Tagfahrlicht jetzt erlaubt..

Magic

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Hi,
es geschehen noch Zeiten & Wunder, es ist jetzt seit o1.o4.2o13 lt. § 17.StVO
erlaubt, auch KRÄDER/Einspurfahrzeuge mit einem einzelnen(LED-)Tagfahrlicht
auszustatten, dieses muß wie beim PKW mit dem Einschalten der Zündung
autom. Leuchten..

Das Abblendlicht darf man dann (wenn möglich) ausschalten, dies muß nur
Abend`s oder bei widrigen Sichtverhältnissen zusätzlich mit eingesch.
werden..
(oder wenn man was sehn mag.., fang das Licht, halt es fest.. :D )
Gruß Doc M. .. :wink:
 

Magic

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Nen Schalter, aber NUR für die Kennzeichnbeleuchtung/Hinten, zum ausschalten.. :D
 

Kimarr

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gsr_750
www.tourenfahrer.de schrieb:
Ratgeber: Tagfahrleuchten am Motorrad

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Seit 1. April 2013 sind Tagfahrleuchten (TFL) auch an Motorrädern erlaubt. Das Essener Institut für Zweiradsicherheit (IfZ) weist darauf hin, dass nur Tagfahrleuchten angebaut werden, die nach ECE-R 87 geprüft und genehmigt sind. Die Kennzeichnung von Tagfahrleuchten ist „RL“. Die Lichtfarbe ist weiß. Erlaubt sind laut IfZ wahlweise eine oder zwei TLF. Die Tagfahrleuchte darf mittig oberhalb oder unterhalb des Hauptscheinwerfers sowie seitlich montiert werden. Bei einem seitlichen Anbau darf der Rand der leuchtenden Fläche der TFL nicht mehr als 25 Zentimeter aus der Fahrzeugmitte ragen.

Bei Verwendung von zwei Tagfahrleuchten sind diese symmetrisch zur Fahrzeug-Mitte anzuordnen, der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen darf nicht mehr als 42 Zentimeter betragen. Die Einhaltung dieses Maximalabstandes entfällt, wenn das Tagfahrlicht in andere vordere Leuchten integriert ist oder bei symmetrischer Anordnung innerhalb der Fahrzeugsilhouette liegt. Bei einem geringeren Abstand als 40 Millimeter zu einem Fahrtrichtungsanzeiger sind Sonderregelungen einzuhalten (Erkennbarkeit des Blinklichts).

Grundsätzlich gilt, dass Tagfahrleuchten mindestens 25 Zentimeter bis maximal 1,50 Meter über dem Boden angebracht werden und horizontal nach vorne stahlen müssen. Sie dürfen mit der Lenkung mitschwenken.

Das Tagfahrlicht muss sich automatisch einschalten, sobald der Motor läuft. Es muss sich automatisch ausschalten, sobald das „Fahrlicht“ (Hauptscheinwerfer-Abblendlicht, Rücklicht und Nummernschildbeleuchtung) eingeschaltet wird. Dies gilt nicht für die Betätigung der Lichthupe. Nach Einschätzung des Instituts für Zweiradsicherheit könnte dies durch einen separaten Wechselschalter für Abblendlicht und TFL realisiert werden.

Auch bei eingeschaltetem TFL muss das Rücklicht brennen. Die Nummernschildbeleuchtung kann, muss aber nicht eingeschaltet sein. Der Anbau muss nicht von einer Prüforganisation abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Allerdings muss der Anbau ordnungsgemäß vorgenommen werden, damit es bei der nächsten Hauptuntersuchung keine Schwierigkeiten gibt. (ampnet/jri)


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hinkes

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Wie geil!


man könnte jetzt aufnahmen aus GFk oder so fertigen mit eingebautem geprüften Tagfahrlicht und anstelle der Blinker verbauen und dann z. b Lenkerenden Blinker montieren.....sieht bestimmt oberscharf aus!
 

hinkes

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DanBre schrieb:

So in die Richtung aber halt ordnungsgemäß.

Blinker z.b als Lenkerende ausführen, weil wenns Tagfahrlicht näher als 40mm am Blinker ist gibts sonderregeln, wie z.b das abbleden des Tagfahrlichtes usw.


Mal beim Tüv nachfragen obs ok ist wenn man die abdeckscheibe vom blinker nimmt und ein geprüftes rundes Tagfahrlicht in das blinkergehäuse einbaut.

Wäre am einfachsten....
 

arbo1046

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gsr_750
O.K. Alles natürlich Geschmacksache.
Mir reicht der originale Scheinwerfer vollkommen aus. Zusätzliches Tagfahrlicht wäre jetzt nicht meins. Nachgerüstete Tagfahrlichter an so einigen Autos sehen schon "bescheiden" aus. An einer GSR irgendwelche zusätzlichen LED`s kann ich mir nun gar nicht vorstellen. Aber wie gesagt, alles Geschmacksache.
 

Wacky1980

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gsr_600
Da gebe ich Dir Recht. Ist alles Geschmackssache. Mir erschließt sich aber auch nicht wirklich der Sinn, jetzt noch Tagfahrlichter nachzurüsten.

Nachrüstlösungen an Autos sehen bescheiden aus und bei Motorrädern muss es auch ordentlich gemacht werden, damit es schön aussieht. Zudem denke ich, dass mit dem Abblendlicht die Sichtbarkeit schon wirklich gut gelöst ist. Ist doch schließlich ne größere leuchtende Fläche als LED-Funzeln.

Geld sparen wird man wohl auch nicht wirklich damit. Erstens muss dabei das Material beschafft und Dritte für sekundäre oder primäre Hilfsarbeiten bezahlt werden und zweitens wird die GSR auch nicht merklich sparsamer, wenn ich den Frontscheinwerfer ausschalte. Vielleicht zieht sie ja besser, wenn die LiMa weniger belastet wird. ;)
Und so oft fliegt die vorhandene H4 Birne auch nicht durch, dass man dadurch Vorteile hätte. Meine hält nun schon 13k Kilometer.

Aber genug genörgelt. Ich lass mich einfach mal überraschen, was Ihr euch in euren Kellern und Garagen einfallen lasst. Wenn wirklich was optisch tolles bei raus kommt, werde ich mein Lob natürlich nicht zurückhalten.

Grüße aus MOL
Wacky
 

Kimarr

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Ich fänd das nur Interessant wenn man Abblendlicht und Tagfahrlicht gleichzeitig an machen dürfte....Schön im oberen Bereich der Maske ne LED leiste rein
oder nen bösen blick ;)
 

Magic

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arbo1046 schrieb:
O.K. Alles natürlich Geschmacksache.
Mir reicht der originale Scheinwerfer vollkommen aus. Zusätzliches Tagfahrlicht wäre jetzt nicht meins. Nachgerüstete Tagfahrlichter an so einigen Autos sehen schon "bescheiden" aus. An einer GSR irgendwelche zusätzlichen LED`s kann ich mir nun gar nicht vorstellen. Aber wie gesagt, alles Geschmacksache.

Jedes zusätzliche Licht am Bike schützt halt, weil man besser wahrgenommen
wird. Deswegen passiern die oft tödlichen Unfälle, weil die Dosendriver uns
Biker schlechter erkennen, wenn se abbiegen & einem die Vorfahrt nehmen.. :shock:

Haben sicher schon Viele selber erlebt.. :dontknow:

Muß ja jetzt kein Tagfahrlicht sein, Begrenzungsleuchten Vorne, an den
Lenkerenden oder in die Spiegel integriert machen sehr viel aus..

Ob & wie das Licht direkt an/unter den Blinkern erlaubt ist, k.A., das war ja früher
das Argument gegen Tagfahrlichtern an KRÄDERN/Einspurfahrzeugen, da die
Silhouette Nacht`s vom Gegenverkehr als "Zug/Lokomotive" verwechselt
werden kann..
(zwei Lichter Unten, eins Mittig darüber, "Umgedrehtes V", Weiß = Vorn, Rot = Hinten))
Klar ham se auf der Hausstrecke/Autobahn schnell Schienen verlegt.. :autsch:

Würd doch sicher gut aussehn,unter den Blinkern, "dezent leuchtende" TFL`s..
Wie is`n das, darf man seitliche Positionslichter (Orange/Gelb) am Bike anbringen..? :thinking:

120_10.jpg

Tuuut, tuuut vs. Möööp - möööp...
Gruß Doc M. .. :wink:
 

Harri1

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Als Kind auf der Landstr. kann ich mich noch dran erinnern, oft im Auto neben einer Bahn gefahren zu sein.
Zu der Zeit verliefen noch viele Schienen parallel zur Straße.
Inzwischen sind auf dem Land fast alle Bahnlinien stillgelegt worden, da nicht profitabel :rain:


:wink:
Harri

P.S. Aso ... Thema Begrenzungsleuchten hatten wir ja schon. Anbauen kannste alles, Einschalten von Begrenzunglicht nur im Stand.
Und stimmt, für's Tagfahrlicht brauchen wir wieder einen Lichtschalter an den Amaturen. Bis zu welchen Baujahr hatten die Suzukis eigentlich den Lichtschalter in der Amatur? Die alte Amatur würde überbaupt nicht auffallen, falls Licht an/aus als Wechselschalter zw. Tagfahr- und Ablendlicht umgebaut werden könnte.
 

Wacky1980

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gsr_600
@ Doc
Seitliche Positionslichter darfst Du anbauen. Siehe dazu §51a[Abs.1] in Verbindung mit §51a[Abs.3] in der StVZO.

§51a[Abs.1]
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Personenkraftwagen - mit einer Länge von mehr als 6 m sowie Anhänger müssen an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben, nicht dreieckigen Rückstrahlern ausgerüstet sein. Mindestens je einer dieser Rückstrahler muss im mittleren Drittel des Fahrzeugs angeordnet sein; der am weitesten vom angebrachte Rückstrahler darf nicht mehr als 3 m vom vordersten Punkt des Fahrzeugs, bei Anhängern vom vordersten Punkt der Zugeinrichtung entfernt sein. Zwischen zwei aufeinanderfolgenden Rückstrahlern darf der Abstand nicht mehr als 3 m betragen. Der am weitesten hinten angebrachte Rückstrahler darf nicht mehr als 1 m vom hintersten Punkt des Fahrzeugs entfernt sein. Die Höhe über der Fahrbahn (höchster Punkt der leuchtenden Fläche) darf nicht mehr als 900 mm betragen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs das nicht zu, so dürfen die Rückstrahler höher angebracht sein, jedoch nicht höher als 1500 mm, Krankenfahrstühle müssen an den Längsseiten mit mindestens je einem gelben Rückstrahler ausgerüstet sein, der nicht höher als 600 mm, jedoch so tief wie möglich angebracht sein muss. Diese Rückstrahler dürfen auch an den Speichen der Räder angebracht sein.

Nur wird es schwierig, die richtigen Positionen an der GSR zu finden:
§ 51a[Abs.3]
Die seitliche Kenntlichmachung von Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben ist, muss Absatz 1 entsprechen. Jedoch genügt je ein Rückstrahler im vorderen und im hinteren Drittel
 

Büffel

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Ich glaube, dass die neue Regelung für TFL bei Krädern eigentlich nur für Inhaber älterer Motorräder, bei denen man das Licht noch ein- und ausschalten kann, sinnvoll ist und für die Hersteller, denen jetzt eine Möglichkeit eröffnet wurde, bei neuen Motorrädern ab Werk ein Tagfahrlich einzubauen (z.B. BMW GS? :thinking: ).

Doc Mabuserl schrieb:
Würd doch sicher gut aussehn,unter den Blinkern, "dezent leuchtende" TFL`s..
Meinste in etwa so wie hier?

audi-a6-4f-foto-bild-52846207.jpg

Ich könnte mir auch vorstellen, dass das an der 3/5 GSR gut aussehen würde!
 

arbo1046

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gsr_750
Hallo Doc,
mit der Sicherheit kann ich vollkommen nachvollziehen. Ich bezweifle jedoch das zusätzliche Tagfahrlichter am Motorrad mehr Sicherheit bieten. :thinking:
So einige Studien von Tagfahrlichtern an Autos haben schon gezeigt, dass sie nichts an zusätzlicher Sicherheit bringen. Ich persönlich sehe eher darin ein Problem, dass immer mehr Autos am hellichten Tage mit Ablendlicht fahren. So werden Biker heute eher übersehen. Wenn am Tage alle mit Licht daherkommen, ob Auto oder Motorrad wirst Du heutzutage einfach schneller übersehen. Da kannst Du noch so viele LED an Dein Bike basteln. Ob man Dich dann besser sieht, oder sehen will, ich weiß es nicht. :thinking:
Meine GSR bleibt LED frei :baetsch:
 

Harri1

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@Büffel: Aha. Nu is klar, was dezent ist. :D

BTT: Licht am Bike taugt kaum fürs sehen oder sowas wie Sicherheit, sondern ist vor allem fürs gesehen werden ein wichtiges Design und Style Element.


:wink:
Harri
 
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