StVZO-Verstöße

Heinzy

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Ort
Berlin
ITT:

welche nicht originalen teile an eurem bike sind im straßenverkehr zugelassen, welche nicht, und warum.
dazu http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer

außerdem: allg. diskussion über E-zeichen, ABE, gutachten usw. und eure entscheidung


ich persönlich würde trotz meiner versicherung, die auch bei "grober fahrlässigkeit" schützt, immer nur teile verbauen, deren ABE ich auch mitführen kann und tue, da ich stress mit der rennleitung vermeiden will und im falle eines verheerenden unfalles nicht haftbar gemacht werden kann
 

Semmelbrot

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Wenn Schweizer wissen möchten, welche Umbauten in der Schweiz zugelassen sind und was man dabei beachten muss, einfach bei mir melden. Ich habe mir die Richtilinien 2b vom asa Anfang dieses Jahres gekauft.
 
G

Gelöschtes Mitglied 1377

Guest
@ Heinzy, danke sehr interessant guter Beitrag, bekommst von mir 5 ***** von 5 :thumbup: :wink:
Und ich laße alles eintragen da ich keine ABE Papiere immer mitschleppen will oder mir die Maus wieder zamfrist im Mopedhäusl. :fuck:
 

EnemyOne

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Bike
gsr_600
Danke auch von mir.

Also ich baue auch nur "legal" um, wobei der Ghost bei mir dazu zählt - obwohl evtl. im Grenzbereich.

Alles was ich anbaue sollte schon zulässig / zugelassen sein, wobei ich eintragungspflichtige Teile
(bisher noch keine vorhanden) eventuell erst zum nächsten TÜV (wenn überhaupt) eintragen lasse,
da Papiere und ggf. Werkstattrechnunug ja vorhanden sind.

Greetz

Edit: Bei dem Cateye würde ich auch mit Non- (e)-Folie schummeln :D
 
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