Hi,
es geschehen noch Zeiten & Wunder, es ist jetzt seit o1.o4.2o13 lt. § 17.StVO
erlaubt, auch KRÄDER/Einspurfahrzeuge mit einem einzelnen(LED-)Tagfahrlicht
auszustatten, dieses muß wie beim PKW mit dem Einschalten der Zündung
autom. Leuchten..
Das Abblendlicht darf man dann (wenn möglich) ausschalten, dies muß nur
Abend`s oder bei widrigen Sichtverhältnissen zusätzlich mit eingesch.
werden..
(oder wenn man was sehn mag.., fang das Licht, halt es fest.. )
Gruß Doc M. .. :wink:
es geschehen noch Zeiten & Wunder, es ist jetzt seit o1.o4.2o13 lt. § 17.StVO
erlaubt, auch KRÄDER/Einspurfahrzeuge mit einem einzelnen(LED-)Tagfahrlicht
auszustatten, dieses muß wie beim PKW mit dem Einschalten der Zündung
autom. Leuchten..
Das Abblendlicht darf man dann (wenn möglich) ausschalten, dies muß nur
Abend`s oder bei widrigen Sichtverhältnissen zusätzlich mit eingesch.
werden..
(oder wenn man was sehn mag.., fang das Licht, halt es fest.. )
Gruß Doc M. .. :wink: