Als ich den Anfang des Berichtes gelesen habe, konnte ich mir die Begründung des Richters schon denken. Und ich finde, er hat Recht. Wie es hier auch schon vorgeschlagen wurde, sollte daher jeder, der sonst auch alle Leute duzt, also vor Gericht auch damit durchkommen. Nur hätte es "der Mann von der Straße" etwas schwieriger, glaubhaft zu machen, dass es sein normales Verhalten ist. Genau daher wird Herr Jedermann am Ende eben doch nicht damit durch kommen.
Eine sinnvolle Frage in diesem Zusammenhang wäre: Ist es wirklich eine Beleidigung, jemanden zu duzen? Wenn es gegenüber Beamten beleidigend ist, müsste es auch gegenüber Privatpersonen beleidigend sein. Eine Privatperson käme mit einer Beleidigungsklage wegen Duzens sicher kaum durch.
Warum gibt es dann bei Beamten immer wieder Ärger? Hier scheint es um mangelnden Respekt gegenüber Ordnungsorganen zu gehen, deren Durchsetzungsvermögen nicht durch die persönliche Anrede untergraben werden soll. Der Polizist ist schließlich Respektsperson. Vor diesem Hintergrund ist es durchaus verständlich, dass es nicht in Ordnung ist einen Polizisten in Ausübung seiner Amtsgewalt zu duzen. In dem Wort Ordnung liegt hier viel Wortwitz und ebensoviel Weißheit. Weise wäre es nämlich, im Duzen eines Polizisten keine Beleidigung, sondern eine ORDNUNGSWIDRIGKEIT zu sehen (jetzt ist die Erklärung für den Wortwitz raus
). Hierdurch würden die Rechte und Ansprüche der Beamten gewahrt, ohne sie zu Mimosen zu stempeln und die Gerichte hätten weniger mit Beleidigungsklagen zu tun.
Gruß