Laser und Lappen im Arsch

Katja-Fan

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bei Erfurt
§ 26 StVG

Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung

(1) Bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24, die im Straßenverkehr begangen werden, und bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24a ist Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten die Behörde oder Dienststelle der Polizei, die von der Landesregierung durch Rechtsverordnung näher bestimmt wird. Die Landesregierung kann die Ermächtigung auf die zuständige oberste Landesbehörde übertragen.

(2) Bei Ordnungswidrigkeiten nach § 23 ist Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten das Kraftfahrt-Bundesamt.

(3) Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.

also wenn du bis zum 26.06. nix gehört hast (ok ein paar tage etwaigen Postweg mußt du noch überstehen, weil die Frist mit Erstellung des Bußgelgbescheids endet) mußtest du es überstanden haben. Einen Anhörungsbogen wirst du nicht bekommen da sie dich ja beim Lasern rausgezogen haben und die Anhörung dann gleich gemacht wird.
 

Bön

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bist doch nur wieder zu Faul zum suchen.... :p

Da gegen Dich wohl noch kein Bußgeldbescheid erlassen wurde beträgt die Verjährungsfrist 3 Monate ab Zeitpunkt der letzten verjährungsunterbrechenden Maßnahme, also ab der Vernehmung durch die Polizei (vgl. § 33 OwiG).

Das bedeutet: Die Behörde hat nun (seit Zeitpunkt der Vernehmung) 3 Monate und 2 Wochen Zeit um Dir einen Bußgeldbescheid zuzusenden.

Wieso noch zzgl. 2 Wochen?

Sofern ein Bußgeldbescheid innerhalb von 2 Wochen nach dem behördeninternen "Erlass" zugesendet wird, ist das Erlassdatum (quasi rückwirkend) fristunterbrechend, ansonsten wirkt das Zustelldatum als fristunterbrechend (vgl. § 33 Abs. 1 Nr. 9 OwiG). Im Klartext: Innerhalb von drei Monaten muss der Bußgeldbescheid (gegen Dich) erlassen und dabei innerhalb von zwei Wochen zugestellt werden. Nach dem Erlass beträgt die Verjährungsfrist neue 6 Monate (ab Erlassdatum).

Mehr dazu unter http://www.verkehrsportal.de bzw. der Text ist direkt aus http://www.verkehrsportal.de/cgi-bin/vp_foren.cgi?msg-26140!2003...
 

Bön

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Katja-Fan schrieb:
also wenn du bis zum 26.06. nix gehört hast (ok ein paar tage etwaigen Postweg mußt du noch überstehen, weil die Frist mit Erstellung des Bußgelgbescheids endet) mußtest du es überstanden haben. Einen Anhörungsbogen wirst du nicht bekommen da sie dich ja beim Lasern rausgezogen haben und die Anhörung dann gleich gemacht wird.

soooo nicht gaaaaaanz richtig, siehe mein letztes Posting.

Hatten den Fall wie beschrieben auch schon öfters in der Firma (Spedition), dass der Bescheid nach dem Datum eingegangen ist aber innerhalb der 3 Monate veranlaßt wurde...
 
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naja.. dann haben die kollegen ja immer noch nen monat zeit. also brauch ich mir doch erstmal noch keine hoffnungen zu machen.

und ich bin nicht zu faul zum suchen. ich hab ja gesucht. und ich hab sogar dazu ne frage gestellt :p

und ich hab sogar ne antwort bekommen. was heisst eine.. zwei. und dann sogar noch eine von der quelle. also sag nicht ich sei faul. ich hab den ganzen tag schwer geschuftet ;) :D
 

AVIDPJ

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Moore schrieb:
Wer rasen kann und sich dabei erwischen lässt, der muss auch Lehrgeld zahlen können und zu seinem Fehlverhalten stehen.

Du machst Dich immer beliebter :cry: - an der Stelle hätten sie jeden gefilmt!
und niemand ich betone niemand von uns fährt 100% Stvo konform!
:!:
 

BePPo

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Zitat von AVIDPJSAHGDPIUG:

"und niemand ich betone niemand von uns fährt 100% Stvo konform......."


wie wahr...wie wahr....hechel....lechz sabber gier geifer trief....will fahren....aber bei dem wetter.... 8)

(mal wieder ein toller beitrag meinereinerseits) :roll:
 
A

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Guest
@moore
du hast im grunde ja auch recht mit dem was du schreibst. wenn du alle beiträge gelesen hättest, dann wüsstest du auch, dass ich das so ähnlich schon geschrieben habe. aber wenn ich irgendwie drum herum kommen kann, dann werde ich das auch in anspruch nehmen. ja, ist total verwerflich von mir. ich weiss. aber ich bin nunmal genau so ein sch*** typ. ;) :D

@peter
nicht aufregen. ist die sache garnicht wert. warten wir mal ab, was bei der ganzen geschichte rauskommt. und den vorwurf, dass ich ein raser bin, den muss ich mir nunmal gefallen lassen.. und alle die mit mir fahren auch ;) :p :D
 

Moore

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Eine kurze Erklärung von mir:
Ich habe NIEMANDEN PERSÖNLICH angesprochen, angegriffen oder sonst etwas, und schon gar nicht Bad Head vorgeworfen, daß er ein Raser ist.
Was ich immer falsch mache ist, daß ich meine Meinung sage, was Bad Head sehr gut verstehen kann, daher auch seine "freundliche" Antwort.
Nicht immer mit oder gegen den Wind, sondern seine Meinung vertreten und auch sagen können.
Da ist es ganz normal, daß man nicht immer auf Zustimmung trifft.
Ich hoffe, wir lernen uns mal persönlich kennen.
Moore
 

Moore

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Ok, Bad Head.
Wir sagen immer was wir meinen und plappern nicht mit der Masse (einer sagt "ja" , alle sagen "ja"). :shock:
Auch wenn Du es mir jetzt schwer glauben wirst, ... ich hoffe für Dich, daß Du gut aus der Sache mit dem Laser rauskommst.
Wir sind alle Motorradfahrer.
Ach ja, ich bin SEHR SCHNELL ! :wink: :D :D
 

Grisu1

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@look4free
Du hast ziehmlich am Anfang geschrieben das man 6 Monate Zeit hat um das Fahrverbot anzutretten. Das ist aber nicht richtig!
Zitat Landratsamt:
"Viermonats Frist wird eingeräumt da in den letzten zwei jahren kein Fahrverbot gegen sie verhängt wurde"
Ganz aktuell habe nähmlich heute meinen Strafzettel bekommen, oder muß man sich öfters Lasern lassen um die 6 Monate zu bekommen :D ?
Egal morgen gehts erstmal zu Anwalt!
Allen anderen noch viel Spaß und dennen wo es so geht wie mir drücke ich die Daumen :)
 
A

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so.. hab heute mein ticket erhalten..

11x,xx €
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1 monat schuhe

anwalt freut sich..

ich berichte demnächst weiter
 

Matte

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Mein Beileid aber ich schrieb ja schon, daß ich mal 3 Monate auf Schusters Rappen unterwegs war. So wild ist das nicht und in der S-Bahn kam sich schon so mancher näher ;)
Matte, der Dir (gerne) einen Mochito ausgibt, wenn Du das noch los wirst
 
A

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Guest
s-bahn?!?! :shock: :roll:

hier gibts nen bus, der fährt drei mal am tag.. soviel zum thema.. wenn du am arsch der welt wohnst, dann bist du auf dein auto angewiesen.. hab keine gleise vor der haustür.. :/

was den mochito angeht.. gibst du mir den auch aus, wenn ich es nicht mehr los bekomme???

:D

btw. der anwalt meinte, ich solle mal nicht so schwarz sehen. er kam heute von einer tagung von verkehrsanwälten zurück.. er meinte es gäbe noch fast unendlich viele möglichkeiten und bestimmungen, von denen die behörden selbst nichts wüssten..

ich bin ja mal gespannt.. in jedem fall werde ich frühestens im dezember meinen lappen abgeben.. vorher nicht.
 

AVIDPJ

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bad head schrieb:
s-bahn?!?! :shock: :roll:

hier gibts nen bus, der fährt drei mal am tag.. soviel zum thema.. wenn du am arsch der welt wohnst, dann bist du auf dein auto angewiesen.. hab keine gleise vor der haustür.. :/

:D

btw. der anwalt meinte, ich solle mal nicht so schwarz sehen. er kam heute von einer tagung von verkehrsanwälten zurück.. er meinte es gäbe noch fast unendlich viele möglichkeiten und bestimmungen, von denen die behörden selbst nichts wüssten..

Hoffentlich taugt Dein Anwalt auch was und hat auch Erfahrung net nur ne frische Schulung - es liegt jetzt einzig an Ihm
- und "saufen" ist erst recht schädlich für den Lappen ! :wink:
 

felibeli

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Ist es nicht verlockend einfach im Herbst den Führerschein abzugeben, und dann die nötigsten Dinge doch mitm Motorrad zu erledigen? Ich meine wie groß ist die chance angehalten zu werden? Mit Original-Anlage und sanfter fahrweise + nicht dahin fahren wo sie viel kontrollieren gleich Null. Ich sag nur es ist verlockend... Aber die Gefahr groß, denn wenn sie dich packen dann ist dein Lappen mal wirklich im Arsch! :?
 

Grisu1

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@bad head
Du hast geschrieben das du dein Lappen "wenn" dann im Dezember abgeben willst! Hast du länger Zeit wie ich? Ist das von LKR zu LKR anders? Ich ahbe nähmlich nur vier Monate Zeit. Und ich bin ab Mittwoch Fußgänger, mitten in der Hochsaison :devilish: . Denn wenn ich im Winter meinen Führerschein abgebe würden sie mich im Geschäft vollster Lünchen. Deswegen jetzt gleich, da haben sie mehr verständniss!
Und übrigens ich haeb ein paar schöne Teile gesehen die man ans Motorrad dranbauen kann, habe ja dann Zeit und kann es schön ruhig erledigen! :D
Drücke dir trotzdem die Daumen, worauf du ihn behalten darfst! 8)
Gruß
der baldige Fußgänger
P.S.: Niemals was mit JA ankreuzen und Unterschreiben bei der Polizei :?
 
A

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Guest
nein, ich habe auch nur vier monate. aber der bußgeldbescheid erlangt erst mit unanfechtbarkeit wirksamkeit. da ich wiederspruch durch meinen anwallt erhoben habe, gilt der ebscheid für mich im moment nicht. sollte sich im prozess abzeichnen, dass ich ihn verliere, dann kann ich den wiederspruch/die klage jederzeit zurück ziehen. und erst zu diesem zeitpunkt fangen die 4 monate an zu laufen.. thats all.
 
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