Schwiegerv. hat mein Bike umgeworfen! Haftung/Versicherung?

Suedkurve26

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Hallo,
weiss nicht ob schon irgendwo irgendetwas in der Art steht,aber ich hab da mal ne Frage?Also mein Schwiegervater hat mir am ersten Tag mein Baby umgeschmissen! :devilish: Ich war als er sich auf mein Mottorad setzte nicht anwesend.Er setzte sich drauf und fiel mit der Kiste um,Ratz Fatz 1800 euro schaden. :devilish: .Erst lehnte seine Haftpfl. das ab zu bezahlen jetzt schicken sie nen Sachverständigen.Hat jemand Erfahrung mit so nen Fall?Und hab ich Vielleicht Chancen das bezahlt zu bekommen?



Opjepass Pänz sinn et anders!! :D
 

de02533

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Genau die gleiche Geschichte habe ich vor Jahren mit meiner Kawa erlebt! In dem Fall war es mein Vater, der das Kippmoment einer 1000er mit seiner alten HOREX verwechselt hatte....

Meine Versicherung schloss den Fall bei geradlinig Verwandten sowie bei Personen aus dem gleichen Haushalt aus.

ISt dein SV schon viele Jahre schadensfrei bei der VS und hat noch andere Verträge außer Haftpflicht? Dann würde ich mit rigirosem Wechsel bei Nichtkulanz drohen. Hat bei mir nicht in o.g. Fall geklappt aber in einem ähnlichen.
 

Suedkurve26

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Mein Baby

Hallo,
also das mit der schadensfreiheit weiss ich nicht so genau,Tatsache ist das das erst abgelehnt worden ist und dann wurde von einem anderen sachbearbeiter mir ein Termin für nen Sachveständiger Termin zugeschickt???

Und zu dem anderen solange dein Verwandter nicht im gleichen Haushalt wohnt wie bei meinem SV müssen die Wohl zahlen,hab ich mir aus zuverlässiger Quelle sagen lasse.


Opjepass Pänz sinn et anders!!
 

look4free

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viele nutzen diese "möglichkeit" ihren sturz auf anderen leute versicherung abzuwälzen. in dem fall gehe ich mal nicht davon aus. daher reagieren viele versicherungen erstmal ablehnend. regel ist, dass man selbst seine eltern zur zahlung verdonnern kann - man darf halt nur nicht von ihnen abhängig sein, da das dann nicht unvermeidbar ist und als außnahme in jedem vertrag steht. aber unter einem dach wohnen ist kein problem, wenn es getrennte haushalte sind (mehrfamilienhaus) und man unabhängig ist. aber da es dein schwiegervater (womöglich in spe) ist, muss er (d.h. seine hp) zahlen. was anderes:
wenn du es ihm erlaubt hast (dann ist das wie bei verleih) aber er hat sich ja ungefragt und unbeaufsichtigt drauf gesetzt - logisch... ;)

p.s.: hast du den namen deiner frau angenommen oder woher weiß die haftpflicht deines sv, dass du sein schwiegersohn bist??? schön blöd das anzugeben :(

ich bin sicher unser peter (AVIDPJ) kennt sich da 100%ig aus :D
 

Suedkurve26

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danke erst mal!
er hat das leider angegeben das ich sein schwiegersohn bin :devilish:
was meinst du was im moment bei mir abgeht grrrrrrr! :devilish: Im Moment ist Krieg angesagt!! :devilish: :devilish:
 

olli.qu

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Hat deine Schwiegervater den Schaden telefonisch gemeldet oder schriftlich???
Am Telefon sagen die ja meistens Wir zahlen nit.
wenn der 8 Seitige Fragebogen kommt,muss Du halt aufpassen,wie Du was formulierst.Davon hängt dann die Zahlung ab.
Meinen hab ich von meiner Versicherung ausfüllen lassen,da gabs 0 Probleme
 

Suedkurve26

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Ich hab bisher noch gar nix bekommen,da ich ja nicht dabei war kann ich mich nicht dazu äussern!Bzw.erst ein schreiben das die das nicht zahlen und nachdem ich einen anderen sachbearbeiter bekommen hab der mir gesagt hat das ein sachverständiger sich mein baby angucken will bzw ne rekonstruktion machen will!! :?:
 

BlackCannonBall_R1

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Suedkurve26 schrieb:
nachdem ich einen anderen sachbearbeiter bekommen hab der mir gesagt hat das ein sachverständiger sich mein baby angucken will bzw ne rekonstruktion machen will!! :?:
Besorg dir einen Privaten Gutachter, der die Sache übernimmt!!!
Die Versicherung zieht dich sonst über'n Tisch!!! :x
Das Gutachten muss die Versicherung zahlen!

Und lass dir nicht erzählen das es viel schneller ginge, wenn ein Gutachter der Versicherung kommt! :devilish:

Wenn's gar nicht geht, ANWALT!
Auch den muss die Versicherung schucken! :wink:

PS:
Wieso hast DU einen anderen Sachbearbeiter von der gegnerischen Versicherung?!
Sprich mit denen gar nicht! Da kann sich dein SV mit abgeben.
Schick denen die dir entstandenen Kosten u. deine Bankverbindung! :wink: :twisted:
 

AVIDPJ

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look4free schrieb:
viele nutzen diese "möglichkeit" ihren sturz auf anderen leute versicherung abzuwälzen. in dem fall gehe ich mal nicht davon aus. daher reagieren viele versicherungen erstmal ablehnend. regel ist, dass man selbst seine eltern zur zahlung verdonnern kann - man darf halt nur nicht von ihnen abhängig sein, da das dann nicht unvermeidbar ist und als außnahme in jedem vertrag steht. aber unter einem dach wohnen ist kein problem, wenn es getrennte haushalte sind (mehrfamilienhaus) und man unabhängig ist. aber da es dein schwiegervater (womöglich in spe) ist, muss er (d.h. seine hp) zahlen. was anderes:
wenn du es ihm erlaubt hast (dann ist das wie bei verleih) aber er hat sich ja ungefragt und unbeaufsichtigt drauf gesetzt - logisch... ;)

p.s.: hast du den namen deiner frau angenommen oder woher weiß die haftpflicht deines sv, dass du sein schwiegersohn bist??? schön blöd das anzugeben :(

ich bin sicher unser peter (AVIDPJ) kennt sich da 100%ig aus :D

So ist es:

Vieles was gesagt wurde ist richtig einiges nicht:

Erstmal sind die Vers. berechtigt kritisch was die Prüfung angeht.
In solchen Dingen wird eigentl. prinzipiell ein Gutachter eingesetzt und wenn die Kratzer nicht so sind wie Sei bei einem Umfaller sein sollten oder Vorschäden da sind - dann viel Spaß.

Bei Haftpflichtschäden spielt es keine Rolle ob es Verandte sind solange nicht eine gemeinsame Adresse/Hausstand da ist oder die Sache geliehen wurde.
Wohnt der Geschädigte und der Schädiger im gemeinsamen Hausstand
dann Pech gehabt ist ausgeschlossen!!
Unter Hausstand versteht man im allg. die gleiche Wohnung nicht die gl. Adresse!! Gibt aber Bedingungsunterschiede.
Ein weiteres Problem ist das Besteigen des Krades.
Wollte der Fahrer sogar fahren hilft nur ne Vollkasko die kaum einer hat.
Der reine Tatbestand des umstoßens etc. ist definitiv ein Privathaftpflichtfall wenn unabsichtlich.
Unabhängig von der Privathaftpflicht hat der Geschädigte gemäß §823 BGB einen Schadenersatzanspruch.

Mein Tip: Erstmal abwarten und Entscheidung der Vers. abwarten.

Einen Anwalt einschalten bedeutet, daß Du gegen Deinen S-Vater
vorgehst, was ich nicht für nötig halte, denn die Sachlage ist doch klar und S-Vater sollte sich lieber ein Dreirad kaufen!! :wink:
 

Suedkurve26

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Wie gesagt die Maschine war Nagelneu 82km ,keine Kratzer oder so.Im gleichen Hausstand wohnen wir auch nicht ca.50 km dazwischen und fahren konnt er auch nicht (kein Zündschlüssel und kein Schein)er wollt sich halt nur mal draufsetzen.Was er dann ja leider auch tat :devilish: !!
 
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