so ganz kurz nur zum geregeltem kat: klappen und abgasrückführungssysteme dürfen nicht mehr entfernt / rückgerüstet werden. ein g-kat fahrzeug in ein u-kat fahrzeug rückzurüsten, ist unmöglich bzw. bedarf einer vollabnahme mit neuen papieren (und das ging auch nur nur bis ende 2008 > jetzt ist wieder alles anders). euro norm verschlechterung ist nicht vorgesehen. wenn durch z.b. chiptuning/leistungssteigerung das abgasverhalten geändert wird, ist dies nicht mehr eintragungsfähig (ging früher).
katalysatoren können ersetzt werden, benötigen aber eine zulassung oder müssen durch ein abgasgutachten (nicht abgasuntersuchung ~ unterschied sind ein paarhundert euro) abgenommen werden.
gibt es keine herstellerfreigabe bzw. ein e-prüfnr./kba, ist er nicht zulässig.
übersetzungsänderungen dürfen gar nicht mehr eingetragen werden (nicht mal wegen dem tacho, der angeglichen werden könnte, sondern wegen den emissionen).
alles in allem macht es keinen spaß, ein fahrzeug mit geregeltem kat zu fahren.
laut guido (tüv nord) können sogar luftfilter die be negativ beeinflussen. d.h. bei einer kontrolle könnte es auch deswegen mittlerweile ärger geben > gar nicht mal weil das teil nicht original ist oder gar fehlt, sonder weil die abgaswerte ungünstig verfälscht werden können.
vorgehen der prüfer: komplettanlagen sind unzulässig (weil klappen fehlen). eingetragene/abe pötte werden kontrolliert, bei den krümmern wird zumindest bei denen ein auge zu gedrückt, wenn au damit bestanden wird.
kurz: wenn sie was finden wollen, finden sie was
daraufhin habe ich bei den herstellern gesurft: es gibt keine krümmeranlage mit zulassung. wenn werden diese durch einzelabnahme eingetragen oder es ist vermerkt, dass es sich um reine rennsportteile handelt, die nicht für den strasseneinsatz zugelassen sind (ab und an der hinweis auf einzelabnahme, was nun fast unmöglich wird). dass es diese mit lamdaanschluss und einschubkat gibt, ist schön - hilft aber sehr wenig, da ohne papiere