:devil:
EnemyOne schrieb:
Hallo zusammen,
ich mache mal einfach ein Thema hierzu auf.
Generell ist ist ja bei jedem KZH Thread dabei, aber es tauchen auch immer wieder Sonderfragen auf... ich habe zumindest welche
...
Ich hab vor kurzem neuen TÜV bekommen.
Damit es kein Gemecker gibt, hat mein Freundlicher den Rückstrahler einfach direkt ans Kennzeichen geklemmt.
...
Da dies nur ein Provisorium war und nicht wirklich für die Fahrt geeignet frage ich mich nun folgendes:
EnemyOne schrieb:
1. Ist es erlaubt den Strahler direkt am Kennzeichen zu befestigen?
D.h. unten kleines Loch durch - Strahler ran und festgeschraubt. Natürlich wird nichts von der Schrift verdeckt.
.. ist lt. StVO Verboten das Kz abzudecken, oder zu ver-ändern, -biegen..
theo. auch das verbohren weg. festschrauben..
Aufkleber, Haarspray etc.
EnemyOne schrieb:
2. Darf der Rückstrahler auch direkt über/unter der KZ-Beleuchtung bzw. über/unter dem Schiuld angebracht sein?
.. Ja, solang nix verdeckt wird.
Wobei das Kz/Schild geneigt ist, das Katzenauge/Rückstrahler aber
exakt im 9o°Grad Winkel zur Fahrbahn angebracht werden muß.
Oder das Kz eben exakt 9o°Grad zur Fahrbahn ausrichten..
EnemyOne schrieb:
3. Ist der Rückstrahler ein Durchfallkriterium beim TÜV?
In Deutschland ein "kleiner/leichter/geringfügiger Mangel".., bis 6, darfste haben,
wird die Plakette u.U. (in ermessen des Prüfer`s) zugeteilt..
EnemyOne schrieb:
Danke & Greetz
PS.: Fragen zum Thema Folie / Größe / e-Nr. etc. gehören natürlich auch hier rein
Als erstes, hab noch nie ein`s dran gehabt seit dem Mofa..
Beim 1x TÜV mit`m Gixerl hat ich`s dabei (in der Hosentasche)
& gefragt ob es zuläßig wäre dies auf die orig. Kz-Beleuchtung
aufzukleben, mit einem (selbst gedremmelten) Kunststoffkeil das
es im rechten Winkel steht..
Der Prüfer meinte, Er wäre mit dieser Lösung zufrieden, könne
damit Leben..
Ne rote Reflektorfolie z.B. von 3-M ist nur dann zuläßig wenn es auf einer ebenen Fläche
(& im rechten Winkel) aufgeklebt wurde. Der Reflektor muß eine Mindestgröße haben,
ähnlich wie Spiegel wobei die Form keine Rolle spielt..
Diese Größen haben ne e-nr.:
- Breite x Höhe 94 x 28 mm
- Breite x Höhe 94 x 44 mm
- Breite x Höhe 7o x 32,5 mm
- Rund 6o mm
Schau x HIER , von RIZOMA zum anschrauben unter
dem Kz..
Wenn de auf der sicheren Seite bleiben willst, dann auf jeden Fall mit e-Prüfzeichen..
Find am unauffälligsten sind noch flache Rechtecke..
Wobei`s gefährlich ist komplett ohne zu fahrn, z.B. Nacht`s auf ner unbeleuchteten
Strecke, muß bloß was sein am Bike (kein Rücklicht)..
Hab mir deswegen ein kleines Stück 3-M Folie angeklebt..
+ nen Streifen
hinten am Helm (fall`s man
x bewußtlos auf der Strasse liegt) & Reflektorstreifen
an der Kombi (die man am Tag nicht sieht)..
Zitat:
"§ 53 Abs. 4 StVZO:
"Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit 2 roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. Anhänger müssen mit 2 dreieckigen roten Rückstrahlern ausgerüstet sein; die Seitenlänge solcher Rückstrahler muß mindestens 150 mm betragen, die Spitze des Dreiecks muß nach oben zeigen. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein. Ist wegen der Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung der Rückstrahler nicht möglich, so sind 2 zusätzliche Rückstrahler erforderlich, wobei ein Paar Rückstrahler so niedrig wie möglich und nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt und das andere Paar möglichst weit auseinander und höchstens 900 mm über der Fahrbahn angebracht sein muß. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein. An den hinter Kraftfahrzeugen mitgeführten Schneeräumgeräten mit einer Breite von mehr als 3 m muß in der Mitte zwischen den beiden anderen Rückstrahlern ein zusätzlicher dreieckiger Rückstrahler angebracht sein. Fahrräder mit Hilfsmotor dürfen mit Pedalrückstrahlern (§ 67 Abs. 6) ausgerüstet sein. Dreieckige Rückstrahler sind an Kraftfahrzeugen nicht zulässig."
Gruß Doc M. .. :wink: