Dann wäre es das erste Zubehörteil, dass keine ABE etc. braucht, welches aktiv ins Motorrad eingreift.
Der Prüfer zu dem ich immer gehe, hat das klar dargelegt, es war mal Thema eines Lehrgangs. Die Zubehörteile sind nur für die Rennstrecke zulässig.
Begründung:
- nicht serienmäßige QS funktionieren nur durch aktive Eingriffe in die Steuerelektronik des Fahrzeuges, hier Powercommander oder Änderung der Serien-ECU. Dadurch erlischt die BE!
(Ausgenommen Fahrzeuge mit einer QS-Vorbereitung, aber die sind ja so homologiert, wie in meinem vorangegangenen Beitrag erörtert)
- zum Einbau des QS muss die Serienmäßige oder Zubehörrastenanlage mechanisch verändert werden, somit ist die Abnahme des Bauteils hinfällig.
- durch das Nachrüsten eines QS wird das Geräusch- und Abgasverhalten des Fahrzeuges nachteilig verändert.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch an den Suzuki-Rückruf wegen des Kettenspanners. Es wird nicht das einzige Teil sein, welches auf die Lastspitzen eines Nachrüstteils negativ reagiert.