look4free schrieb:
viele nutzen diese "möglichkeit" ihren sturz auf anderen leute versicherung abzuwälzen. in dem fall gehe ich mal nicht davon aus. daher reagieren viele versicherungen erstmal ablehnend. regel ist, dass man selbst seine eltern zur zahlung verdonnern kann - man darf halt nur nicht von ihnen abhängig sein, da das dann nicht unvermeidbar ist und als außnahme in jedem vertrag steht. aber unter einem dach wohnen ist kein problem, wenn es getrennte haushalte sind (mehrfamilienhaus) und man unabhängig ist. aber da es dein schwiegervater (womöglich in spe) ist, muss er (d.h. seine hp) zahlen. was anderes:
wenn du es ihm erlaubt hast (dann ist das wie bei verleih) aber er hat sich ja ungefragt und unbeaufsichtigt drauf gesetzt - logisch...
p.s.: hast du den namen deiner frau angenommen oder woher weiß die haftpflicht deines sv, dass du sein schwiegersohn bist??? schön blöd das anzugeben
ich bin sicher unser peter (AVIDPJ) kennt sich da 100%ig aus
So ist es:
Vieles was gesagt wurde ist richtig einiges nicht:
Erstmal sind die Vers. berechtigt kritisch was die Prüfung angeht.
In solchen Dingen wird eigentl. prinzipiell ein Gutachter eingesetzt und wenn die Kratzer nicht so sind wie Sei bei einem Umfaller sein sollten oder Vorschäden da sind - dann viel Spaß.
Bei Haftpflichtschäden spielt es keine Rolle ob es Verandte sind solange nicht eine gemeinsame Adresse/Hausstand da ist oder die Sache geliehen wurde.
Wohnt der Geschädigte und der Schädiger im gemeinsamen Hausstand
dann Pech gehabt ist ausgeschlossen!!
Unter Hausstand versteht man im allg. die gleiche Wohnung nicht die gl. Adresse!! Gibt aber Bedingungsunterschiede.
Ein weiteres Problem ist das Besteigen des Krades.
Wollte der Fahrer sogar fahren hilft nur ne Vollkasko die kaum einer hat.
Der reine Tatbestand des umstoßens etc. ist definitiv ein Privathaftpflichtfall wenn unabsichtlich.
Unabhängig von der Privathaftpflicht hat der Geschädigte gemäß §823 BGB einen Schadenersatzanspruch.
Mein Tip: Erstmal abwarten und Entscheidung der Vers. abwarten.
Einen Anwalt einschalten bedeutet, daß Du gegen Deinen S-Vater
vorgehst, was ich nicht für nötig halte, denn die Sachlage ist doch klar und S-Vater sollte sich lieber ein Dreirad kaufen!! :wink: