StVO vs. E-Zulassung

sunc93

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gsr_600
Hey,
hoffe es gibt nicht bereits so nen Thread ...
Wusste aber nicht so recht was ich in die Sufu hauen soll ...



Also folgendes:

gestern gabs mal wieder ne Kontrolle ...
hatte zum Glück den Herrn rechtzeitig entdeckt und konnte so den ghost leise drehen :D

Also Kontrolle
Alles Schick
Ghost war ihm egal
...
Aber meine Blinker
Da passte ihm der Abstand nicht
Mit folgender Begründung ...
Nach EU Vorschrift müssen Blinker zwar nur 18cm Abstand haben (wie bei mir) aber da es nicht die originalen sind befinden wir uns jetzt wieder im StVO Bereich und deswegen 22cm Pflicht ...

Er erzählte noch so nen bisschen von wegen das ihm das auch einige Sachverständige bestätigt haben aber es geht allgemein darum
EU Vorschriften gelten nur im vollständigen original Zustand ...
Verbaue ich aber etwas anderes so sind wir mit diesem Teil wieder im Bereich der StVO ...

Naja ich glaub es zwar nicht und werde meine Blinker auch so lassen (zumindest bis zum Winter ... Da kommt eh was anderes)

Aber ich wollte es mal so allgemein zur Diskussion in den Raum schmeißen ...

Gruß Chris
 

Magic

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Hi Suni/Chriss,
Tja, anscheinend hat der Herr Schutzmann ein paar (auffrischungs) Kurse geschwänzt.. :D

Ein nach EU-Recht = GSR, egal Welche.. zugelaßenes Bike muß als hintern Blinkerabstand
mind. 18o.mm aufweißen..
(Ausnahme, die Blinker wären/würden durch ein altes, zu großes Kennzeichen verdeckt..)

Zitat:
Gesetzliche Hinweise zur Montage von Fahrtrichtungsanzeiger`n (Blinker`n):
Ist das Motorrad nach EG-Recht (fast alle Fahrzeuge ab ca. 1998) zugelassen
worden, gelten die folgenden Maße:

Vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62
- Anzahl: 4Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker)
• Abstand der hinteren Blinker zueinander mindestens 180 mm (Innenkante
Blinkerglas zu Innenkante Blinkerglas), Höhe von der Fahrbahn 350 – 1200
mm.
• Abstand der vorderen Blinker zueinander mindestens 240 mm (Innenkante
Blinkerglas zu Innenkante Blinkerglas), Höhe von der Fahrbahn 350 –
1200 mm.
Ist das Motorrad nach deutschem Recht (ältere Fahrzeuge vor 1998 zugelassen,
bei der Montage bitte die folgenden Maße gemäß StVZO einhalten:
• Abstand der hinteren Blinker zueinander mindestens 240 mm (Innenkante
Blinkerglas zu Innenkante Blinkerglas)
• Abstand der vorderen Blinker zueinander mindestens 340 mm (Innenkante
Blinkerglas zu Innenkante Blinkerglas), bei je 100 mm Abstand zum
Scheinwerfer (Kante-Kante)
• Mindesthöhe zur Straße / zum Boden 350 mm (Unterkante)
• Die Blinkfrequenz (Geschwindigkeit) ist mit 90 +/- 30 Takte pro Minute
festgelegt. Das bedeutet, dass die Blinker zwischen 60 und 120 Mal die
Minute aufleuchten müssen.
• Lenkerendenblinker machen an Fahrzeugen ab Bj. 1985 die Heckblinker
nicht überflüssig. E-geprüfte Lenkerendenblinker sind nur für die Wirkung
nach vorn geprüft (Kennzeichnung 11 auf dem Glas, s.o.) und müssen
daher immer durch Heckblinker ergänzt werden, auch an älteren Modellen.
Hmm.. :thinking:
Also ich kenn das anders, alte HD`s dürfen`s z.B., Wichtig ist nur der Brief vom Rahmen,
also dessen Baujahr..
Da kann man die Vordern auch Weglaßen..
also NUR mit den Lenkerendenblinkern = Ochsenaugen (groß, rund)..)


Schönen Gruß, Herr Wachtmeister... :baetsch:

Wobei mich das jetzt auch Intressiern würe, alte/frühere StVO:
Vorn 340 mm, Hinten 240 mm.. :thinking:
Blinkleuchten an den Lenkerenden, wenn verbaut & immer no Aktuell so weit
ich weiß (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm..
(da gibt`s mittlerweile "voll Schicke", aus Alu-mit Superhellen LED`s , Form wie
ein "normales" Lenkerende(-ngewicht)..
Sah/Sehn aus wie von RIZOMA.. :dontknow:
Bringt sicher einiges an zusätzlicher Sicherheit, das man besser g`sehn.. :thumbup:
& nicht "übersehn wird"..

WO sind die Cop`s im Forum..? ;)
Jetzt will sich wieder Keine/r outen, als ausführendes Organ.. :D
..KEINE Namen.. :whistle:

@Chriss/SuniC:
Sei du x lieber froh, wenn dir der Herr in Grün, Blau k.A., Blau bei Euch, oder..?
Also wenn der hät wollen, dann hät der Dir doch mit Sicherheit an`s Bein pißen,
ja wenn er wirklich schlecht drauf g`wesen wär..
..den Anal-Plug ohne Gleitcreme "einführn" können..?
- Ghost (Lautstärke/Eater?)
- abgeschnittener Spritzschutz Hinten..
- vordere Blinker ilegal auf 21.Watt umgerüstet..
- Kat..???
- Power Commander..
- China Hebelei..
- Reifen, Bremsen..?
- Lautstärke allgemein..?
& sicher noch das ein oder andere mehr...
.. wie Wir Dich kennen (& lieben)..
Hm..? :D

Also, beim nächsten x, schön Freundlich & Ruhig..
Auf Wiedersehn, schönen Tag..
& TSCHÜß..

Hey Suni was`n jet mit de RIZOMA-Rastenanlage & Stahlflexi..
.. magst es jez habn..?
Hab`s für Dich reserviert, die RIZI gibt`s nimmer, nur noch Ersatzteile..
Praktisch ne Wertsteigerung..
:D
Meld Dich Mr.Nase.. ;)
Gruß Doc M. .. :wink:
 

sunc93

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gsr_600
Hey,

ja also er stimmt dem mit den 180mm ja auch zu ...
solange es die original blinker sind ...
baue ich aber andere ran ...
dann soll nach seiner meinung nach die STVO wieder gelten ...
NAJA ... :rolleyes: :rofl:

Hmm.. :thinking:
Also ich kenn das anders, alte HD`s dürfen`s z.B., Wichtig ist nur der Brief vom Rahmen,
also dessen Baujahr..
Da kann man die Vordern auch Weglaßen..
also NUR mit den Lenkerendenblinkern = Ochsenaugen (groß, rund)..).

glaube du meintest die hinteren ...
und ja kann man ...
dann müssen die ochsenaugen aber sowohl für vorne als auch für hinten zugelassen sein und die sicht auf die blinker darf nicht durch die arme oder ähnliches verdeckt sein


(da gibt`s mittlerweile "voll Schicke", aus Alu-mit Superhellen LED`s , Form wie
ein "normales" Lenkerende(-ngewicht)..

schauen wirklich aus wie motogadget oder rizoma ...
konnte bei beiden aber nichts finden


sie sehen aber den kellermännern sehr ähnlich


Sei du x lieber froh, wenn dir der Herr in Grün, Blau k.A., Blau bei Euch, oder..?
Also wenn der hät wollen, dann hät der Dir doch mit Sicherheit an`s Bein pißen,
ja wenn er wirklich schlecht drauf g`wesen wär..

ja der war blau ... :rofl: :rofl: :rofl:
fahren zwar auch noch grüne rum aber inzwischen auch sehr sehr viele blaue


glaube blau wird der autobahn oder so zugerechnet

ja der war total freundlich und braucht nur nen bisschen zeit vertreib ...
er war eig auf der suche nach kutten trägern ...

..den Anal-Plug ohne Gleitcreme "einführn" können..?

no comment :D

- Ghost (Lautstärke/Eater?)
da ich ihn rechtzeitig gesehen hatte ...
bin ich in der baustelle einfach im 3. gang gefahren :D
er fuhr nämlich toller weise hinter mir ...
wollte dann in ne seitenstraße ausweichen und abhauen ...
aber er fuhr mir natürlich hinterher :autsch: :devil:

- abgeschnittener Spritzschutz Hinten..

ist das illegal ?

- vordere Blinker ilegal auf 21.Watt umgerüstet..

naja das sieht ja keiner ...
und stört hoffentlich auch keinen


muss drinnen bleiben ...
steuerhinterziehung macht sich bei meinem job schlecht

- Power Commander..

noch nicht verbaut und das merkt ja auch keiner :D
- China Hebelei..
nur die guten v-trec ... (zwar abe vergessen aber wofür gibts handys mit internet

- Reifen, Bremsen..?
sein comment dazu : ansonsten ist sie ja in einem hervoragenden zustand ...

ach das geht runter wie öl :D :rofl:

Hey Suni was`n jet mit de RIZOMA-Rastenanlage & Stahlflexi..
.. magst es jez habn..?

haha ...
na ich warte immer noch auf deine bestandsliste die du mir machen wolltest ...
erinnerst dich ?!

Gruß Chris
 
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