Immerhin sollte bei einem ABE Topf ohne Manipulation eine sofortige Stillegung ebenso unterbleiben können, wie bei einem nicht manipulierten, aber zu lauten, Originalauspuff.Lord Tofu schrieb:@ Sandman :
Der Polizist nimmt immer als rechtlich verbindliche Vorgabe die
Abgas-Geräuschgrenzwerte der Fahrzeugpapiere, bzw. stehen diese auch am Typenschild des Motorrades. Dabei ist eine max. Toleranz von +5 % zum homologiertem, eingetragenen dB-Wert zulässig.
Wird bei einer Geräuschmessung durch die Polizei dieser Wert überschritten, so hat der Fahrzeughalter erst mal Erklärungsbedarf.
Auch wenn auf dem Endtopf hundert e-Nummern eingeprägt sind :
Zu laut ist zu laut. Viele Beamte gehen dann von einer Manipulation der Auspuffanlage oder des Endtopfes aus, was die ganze Sache dann unangenehm werden lassen kann !
Als Fahrzeughalter darf man dann erst mal nicht weiterfahren.
Die Beweispflicht liegt dann beim Fahrzeughalter. Regressansprüche beim Hersteller der Zubehör-Auspuffanlagen bringen kaum etwas, da sich die Hersteller auf die erteilte EU-Zulassung, ABE, berufen.
Um auf Deine Frage zu antworten, was der Schutzmann dagegen tun kann :
1. Du fährst ohne Dein Bike nach Hause (oder mit, auf dem Hänger)
2. Du zahlst ca. 170.- EUR Bußgeld und kassierst Punkte, ABE hin oder her...
3. Du wirst mit einem Lautstärke-konformen Auspuff bei der polizeilichen Dienststelle vorfahren und es wird nachgemessen,
oder Dein Bike stilllegen.
Du wirst Dich dann evtl. fragen, warum Du Dir einen ABE-Topf gekauft hast,
wo Du doch möglicherweise wusstest oder gelesen hast, dass er trotz ABE viel zu laut ist
ABE hilft immer nur dann, wenn die fahrzeugspezifischen eingetragenen Grenzwerte auch eingehalten werden.
PS:
Das Ganze hätte doch (samt Frage) ganz gut in "Paragraphen und Gesetze" gepasst.