Probleme beim Verkauf eines Motorrades

Jack28841

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Hallo,
ich habe mir Anfang Dezember bei Zweirad Stadler in Regensburg ein neues Motorrad gekauft und gleichzeitig mein altes in Zahlung gegeben... so weit, so gut! Letzten Freitag (!, also ein knappes halbes Jahr später) bekam ich einen Anruf von Stadler, in dem mir ein Angestellter mitteilt, daß er für mein damals in Zahlung gegebenes Motorrad, das von Stadler bereits wieder weiterverkauft worden ist, finanziell für einen neuen Satz Reifen aufkommen müßte, da der aufgezogene Reifensatz wohl keine Freigabe hätte und sich der Kunde deshalb bei Stadler beschwert und einen neuen Satz Reifen gefordert hätte!

Nun denk ich aber, daß das wohl ein klarer Fall und Pech für den Stadler gewesen ist; normalerweise sollte das den Stadler-Herren ja schon bei der Übergabe des Fahrzeugs aufgefallen sein! Ich finds eigentlich sogar ziemlich frech, daß man sich bei Stadler auch noch erdreistet, ein eigenes Versäumnis nachträglich noch auf den Kunden abzuwälzen ! Wie seht ihr das ganze?
 

Toedi

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Nicht dum rum reden, Anwalt einschalten....

Rechtsschutz?
 

Bender

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Wenn Du diese Frage mehreren Anwälten stellst, werden sie Dir verschiedene Antworten geben. Je nachdem ob sie für Dich oder für den Händler streiten sollen. ;)

Der Händler sollte jedoch als Profi zu einer größeren Sorgfalt verpflichtet sein. Daher hätte er aus meiner Sicht "selbst Schuld", solange Du ihm den "Mangel" nicht böswillig untergeschoben hast (aber davon gehen wir mal nicht aus). Im Falle von Reifenkennungen ist die Prüfung nicht allzu schwer. Das sollte ein Händler auch mitbekommen, wenn man ihn nicht direkt darauf hinweist.
 

pizbuin

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...ich würd mir das Kleingedruckte in dem Vertrag anschauen...und erstmal abwarten. Der Fachhändler will ja was von Dir, nicht Du von ihm...
 

BT012SS†

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Man könnte auch drüber nachdenken ob nicht zwischenzeitlich neue Reifen montiert worden sind und der neue Besitzer seinen eventuell falschen Internetkauf nun bereut!
Aber so gemein wird wohl keiner sein.
Ansonsten denk ich das der Händler rechtlich keine Handhabe hat.
 

schwager

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du bist ein vertrag händler-privat eingegangen.
meiner meinung nach, kann der händler bezgl den reifen dir nix mehr anlasten, da u a dein altes moped den besitzer gewechselt hat und somit die beweispflicht nicht bei dir liegt.
es ist ausserdem eine frechheit von deinem händler, von dir eine zahlung bzw anteilige zahlung zu verlangen.
es ist ein zeichen von inkompetenz von dem händler.
er verkauft ein kfz mit unzulässigen reifen...

wie lange hat der jetzige besitzer denn das moped schon und wieviel km ist er damit schon gefahren?
 
A

Anonymous

Guest
Zweirad Stadler soll froh sein, dass der Käufer des Bikes keine Anzeige wegen den falschen Reifen erstattet hat ! So schaut´s aus !
 
G

Gelöschtes Mitglied 10077

Guest
Wieder mal ein prima Beispiel dafür das die meisten Händler vom Umgang mit Kunden soviel Ahnung haben wie Schweine vom Fliegen!

Der Typ hat doch total nen Ei am Wandern! :roll:
 

Totto1

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Kommt jetzt drauf an wer den Reifen draufgezogen hat. War ich es und wußte das der keine Freigabe hat dann würde ich schauen das ich ihm der Laufleistung entsprechend was zahle.

War´s der Händler - dann ist der echt dreist! Arschlecken!
 

tomcat1

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Da der Händler Fachmann und Du Laie, Kunde oder auch Nichtfachmann bist, hat der Händler beim Einkauf auf solche Dinge zu achten. Er kann auch z.B. nicht reklamieren, dass der Motor nach kurzer Zeit defekt geht, denn er ist Fachmann und kann von Dir als Laien keine "Fachkunde" erwarten.

Fazit für den Händler: Pech gehabt!
 

Jack28841

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Danke für die schnellen Antworten, ich habe mir jetzt zur Sicherheit einmal die Freigabe von dem Reifen besorgt. Der Reifen ist zwar seit 2006 nicht mehr freigegeben, aber ich habe ihn 2005 aufgezogen und da war er noch freigegeben, soweit ich weis. 8)

Ich denke mal das er mich nur erpressen möchte weil er einen Fehler gemacht hat. Das nennt man mal ein Kundenbetreuung, bei Selbstverschulden einfach den Kunden eine reinwürgen! :devilish:
Der sieht mich jedenfalls nicht mehr! :lol:
 

BT012SS†

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Wenn der Reifen damals ein Freigabe hatte, dann heute auch noch.
Welche Reifen waren auf welchem alten Moped?
 

look4free

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ich denke mal du hast es dem händler auch "gekauft wie gesehen" verkauft. er hätte auf die bereifung (zustand und freigabe) achten müssen. da er das nicht hat und für eine eintragung wohl auch nicht gesorgt hat, ist es fraglich, ob dir auch ein verheimlichen eines "groben mangels" vorzuwerfen ist. klar ist es evtl damit nicht mehr stvzo konform, aber das muss man als verkäufer wissen und demnach klauseln in den vertrag einbauen. wer das nicht macht, hat später das nachsehen :(

und jetzt auf den händler zu schimpfen ist auch nicht die feine. denke du hast damit spekuliert, dass er es nicht merkt. er hat es nicht, aber der nächste käufer schon. und jetzt kommt der "schwarze peter" wieder zu dir zurück. bin mal gespannt, wie das ausgeht :) vor allem: wer sagt dir denn, dass das noch der reifensatz ist? würde ich glatt abstreiten, denn in den wenigsten kaufverträgen steht die marke und reifengröße - also würde ich mich erstmal dumm stellen und alles abstreiten. die chance nach so langer zeit ist sehr groß, dass dir geglaubt wird. :roll:

und die nächste frage: wieviel km ist der neue besitzer damit gefahren? will der vielleicht nur für lau einen neuen radsatz??? :devilish:

eine damals erteilte freigabe kann und wurde sicher nicht zurückgezogen. kenne ich persönlich noch nicht, lasse mich aber gerne eines besseren belehren. welche rad/reifenkombi soll das gewesen sein??? oder wurden die nur von neuen/anderen mischungen ersetzt und gibt es die mischung nicht mehr - und daher auch keine freigabe mehr dazu??? verstehe ich nicht ganz??? :?:
 

Jack28841

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Keine Ahnung warum die die Freigabe zurückgezogen habe. Ich weis nur das er zwischen 2004 und 2005 freigegeben war und jetzt nicht mehr, mh.

Verkauft habe ich das Bike an den Händler wie gesehen. Ich wusste ja selber nicht das dieser Reifen nicht mehr für das Bike freigegeben ist, wie ich ihn aufgezogen habe war er es noch. Wozu soll ich ihn denn dann wieder runtermachen, wenn er ein Jahr darauf nicht mehr freigegeben ist.

Er hätte es bei der Übergabe sehen müssen, im Vertrag steht auch drin das er 14Tage Rückrufrecht hat. Nach einem halben Jahr kommt er dann an. In einem halben Jahr kann sehr viel passieren.
 

BT012SS†

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Jack28841 schrieb:
Das alte Moped war eine FZ6 Fazer Bj 2004, der Reifen ein Michelin Pilot Power. :roll:

Wenn´s das Modell RJ07 ist dann gibts KEINE Freigabe für den MPP und gab es auch nicht.
 
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