Mit tacho gemessen

heavyduck

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Bin die Woche von EINEM Streckenposten im Streifenwagen auf einer 2 Spurigen straße(ca1000m lang) mit Tacho gemessen worden.Soll laut seiner aussage 130 gefahren sein wo 70 erlaubt sind.War wohl ein wenig schneller als 70,aber da ich nicht auf dem Tacho geschaut hab,weiß ich nicht,wie schnell.Kennt sich da irgendwer aus,bezüglich eines Polizisten und nur tacho messung vom hinter herfahren,ob das das selbe ist wie Video oder Blitzen?Beim Video müßen die ja eine bestimmte entfernung"drehn" beim Blitz haben die das Foto.
 

Goliath

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Ist nicht dasselbe.

Es werden diverse Toleranzwerte abgezogen.

Eigentlich kann in einem normalen Streifenwagen keiner einem anderen hinterherfahren (wenn ich mich nicht irre - Ich mach mich aber noch mal schlau)

Da gab es mal den "Witz", dass wenn du 100 in einer geschlossenen Ortschaft fährst, und die Polizei nur hinterherfahren und messen kann, am Ende gerichtsverwertbar 45 übrigbleiben, oder sowas.. auf jedenfall wird lächerlich viel zu Gunsten des Delinquenten abgezogen.

Mein Tipp:

Abwarten, Tee trinken... ruhiger fahren.
 

GX-10

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Ein Polizist darf die Geschwindigkeit nur schätzen in Fußgängerzonen...

soweit ich das weiß
 

Lutze66

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Hinterherfahren ist nicht schätzen, wie Goliath sagt werden die Toleranzen die da abgezogen werden extrem groß, die Tachos der Polizei sind teilweise geeicht, davon hängt es auch ab und es kann sogar sein das es 2 Polizisten sein müssen.
 

goebelmeier

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Bei uns Schleswig-Holstein ist es erlassmäßig geregelt, dass bei UNGEEICHTEN Tachos 20 Prozent von der tatsächlich gefahrenen / abgelesenen Geschwindigkeit abzuziehen sind. D.h., es würden Dir 104 km/h vorgeworfen (120,00 Euro + Verwaltungsgebühr und 3 Punkte - glaube ich....). Dann ist noch wichtig, wie lang die Messstrecke war und ob der Streifenwagen gleichmäßig hinter Dir hergefahren ist oder sich u.U. der Abstand zwischen Dir und dem Streifenwagen noch vergrößert hat (in dem Fall wärst Du ja noch schneller gefahren, als man abgelesen hat).... Auch ist wichtig, in welchem Abstand er hinter Dir herfuhr (so kann man z.B. in der Nacht, bei 150 m Abstand nicht mit Sicherheit sagen, ob der Abstand zwischen den Fahrzeugen immer gleich war oder eben nicht). Ein bisschen was ist schon zu beachten. Aber vor Gericht hatte diese Art der Messung bisher immer Bestand.
 

heavyduck

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Danke erstmal für eure antworten.Dann warte ich mal,bis ich von denen Bescheid bekomme und wie die Strafe sein soll.
@oebelmeier:Die straße selber ist ca 1,2km,hatte aber nach etwas über der hälfte rollen lassen,da am ende ein Kreisverkehr ist.Und der muße schneller fahren,da er ja den Abstand verringern wollte.
Naja,danke aufjedenfall.Mal abwarten was kommt
 

heavyduck

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Hab heute bescheid bekommen.Angeblich 104km/h bei erlaubten 70.200€ plus Gebühren,3 Punkte und 1 Monat fahrverbot :x :(
Beweismittel:Messung durch Nachfahren
Zeuge:Einer
Hab mal termin beim Anwalt gemacht,mal sehn was sich machen läßt
 

goebelmeier

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Anwalt ist sicher ne gute Sache - zumindest um das Fahrverbot zu umgehen. Frag aber mal nach, welches Fachgebiet er hat. Wenn Du einen abgreifst, der sich auf Scheidungsrecht und nicht auf Verkehrsrecht spezialisiert hat, kann das auch schnell in die Hose gehen. Anwälte sind eben "FACHleute", die eben NICHT ALLE Kniffe und Tricks einer andere Sparte (so z.B. Urteile anderer Gericht / Dienstvorschriften der jeweiligen Länderpolizeien pp.) auf der Pfanne haben.
Der Anwalt wird sicher die Akte bei der Ordungsgehörde anfordern. Vielleicht findet man im Messprotokoll ja was, um die Buße abzumildern oder ganz zu umgehen.
In jedem Fall viel Erfolg und schreib mal das Ergebnis....
 

Hulk

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Bist Du nicht der Meinung das der Beamte nach Alkohol roch-wolltest nur nix sagen um ihn nicht noch weiter zu reizen-gefahren bist Du Strich 70-allerdings im 1.Gang um mit der höheren Drehzahl die Batterie zu laden-klingt schnell-isses nicht
 

heavyduck

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Der Anwalt hat Verkehrsrecht als fachgebiet.Bin natürlich nicht zu schnell gefahren,der hat den tacho falsch abgelesen oder hat mich gesehn und gas gegeben um ran zukommen.Mal sehn was der Anwalt dazu sagt
 

wendigo

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hulk schrieb:
Bist Du nicht der Meinung das der Beamte nach Alkohol roch-wolltest nur nix sagen um ihn nicht noch weiter zu reizen-gefahren bist Du Strich 70-allerdings im 1.Gang um mit der höheren Drehzahl die Batterie zu laden-klingt schnell-isses nicht

:fist: :shock: :thumbup: :thumbup: :thumbup:

dachte bisher das die so eine messung immer zu zweit machen müssen... bin gespannt auf den ausgang der sache
 

goebelmeier

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wendigo schrieb:
hulk schrieb:
Bist Du nicht der Meinung das der Beamte nach Alkohol roch-wolltest nur nix sagen um ihn nicht noch weiter zu reizen-gefahren bist Du Strich 70-allerdings im 1.Gang um mit der höheren Drehzahl die Batterie zu laden-klingt schnell-isses nicht

:fist: :shock: :thumbup: :thumbup: :thumbup:

dachte bisher das die so eine messung immer zu zweit machen müssen... bin gespannt auf den ausgang der sache
Ein Schutzmann reicht. Die Aussage hat dadurch nicht mehr oder weniger Wert bei Gericht. So wurde durch die Beamten sogar noch deutlich professioneller gearbeitet, da der Beifahrer nicht irgendetwas bestätigt, was er nicht gesehen hat (der Richter wird es genauso sehen).

heavyduck schrieb:
Der Anwalt hat Verkehrsrecht als fachgebiet.Bin natürlich nicht zu schnell gefahren,der hat den tacho falsch abgelesen oder hat mich gesehn und gas gegeben um ran zukommen.Mal sehn was der Anwalt dazu sagt

Dieses offensichtliche "Flunkern" kann ganz schnell nach hinten losgehen. Ist halt sehr dünnes Eis. Ich würde in aller Regel das Fehlverhalten selbst nicht abstreiten. Der Schutzmann hat einen Verstoß gesehen, Maßnahmen getroffen (Messung) und eine entsprechende Owi-Anzeige gefertigt. Wenn der das tagtäglich macht wird kein Richter (und DEN musst zu letztendlich überzeugen) glauben, dass sich ein Schutzmann mit 60 km/h Mehrgeschwindigkeit einem anderen Fahrzeug annähert und dann behauptet, das andere Fahrzeug sei zu schnell gefahren. Der Schutzmann hätte ja nichts davon.
Wenn an der Tatsache des "zu schnell Fahrens" nicht zu rütteln ist, würde ich immer versuchen, nicht den Verstoß, sondern die Messung selbst in Frage zu stellen (Messabstand zu gering / Messfahrzeug hat sich angenähert / Dunkelheit / was weiss ich....). Selbst wenn Du nachweislich zu schnell warst, aber die Messung fehlerhaft war (auch wenn es nur 3 km/h sind), ist das Beweismittel (die Messung) hinfällig und das Verfahren geht den Bach runter. Aber dafür muss der Anwalt das Messprotokoll anfordern.
Und wenn auch dieses Messprotokoll fehlerfrei ist, würde ich letztendlich versuchen, um das Fahrverbot herumzukommen. Kostet in der Regel das doppelte Bußgeld (klappt aber auch nur, wenn Du nicht schon 12 Punkte in Flensburg hast).
 

heavyduck

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Danke für die Antworten.Ich hab mal gelesen,das die mindestens eine Meßstrecke von 500m haben müßen.Weiß aber nicht ob es wirklich stimmt.Wenn ja,werde ich mich nämlich darauf berufen,den die hat der bestimmt nicht gehab.Als er mich angehalten hat,sagte er außerdem,das ich fast 130 gefahren wäre,in der Anzeige steht 134.Und das sind die 4km/h,die mir den Lappen kosten :(
 

Redfinn

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Ich würde sagen mit einem gescheiten Anwalt stehen die Chancen gut das da nicht viel über bleibt, notfalls im zweiten Anlauf mit Gutachtern, wenn man nicht direkt nach der ersten Verhandlung klein beigibt sehen solche Messungen immer recht schlecht aus.
 

Ford

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.... also beim "Lasern" ist der Messweg 2 mal mind. 400m - ich kann mir nicht vorstellen, dass das nach Tacho wesentlich weniger sein wird. Zusätzlich dazu habe ich mal einen Bekannten (aus eigenen privaten Gründen) bei der Rennleitung gefragt, der selbst sagt, dass sowas :twisted: -lich ist .... weil vor Gericht sooooo viel abgezogen werden muss - das im Grunde nichts übrig bleibt..... Würde das zunächst also ziemlich locker sehen.
 

goebelmeier

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Ich würde mich da in nichts verrennen. Anwalt ist gut... Aber wenn der einen nicht raushauen kann (und als Fachanwalt sollte er dies können) - und mit raushauen meine ich nicht FREISPRUCH sondern KEIN FAHRVERBOT - , warum sollte dann ein Richter in 2er Instanz anders entscheiden?!? Und was soll der Gutachter??? Wenn die Messung korrekt war (und das wird auch schon der Anwalt erkennen - Messprotokoll / Dienstvorschriften beachtet pp.), wird der Gutachter auch nichts anderes feststellen. Und dann ist "ganz doof". 1 Monat Fahrverbot plus 200,00 Euro Geldbuße plus 800,00 Euro Gutachter (und so teuer wird der Spaß ungefähr) und noch die Gerichtskosten / Anwaltskosten oben drauf.
Dieses ganze "alle Messungen ist scheiße"-Gesülze von RTL, Pro7 und Co. sind fürn Arsch. Entweder es wurden offensichtliche Fehler begangen (Messstrecke zu gering / zu großer Abstand bei Dunkelheit / auf das gemessene Fahrzeug aufgeschlossen) welche auch der Anwalt erkennen sollte oder aber das Ding hat vor Gericht bestand. So einfach ist das und die Erfahrung gibt mir Recht.
Ich persönlich würde mich auf keine Experimente mit einem Gutachter einlassen. Man darf folgendes nicht vergessen. Man ist bei erlaubten 70 km/h ca. 130 km/h gefahren. Mach ich auch... Gar kein Problem. Aber man wurde erwischt - sehr ärgerlich - und es wurden 26 (SECHSUNDZWANZIG) km/h Toleranz abgezogen und NUR NOCH 104 km/h vorgeworfen. Die Buße ist zwar ein Tritt in die Eier. OK! Aber überlege einfach mal, was Du abgegriffen hättest, man Dich mit einem Videowagen eingemessen hätte. Dann wären von den 130 m/h eben mal 123 km/h über geblieben (53 km/h zu schnell - irgendwas um 300 Euro / 2 Monate Fahrverbot / 4 Punkte).
Mein Hauptziel wäre es, das Fahrverbot wegzubekommen. Denn nur dies würde mir richtig wehtun.

heavyduck schrieb:
Danke für die Antworten.Ich hab mal gelesen,das die mindestens eine Meßstrecke von 500m haben müßen.Weiß aber nicht ob es wirklich stimmt.Wenn ja,werde ich mich nämlich darauf berufen,den die hat der bestimmt nicht gehab.Als er mich angehalten hat,sagte er außerdem,das ich fast 130 gefahren wäre,in der Anzeige steht 134.Und das sind die 4km/h,die mir den Lappen kosten :(
Da würde ich ansetzen....

Ford schrieb:
.... also beim "Lasern" ist der Messweg 2 mal mind. 400m - ich kann mir nicht vorstellen, dass das nach Tacho wesentlich weniger sein wird. Zusätzlich dazu habe ich mal einen Bekannten (aus eigenen privaten Gründen) bei der Rennleitung gefragt, der selbst sagt, dass sowas :twisted: -lich ist .... weil vor Gericht sooooo viel abgezogen werden muss - das im Grunde nichts übrig bleibt..... Würde das zunächst also ziemlich locker sehen.
Wo hast Du das denn mit den 2 Mal auf MINDESTENS 400 m her?!? Das ist doch Quatsch. Auf eine Strecke von 400 m kann man nicht lasern. Die HÖCHSTZULÄSSIGE Entfernung liegt bei 350 m (+/- je nach Gerät). Und gemessen wird in aller Regel auf ca. 150 m damit man sicher trifft auch noch ein wenig Zeit hat, das Fahrzeug anzuhalten. Und warum 2 Mal?!? Damit man das Doppelte abgreifen kann?!?
Und der Bekannte hat Recht. Messung durch Nachfahren ist relativ unattraktiv. Aber bei 60 km/h zu schnell lohnt sich auch dies (siehe oben). Trotz Toleranzabzug bleibt eine Menge über....
 

Newby

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goebelmeier schrieb:
Wo hast Du das denn mit den 2 Mal auf MINDESTENS 400 m her?!? Das ist doch Quatsch. Auf eine Strecke von 400 m kann man nicht lasern. Die HÖCHSTZULÄSSIGE Entfernung liegt bei 350 m (+/- je nach Gerät). Und gemessen wird in aller Regel auf ca. 150 m damit man sicher trifft auch noch ein wenig Zeit hat, das Fahrzeug anzuhalten. Und warum 2 Mal?!? Damit man das Doppelte abgreifen kann?!?
Und der Bekannte hat Recht. Messung durch Nachfahren ist relativ unattraktiv. Aber bei 60 km/h zu schnell lohnt sich auch dies (siehe oben). Trotz Toleranzabzug bleibt eine Menge über....

Ups ,wo hast Du das denn her? Das olle Lasergerät Riegel FG21-P soll bis zu einer entfernung von 1000 Meter messen , ich selbst bin von dem teil bei einer entfernung von 425 Meter auf dem Motorrad gemessen worden .
Da das ganze nächste Woche zu Gericht geht würd mich interessieren ob Du da eine verlässliche Quelle hast wo das mit der Messentfernung niedergeschrieben steht.

Gruss Andreas
 

heavyduck

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Ich hab heute mein Einspruch weg geschickt.Hab nicht behauptet das ich nicht zu schnell gefahren bin,sondern nicht so schnell.Mal sehn was rauskommt
 

Newby

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Ich drück mal die Daumen das sie dir das Fahrverbot streichen.

Gruss Andreas
 
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