StVZO Parkplatz Überlänge

sunc93

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Hey
habe leider hier so nen ganz ganz netten Nachbarn der das wunderbar findet, das mein Fahrzeug (aufgrund seiner Länge) ca 20 cm auf der Straße steht (also nicht mehr auf dem Parkplatz) und mich dafür immer lobt.
*Ironie Off*

Kennt einer irgendwo Vorschrift, die besagt, dass mein Fahrzeug vollständig in der Parklücke stehen muss und nicht über stehen darf? Reifen sind alle in der Lücke

Da er immer betont wie sehr ihn das doch behindert (komisch er ist der einzige ... Wie kommt das nur [emoji1]) gehe ich mal davon aus das es tatsächlich irgendwo gibt
 

Phil

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Kannst ja schlecht was von deiner Dose abschneiden,
von daher wäre es mir egal was der Nachbar davon hält.:sick:
Hol dir nen Eimer Farbe und verlänger den Parkplatz....:D
 

Mohima

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Moin,

nach meinem Wissen:

Parken innerhalb der markierten Stellfläche, leider haben sich die Stellplatzmaße der 70er Jahre nicht an unsere heutigen Mini-Cars angepasst. Aber darf nicht jeder gegen dein Auto fahren nur weil es über die Stellfläche hinausragt. Die gültige Vorschrift sollte die StVo sein.
 
G

Gelöschtes Mitglied 4315

Guest
Parkst du absichtlich "überstehend" ? Also ein 3er Gold mit dem du einfach viel zu weit "draußen" parkst oder hast du ne Dose ala Insignia/C-Klasse/Transporter? :D Ich glaube nicht das dich dafür irgend jemand in irgend einer weise belangen kann. Wie Phil schon schrieb, du kannst ja schlecht was von der Dose abschneiden... außer du fährst einen Smart und machst das absichtlich :sick:
 

sunc93

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gsr_600
Nee das Auto ist wirklich so lang
Naja er macht halt ziemlich terror
Mich beeindruckt das eher weniger ...
Er beweist mir jedes Mal eigentlich nur wie armselig er ist
Aber die Hausverwaltung scheint sich von ihm bequatschen zu lassen
Und mich würde jetzt interessieren, ob es wirklich einen Paragrafen gibt, nachdem es nicht erlaubt ist, das die Schnauze vorne rausguckt
 

Don

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Moin Moin, wie groß ist den dein Stellplatz? Ist der angemietet/eigenbau? Mindestgröße beträgt 2,3m in der Breite und 5m in der länge, wenn nicht räumlich durch Pfosten/Wände oder Sonstiges eingegrenzt (Siehe Tiefgarage). Dann je nach Bundesland 2,5m - 2,7m Breite.

Ansonsten meine ich mal irgendwo gelesen zu haben, dass man bis zu 70 cm drüber stehen darf, wenn es nicht absichtlich gemacht wird. Also das Fahrzeug ordnungsgemäß in der Parkfläche steht bzw. dadurch der Nachbar (andere Verkehrsteilnehmer) nicht behindert werden z.b. beim Ausparken. Dabei gilt dann bereits als Behinderung wenn der "Geschädigte" mehr als 4 Züge zum Ausparken braucht.

Hoffe konnte helfen :)
 

sunc93

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gsr_600
Genau für deinen letzten Absatz wäre ein quelle gut ...

Eigentlich habe ich ja keinen Bock und vor allem keine Zeit für so nen Kindergarten
Aber wenn er so auf sein Recht pocht (er ist Fahrlehrer) dann wäre es natürlich geil wenn ich ihm mal beweisen könnte das er doch nicht so schlau ist wie er denkt


Das schlimme ist ja eig
Alle Probleme wären Weg, wenn er rückwärts einparken würde
Aber das möchte der feine Herr nicht


Ahh ... Die Dummheit und Ignoranz mancher Menschen nervt einfach nur


Sry das ich euch daran Teil haben lasse [emoji1]
 

Djabba

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Ich glaube folgendes ist für dich wichtig:

§1 StVO: (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
§12 Absatz 6 StVO: Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten.


plus folgendes Zitat: "So verbietet § 41 Abs. 3 Nr. 7 StVO nicht das Parken außerhalb der markierten Parkflächen. Die Parkflächenmarkierung bezweckt lediglich die raumsparende Ausnutzung des vorhandenen Parkraums und den ungehinderten Zu- und Abgang zu den einzelnen Parkfeldern. Sie regelt demzufolge lediglich das "Wie", nicht aber das "Wo" des Parkens. So beinhaltetet die Vorschrift zwar eine Parkerlaubnis für die markierten Flächen, nicht hingegen ein Parkverbot für angrenzende Bereiche. Ein Zusatzschild zum Zeichen 314 mit dem Hinweis, dass das Parken "nur innerhalb der markierten Parkstände" statthaft wäre, war nicht vorhanden." Der Absatz stammt aus folgendem Link
 

PunktAusEnde

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Hier ist dann aber auch zu unterscheiden ob der Parkplatz öffentlich ist, oder ob es sich hier um einen Stellplatz auf privatem Grund handelt.

Nutzt Du den Parkplatz nur für's Auto?
Ich habe zB das Problem, dass ich Auto und GSR auf meinen Stellplatz bekommen muss. Beim Autokauf muss ich also auf die Länge achten weil ich sonst überstehen würde und Ärger mit meinem Vermieter bekommen würde. Ein Schreiben gab es schon weil andere hier nicht drauf geachtet haben ihr Auto und ihren Roller so zu parken, dass beide Fahrzeuge innerhalb der Begrenzung stehen..
 

sunc93

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Hey
Danke für eure Hilfe
Aber hat sich jetzt so oder so erledigt Hausverwaltung verhält sich genauso kindisch wie der Nachbar

Also kann ich mir die Sache jetzt so oder Klemmen
Trotzdem danke

Gruß Chris
 

Don

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Die Frage lässt sich leider nicht so einfach beantworten. Dafür bräuchte man mehr Informationen über die örtlichen Gegebenheiten. So gibt es im Rahmen der Ordnungswidrigkeiten auch den Tatbestand "Sie parkten nicht entsprechend der Parkflächenmarkierung" oder auch "Sie parkten außerhalb der Parkflächenmarkierung". Ich geh auch mal davon aus, dass der Fahrlehrer/Nachbar sich darauf beruft. Aber darüber hinaus könnte man dich auch belangen, wenn z.b. dein Auto teilweise (auch wenns nur 20 cm sind) auf dem Gehweg steht.

Deswegen ist es auch entscheidend ob es sich um ein privat oder öffentliches Gelände handelt? Also ob du selbst "Bauherr" der Stellfläche bist oder eben nicht. Oder ob öffentlicher Verkehrsraum berührt wird.

Sollte also in irgendeiner Art und Weise öffentlicher Grund und Boden berührt werden, scheint der "freundliche" Nachbar leider im Recht :(

Ich hasse solche Streithammel!!!! Bei meinen Schwiegereltern wohnt auch so nen Vollpfosten, der nen narren in mir gefressen hat und jedesmal nen Fass aufmacht wenn ich nur in die Straße einbiegen.
 
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Matze1

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Grundsätzlich ist es so, dass er diskutieren und streiten kann wie er will. Es handelt sich um einen handelsüblichen PKW, welcher auf einem für diesen vorgesehenen PKW-Stellplatz steht. Nach aktuellem Baurecht sind die Maße für einen solchen Stellplatz in der Länge mit 5m vorzusehen. Sollte dein PKW länger sein, ist es halt so. Deshalb sind die Begranzungsmarkierungen ja nur seitlich. Gibt es auch anders, mit dem Zusatzschild "Fahrzeuge sind innerhalb der Markierung zu parken" Da du von ca. 20cm Überstand sprichst, stellt dies keineswegs eine Behinderung dar. Wie sollte es auch. Vielleicht stellt es sogar eine Längen-Diskriminierung dar? Ich weiß nicht, aber möglicherweise solltest Du diese Karte mal spielen [emoji6] Klappt doch in der heutigen Zeit/Gesellschaft fast überall [emoji16] [emoji1] Nur weil er einen kurzen hat, regt er sich über die mit einem langen auf [emoji1]
 

sunc93

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Haha
Ja der Neid
Ich kann nun mal nichts dafür das meiner so lang ist [emoji1]

Ja ich könnte mich jetzt mit ihm anlegen und würde wahrscheinlich auch recht bekommen
Da aber die Hausverwaltung leider auf seiner Seite steht und ich leider noch keinen gültigen Mietvertrag habe und dieser leider auch nicht kommen wird
Wird das ganze wahrscheinlich nichts und ich hab auch kein Bock auf so nen Kindergarten
Ich lade euch einfach irgendwann mal alle ein und dann trelllern wir ihm alle ein schönes Lied mit unseren Bikes[emoji1]

Naja ich dank euch für eure Hilfe und widme mich jetzt wieder den wichtigen Dingen des Lebens
 

Tooth

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Oh man, grad mal das THema durchgelesen. Tut mir echt leid für dich, vor allem, wenn du noch keinen gültigen Mietvertrag hast und deswegen so ein bissel auf die gute Laune von denen angewiesen bist. Und was machst du jetzt? Parkst du erstmal nicht mehr drauf?
Glaube nur ich das oder wird es in Deutschland mit solchen Quänglern, "Besserwissern", Rumjammernden und jedem den es nicht so geht es auch mieß machen-Menschen immer schlimmer? Selbst wenn diese 20 cm gegen irgendein komisches Gesetz verstoßen sollten, welches mal im Jahre 1702 für Pferdekutschen gemacht wurde (is natürlich nicht ernst gemeint :D ), warum muss man sich heutzutage immer nur streiten. Leben und leben lassen, so lang man keinen großen Nachteil hat. Rücksicht nehmen kennen leider die meisten heutzutage nicht mehr. Leider auch immer mehr der älteren Generation.

Ich drück die Daumen, dass es gut für dich ausgeht. Ansonsten find ich die Idee mit dem GSR-Liedchen ziemlich cool :D
 

sunc93

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Naja ich werde jetzt wahrscheinlich mit nem Nachbarn tauschen
Der ist vernünftiger
Und dann schauen wir mal
Oder ich parke halt wieder auf der Straße, ging ja schließlich auch nen Jahr
Ist halt nur scheiße wenn man spät abends nach Hause kommt
Dann ist halt nichts frei

Was mich so ankotzt ist, das wir das Problem nur haben weil er zu faul ist anders herum zu parken und er halt nicht mehr mit einem Zug in die Parklücke kann sondern 2 Züge braucht ...
Und am meisten kotzt mich die Hausverwaltung an ...
Die drohen mir jetzt sogar, das wenn ich mich da noch einmal hinstelle sie mich abschleppen lassen ...
(Das obwohl ich die Miete für diesen Monat schon bezahlt habe)
 

ratzeputz

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Ganz ehrlich?
Hol dir so eine Info lieber bei fundierten Quellen -> Rechtsanwalt in Sachen Verkehrsrecht, bevor du da tagelang im Forum postest.

Und wenn der dir sagt, dass du im Recht bist, was du wohl nicht bist, dann lass es drauf ankommen
Die Kosten für die werden dann die Quittung dafür, denn da kannst du Regressklagen noch und nöcher abhalten ... bis zur Schadensersatzklage wegen Einschränkung der persönlichen Freiheit und was weiß ich.
Allerdings habe ich aus einem Anwaltsbuch folgendes gefunden:
StVO Kommentar Schurig 11. Ausgabe:

Parkflächenmarkierungen erlauben das Parken, schreiben jedoch vor, wie die Fahrzeuge aufzustellen sind. Infolgedessen darf nicht zwischen, sondern nur innerhalb der Markierungen in Fahrtrichtung geparkt werden. Ragen Fahrzeuge wegen ihrer Länge oder Breite über die Markierung hinaus (z.B. bei angekoppelten Anhängern), dürfen sie dort nicht geparkt werden.

Und auch wenn es viele mit deiner Einstellung gibt "Pfeif drauf ... ich geb nach und hab meine Ruh" ... Denk immer daran -> "Der Klügere gibt nach ist eine dumme Aussage, denn dann würde die Welt von den Dümmsten regiert".
Erkundige dich nach deinem Recht und dann kämpf dafür.
 
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sunc93

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gsr_600
Hey ich gebe dir grundsätzlich recht
Aber es hätte ja sein können dass jemand eine eindeutige Regel kennt
Wie du jetzt
Das ist ja alles was ich hören wollte
Oder eben nicht[emoji1]

Und ich gebe ehrlich gesagt auch nicht gerne nach
Aber ich habe keinen Mietvertrag auf den ich mich berufen kann
Sodass ich da theoretisch illegal stehe
Und ich bin derzeit so dermaßen ausgelastet
Dass ich für solch einen Kindergarten keine Zeit habe
Vor allem wo die Sieg Chancen wahrscheinlich gleich Null sind
 

Badreligion

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andere
Musst du jetzt dein Auto anders parken ?

Tolle Hausverwaltung, muss man schon sagen :banghead:
 

sunc93

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gsr_600
Ja ich muss jetzt wieder auf der Straße parken
Und dann mal schauen ob ich mit den Nachbarn tausche oder nicht

Gott Alter ich hätte die heute durchs Telefon ziehen können ...
Der Nachbar muss da so nen Stress gemacht haben, das die sich nichts mehr sagen lässt
Hat mir nicht mal richtig zu gehört
Egal was ich gesagt habe ...
Hat sie nur geantwortet
Entweder sie nehmen den anderen Parkplatz (es ist nur einer anderer frei, aber der ist weiter weg als wenn ich auf der Straße stehe) oder sie lassen es
 

Matze1

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Es gibt bei Euch wohl Mieter 1. und Mieter 2.Klasse? So wie ratzeputz richtig schreibt, hol dir einen verbindlich rechtssicheren Rat. Wobei ich glaube bzw. mir sicher bin, dass die Parkplätze Deiner Hausverwaltung dem Hausrecht unterliegen, somit können die leider nach belieben/Nase entscheiden. So wie jeder entscheidet wer in sein Haus rein darf und wer nicht. Das muss man nicht einmal begründen. Da fährst du wohl besser wenn du nachgibst und dich "ordentlich" bei ihm bedankst, besser noch bedanken lässt. [emoji16]
Außer natürlich du ziehst die Diskriminierungskarte [emoji1]
 
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