original esd leerräumen

Tiburon

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gsr_600
SKL schrieb:
Bei neueren Modellen sollte das ja jeweils aus dem Fahrzeugschein ersichtlich sein obs zulässig ist oder nicht, da steht unter Ziffer 6 das Datum der EG-Betriebserlaubnis drin. Wenn vor dem oben genannten Stichtag ja, wenn später dann sieht es schlecht aus.
Bei meiner K7 gibt es weder bei Ziffer 6 noch unter K einen Eintrag im Schein. Liegt wohl daran dass es ein Grauimport ist.
Bringt mir das irgendwelche Vor- oder Nachteile?
Ein Nachteil der Grauen: sie ist bei Suzuki Deutschland nicht registriert, mein Händler konnte deshalb nicht feststellen ob meine von der Rückrufaktion betroffen ist.
 

SKL

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Tiburon schrieb:
Bei meiner K7 gibt es weder bei Ziffer 6 noch unter K einen Eintrag im Schein. Liegt wohl daran dass es ein Grauimport ist.
Bringt mir das irgendwelche Vor- oder Nachteile?
Schau mal in deine EU-Übereinstimmungsbescheinigung, die du auch vorgelegt hast, als du die deutsche Anmeldung bekommen hast. Da muss es stehen.
 

sivano2303

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Sorry Buuuh, hab die vorletzte Motorrad doch nicht, oder kann sie zumindest nicht finden.. :fuck: vielleicht hat sie doch wer anders
 

SKL

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Mittlerweile hat es ihm jemand geschickt. :rolleyes:
 

jamax

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gsr_600
Gibt es hier schon wieder Neuigkeiten? Ist mal einer mit seiner K6/7 ohne KAT zum TÜV?
Und was stand in der Motorradzeitung?

Vielleicht gibts dazu interessante Ergänzungen.
 

Semmelbrot

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Ich habe an meiner K7 btw 91 db(A) stehen. Aber ob ich den KAT hier in der Schweiz rauswerfen darf, weiss ich immer noch nicht.
 

Magic

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jamax schrieb:
Gibt es hier schon wieder Neuigkeiten? Ist mal einer mit seiner K6/7 ohne KAT zum TÜV?
Vielleicht gibts dazu interessante Ergänzungen.

Ja, mittlerweile 2x (& demnächst ein 3x).. Hat keinen Schwanz interessiert, das
der Kat raus ist, auch nicht bei Kontrollen durch die Rennleitung..
Zumindest hier in Good ol`Germany..

Hab auch keinen Unterfahrschutz an der GSR, man sieht das dicke
Rohr (Katersatz) durchgehend..
Abgaswerte sind 1a Superb..

Schaut halt in Euren Fahrzeug-schein oder Brief (Zulassungsbescheinigung)..,
unter Punkt Nr. 6 (Datum zu K) steht das Datum der jeweiligen Homologation..
Wenn hier ein Datum vor dem 18.05.2006 steht, könnt`s die Spaßbremse(den Kat)
getrost in die Tonne treten..

Da, wie schon richtig beobachtet hier im Schein nix steht,
braucht auch nix "Ausgetragen" werden..
Also raus damit & über das bessere Drehmoment
& die wenigeren Lastwechsel freun..

§-Text:
"Ein Motorrad, das einen Kat besitzt, die Euro 2 - Norm erfüllt und vor dem 18.05.2006 eine
EG-Betriebserlaubnis erhalten hat, darf mit einem Nachrüstschalldämpfer ohne Kat ausgestattet
werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der neue Schalldämpfer dieselben Abgaswerte einhält
wie das Original. In der Praxis aber gibt es bei der AU nur einen Vermerk im Prüfbericht - es darf
jedoch auf keinen Fall die Obergrenze von 4,5 Volumenprozent CO überschritten werden
(angegebene Obergrenze für die meisten Motorräder, gesetzlich sind es sogar 5,5 Volumenprozent).
Das ist aber für alle modernen Motorräder auch ohne Kat im Auspuff zu schaffen."

Bei mir waren`s CO = 0,xx irgendwas..

Gruß Doc M. .. :wink:
 
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