekra.
Wenn du den natürlich dazu nutzt nur noch 10 oder 50 % der tatsächlich gefahrenen Kilometer anzeigen zu lassen und dies dann beim Verkauf verheimlichst sind wir wieder bei verboten/strafbar.
Wird er benutzt um Drosselungen zu entfernen wie bei der R1 und Kawa dann ebenfalls illegal. Wird er nur benutzt um den Tacho genau anzeigen zu lassen legal.

Um sich einen spürbaren Vorteil zu erschleichen muß man ja schon ordentlich am Tacho drehen , so riesengroß ist der Wertverfall ja auch nicht ob da beim Verkauf 40 oder 50 tkm stehen ist ja nicht das entscheidende Kriterium denke ich.
 

TL_alex

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ließ bitte das gesetz, ist nicht erlaubt jedwede änderung...

und Wegstreckenzähler ist vorgeschrieben was ist denn ein Sigma mit Licht? ein Tacho.
 

Lutze66

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TL_alex schrieb:
und Wegstreckenzähler ist vorgeschrieben was ist denn ein Sigma mit Licht? ein Tacho.

Tacho aber ohne Wegstreckenzähler weil der ist zwar auch vorhanden aber löschbar ,bei Spannungsausfall bei vielen Modellen weg und bei 10.000km(bei Sigma zum Teil 99.999km) auch Schluß wenn ich mich richtig erinnere.Wegstrecke muß laut Tüv nicht sein.
Und in deinem Gesetzestext lese ich nichts von vorgeschriebenen Wegstreckenzähler.
 

schwager

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klasse!
dieses thema wird nicht gesperrt...

mein thema: wie kriege ich eine e-nummer in einem auspuff wurde sofort geschlossen.
PRIMA!!!!!!
ich hoffe nicht daß einer von uns den hobel kauft.
egal.
hier werden öffentlich tips gegeben wie man aus anzeigen( schnelles fahren etc) wieder herauskommt.
macht weiter so.
 

TL_alex

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TL 1000 R
Hallo Schwager,

naja eine Anleitung zum Tachojustieren hat hier noch nicht gestanden, der rest ist ein wenig gequatsche, Hilfreich oder nicht, aber nicht Illegal

und Lutze, ja, Geschwindigkeitsanzeige reicht dem TÜV, aber wenn eine Zählung dann richtig,...

die 57 der StVZO

(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für

1.
mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie
2.
mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt.
(2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muß die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen.
 
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